Beiträge von Mainschwimmer

    - Gehe ich recht in der Annahme, dass diese Kündigung ohne Angaben von Gründen nicht rechtswirksam ist?

    Richtig, dies ist keine Kündigung sondern nur dummes Gerede.

    - Kann der Vermieter eine Kündigung auf Grundlage §573a BGB erwirken, auch wenn er selbst nur 10 Tage im Jahr die andere Hälfte bewohnt und den Rest des Jahres in seiner Stadtwohnung lebt?

    Die erleichterte Kündigung gilt nur für ein Zweifamilienhaus, deren eine Wohnung vom Vermieter bewohnt wird. Die Aufenthaltsdauer spielt hier keine Rolle.

    - Kann er überhaupt eine Kündigung erwirken, wenn er uns parallel bereits den Kauf der Haushälfte angeboten hat?

    Das können nur die Damen und Herren in schwarz entscheiden.

    - Wenn der Hundehaltung indirekt zugestimmt wurde, kann er mich dann nachträglich einschränken?

    s.o.

    - Ist es zulässig, wenn der Hundehaltung indirekt zugestimmt wurde, mir die vorrübergehende Aufnahme von 1 oder sogar 2 Pflegehunden zu verbieten?

    Das entscheidet ein Gericht letztendlich.

    Zitat

    gibt es eigentlich beratungsstellen wo man nicht gleich eine mitgliedschaft + jahresbeitrag leisten muss? nachher habe ich betriebskosten + mitgliedschaftskosten.

    Du willst also für lau eine Überprüfung deiner Betriebskostenabrechnung? Vergiss es!

    Arbeitest du auch für Gotteslohn im Jenseits?

    Zitat

    was hat das denn zu bedeuten?

    Das hat zu bedeuten, dass du dir zuerst einmal einen Einblick in die Unterlagen verschaffst. Mache einen Termin beim Vermieter während der Bürozeiten und lasse dir das erklären.

    Und wenn du noch weitere Fragen hast, bringt das nichts, wenn du die tropfenweise stellst. Mache einen Scan und lass uns daran teilhaben. Erst dann sind hilfreiche Antworten möglich.

    Du erwartest doch aufgrund dieser mageren Angaben hoffentlich nicht auf eine Antwort, oder?

    Vielleicht hätte es ja mit meiner Kristallkugel geklappt, aber die ist beim Hersteller und kriegt das neue Betriebssystem WINDOWS 14.

    Eine Möglichkeit gäbe es aber noch. Scanne diese Abrechnung ein, schwärze die Namen und lade sie mit einem Bilderupload ins Netz hoch. Aber große Hoffnungen kann ich dir nicht machen, denn wenn ich lese Hauswart, Reinigung Treppenhaus, Fahrstuhl, Winterdienst, dann kostet das ja alles Geld.

    Und diese Kosten übernimmt nicht die Wohlfahrt, sondern sind von den Mietern zu bezahlen. Und eine Vorauszahlung von nur 56,25 Euro (komische Zahl!) ist für diese Rundumversorgung auch viel zu wenig.

    Zitat

    Warum, die Formulierung steht in manchen MV von H&G, sind also rechtlich O.K.

    So, so, Haus&Grund macht also Gesetze. Jetzt weiß ich auch, warum du ständig diese gequirlte Hühnerkacke verbreitest. Du zitierst H&G.

    Ich denke aber eher, dass du nicht in Lage bist, zu lesen und zu verstehen.

    Lasst euch von Fanta nicht verunsichern, der übt noch im Beantworten von einfachen Fragen.

    Teilt dem Vermieter das Problem schriftlich zeitnah mit und bittet um Beseitigung des Mangels. Den Brief als Einwurfeinschreiben senden und ihr habt den Beweis, wenn man euch mal Probleme machen will.

    Durch diese Meldung habt ihr eure wichtigste Pflicht erfüllt, jetzt ist der Vermieter/die Verwaltung am Zug.

    Hej Fanta!

    Wann lernst du, dass man Urteile von Amtsgerichten, wie das von dir zitierte, in der Pfeife rauchen kann. Was interessiert ein Gericht in Frankfurt, was ein Richter am AG Braunschweig ausgeurteilt hat? Ich verrate es dir, nicht die Bohne!.

    Wenn du hier glänzen willst, dann musst du schon Urteile von LG, OLG oder vom BGH vorweisen.

    Hier mal ein wenig Physik zum Mitschreiben: Luftfeuchtigkeit eines Raumes schlägt sich als Kondensat am kältesten Punkt des Raumes nieder. Beweis: Flasche Bier aus dem Kühlschrank nehmen und beobachten.

    So wie es aussieht sind diese Fenster mit Isolierglas verbaut, daher entsprechen sie dem Stand der Vorgaben.

    Was also soll der Vermieter unternehmen, um die Fenster bei euch trocken zu halten? Ein Vergleich mit Bekannten ist aber keinesfalls hilfreich. Auch kann ich versichern, dass in meiner Wohnung die gleichen Velux Fenster verbaut sind und trotz der Größe von 250 x 90 cm keine Feuchtigkeit aufweisen.

    Zitat

    dass man hier anscheinend keine kompetente Antwort erhält ...

    Ööh, hier ist ein Forum und nicht die Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts Alzenau. Da du ein Forum mit einem Anwaltsbüro und Amtsgericht verwechseltst, dürfte das Problem bei dir bestehen.

    Die Antworten des Superusers Fanta zeigen deutlich, dass er von Mietrecht kaum Ahnung hat. Und das Lesen von Betriebskostenabrechnungen beherrscht er wie ein Erstklässler.

    Wasser und Abwasser haben die gleichen Anteile im m³, und dass Abwasser mittlerweile teurer als Frischwasser ist, sollte man eigentlich wissen.

    Niederschlagswasser hat übrigens eine eigene Zeile.

    Und das wichtigste, nämlich das Fehlen einer Heizkostenabrechnung nach der Heizkostenverordnung ist diesem klugen Vermieter nicht aufgefallen.

    Darum meine Feststellung: Fanta setzen, das gibt ne 6 minus!

    Meine Antwort setzt voraus, dass ihr eine Zentralheizung habt, die mit Gas betrieben wird.

    Die Abrechnung ist übersichtlich und eigentlich nicht zu beanstanden. Aber da hier ganz stark gegen die Heizkostenverordnung verstoßen wird/wurde, würde ich diese Abrechnung dem Vermieter um die Ohren hauen.

    Seit 2009 muss eine Heizkostenabrechnung zu 30% nach der Fläche und zu 70% nach dem individuellen Verbrauch abgerechnet werden.

    Euer Vermieter macht es sich sehr einfach und rechnet die gesamten Kosten nur nach der Wohnfläche. Und das ist nicht erlaubt, auch wenn es so im Mietvertrag steht.

    Sprecht den Vermieter darauf an, warum er nicht nach der Heizkostenverordnung abrechnet und wenn er euch dumm kommt sofort zu einem Anwalt für Mietrecht. Der wird dann dem VM schon erzählen, wo der Barthel den Most holt.

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