Beiträge von Mainschwimmer

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    Der Vermieter ist verpflichtet, den günstigsten Anbieter zu nehmen( nicht den billigsten)
    es ist auf den Umfang des Leistungsangebotes zu achten.

    Und das ist Wunschdenken eines uninformierten Mieters. Versicherungen rund ums Haus sind nicht einfach jederzeit kündbar. In der Regel haben Sie längere Laufzeiten, die bei einem Wechsel berücksicht werden müssen.

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    Sie konnte bei Hausbesuch auch nichts feststellen

    Wie das? Was war denn als Heizung in der Wohnung zu erkennen? Wenn das Haus keine Zentralheizung hat, dann müssten in der Wohnung z.B. Einzelöfen mit Kamin oder Wandanschluss zu sehen sein?

    Wann wurde dieser Mietvertrag abgeschlossen, wohnst du dort schon so lange, oder hat der Vermieter seine alten Mietverträge aufgebraucht?

    Solch einen Mietvertrag sollte man nur zum Anzünden des Kamins benutzen. er stammt aus einer Zeit als man den Unterschied zwischen Pauschale und Vorauszahlung nicht kannte.

    Auch ist § 27 II, Berechnungsverordnung durch den § 2 der Betriebskostenverordnung ersetzt.

    Ich würde mir einen Termin bei einem Anwalt für Mietrecht besorgen und seine Meinung erfragen. Bei der hohen Summe allemal zu empfehlen.

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    so ratlos wie der ersteller bin ich nämlich auch....

    Und du meinst jetzt, dass wir hier eine Lösung für dein Problem parat haben? Du irrst, und das sogar gewaltig. Schimmel und deren Ursachen kann nur vor Ort von einem Experten aufgedeckt werden.

    Also erspare dir weitere Veröffentlichungen, hole deinen Vermieter mit ins Boot und lass den Experten arbeiten.

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    Aber was sagt ihr zu dem Brummen bzw zu der Steuerung?


    Ich sage nichts dazu, weil es für solche Probleme die Experten der Verbraucherzentrale (Energieberatung) gibt.

    Ich sage z.B. auch nichts, wenn du schreibst, dass dein 911er ab Tempo 180 so komische Geräusche von den Ventilen her macht.

    Was ich sagen will ist doch ganz einfach. Für fast jedes Problem gibt es Experten. Ein Mietrechtforum ist aber kein Expertenforum für Nachtspeicherheizungen.

    Nur so für mich, wer in heutiger Zeit in eine Wohnung mit Speicherheizung zieht, kann nicht von dieser Welt sein.

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    ich habe einen eigenen wasserzähler.. zahle dafür auch zähler miete laut NK-abrechnung...!

    Och nee, jetzt kommst du damit raus. Aber was erwartest du eigentlich von einem Forum, soll da ein Außendienstmitarbeiter vorbeikommen und die Daten dieses Zählers mit den Angaben in der Abrechnung vergleichen?

    Ein wenig musst du dich schon selbst anstrengen, um hinter die Dinge zu kommen. Wir hier haben keinen Einblick in deine Unterlagen!

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    und eine steigerung von mehr als 100% finde ich viel

    Ich auch, aber das hilft dir nicht. Wenn die Versicherung die Prämien erhöht hat, dann sind diese Kosten auch umlegbar. Also noch einmal, Einsichtnahme in die Unterlagen verlangen.

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    wobei auch mein wasserverbrauch wesentlich zurückgegangen ist zum vorjahr...

    Woher weißt du das? Da du keine eigene Wasseruhr hast, musst du den Mehrverbrauch des Hauses eben mittragen

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    nur wäre es dann nicht besser die komplette NK-abrechnung auf 15 monate zu bezihen

    Nein! Der Abrechnungszeitraum muss immer 12 Monate betragen, kürzere Zeiträume wären möglich, längere dagegen nicht.

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    Für 79qm zahle ich derzeit 550€ warm. Eine Kaltmiete wurde im Vertrag nicht geregelt,

    Und das ist schon mal der erster Klops. Warmmieten sind laut Heizkostenverordnung sit dem 01.01.2009 nicht mehr gestattet. Seit diesem Datum muss die Lieferung von Wärme und Warmwasser(wenn aus Zentralheizung) individuell erfasst und abgerechnet werden. Das gilt auch für deinen Fall, wenn der Vermieter mit im Haus wohnt. Hier darf dann die Abrechnung nach Wohnfläche vorgenommen werden:

    Heizkostenverordnung

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    Nun fordert der Vermieter pro Monat 650€, bezieht sich dabei auf die Anpassung auf die ortsübliche Vergleichsmiete.

    Vergleichsmieten können nur mit Nettomieten ohne Heizung und Nebenkosten angegeben werden. Hier müsste der VM für deine Wohnung den Nettopreis angeben.

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    Den Brief habe ich am 28.01.2013 bekommen, das Geld will er ab 01.02.2013.

    Vergiss es, dein Vermieter hat keine Ahnung, weiß nicht, dass du eine Überlegungsfrist von 2 Monaten hast. Darum ist die Erhöhung auch noch nicht fällig. Mehr zu dem Thema hier:

    Mietrecht: Mieterhöhungen - Anhebung bis zur Vergleichmiete

    Überlegungsfrist- Berliner MieterGemeinschaft e.V.

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    Nun habe ich folgende Mängel,

    Das sind keine Mängel, weil sie bei Abschluss des Mietvertrages da waren. Beim nächsten Mal besser hinsehen

    Ich würde um jeden Ärger zu vermeiden, die Vorauszahlungen auf die Betriebskosten so lange aussetzen, bis die 400,- Euro aufgebraucht sind. Das dauert zwar etwas länger, dürfte aber auf jeden Fall wesentlich konfliktfreier sein.

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    Muss ich die Drohung der Hausverwaltung, mein Rad zu entsorgen, ernst nehmen?

    Ich denke, dass das hier niemand beurteilen kann, es sei die HV liest hier mit. In solchen Fällen, wie dem geschilderten gibt es nur die Möglichkeit, ein klärendes Gespräch zu führen. Mit Recht oder Unrecht kommt man keinen Schritt weiter.

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    Zudem ist es eigentlich logisch, dass es für 3 Parteien eine Mülltonne nicht reicht.

    Lass es sein, du
    hast zwar Ahnung, davon aber zu wenig. Bevor du hier weiterhin Unsinn verbreitest, solltest du wissen, dass du von Mülltonne geschrieben hast, ohne n.

    Und dann frag doch mal bei deiner Gemeinde, wie groß solch ein Müllgefäß bei einem 3 Familienhaus sein sollte. Beim TE, und darauf kommt es wohl an, reichen jeweils eine Tonne.

    Und noch was. Ich verstehe nicht, warum du mir ständig den Wohnort Hessen andichtest. Schau mal auf eine Landkarte, wo sich der Main befindet.

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    Weil derzeit ist es ja so, ich zahle für etwas , das gar nicht stattgefunden hat. Das kann es ja auch nicht sein.

    Quatsch! Du zahlst erst, wenn die Jahresabrechnung erstellt wird. Bis dahin sind es nur Vorauszahlungen, die der Vermieter mit den tatsächlich angefallenen Kosten gegenrechnet.

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