Zitatdie beiden Wohnungen jedoch als Eigentumswohnungen eingetragen sind ?
Und wer ist jeweils als Eigentümer dieser Wohnungen eingetragen. 2 Eigentumswohnungen bei nur 2 Wohnungen und jeweils der selbe Eigentümer macht ja keinen Sinn, oder?
Zitatdie beiden Wohnungen jedoch als Eigentumswohnungen eingetragen sind ?
Und wer ist jeweils als Eigentümer dieser Wohnungen eingetragen. 2 Eigentumswohnungen bei nur 2 Wohnungen und jeweils der selbe Eigentümer macht ja keinen Sinn, oder?
Zitatdas die Nachmieter Farbe für 225 m² gekauft haben, was ja völliger Schwachsinn ist
Hast du schon mal nachgerechnet, wieviel qm die Wände und Decken zusammen ergeben? Hier geht es nicht um die Grundfläche der beiden Zimmer.
Zitatdass der Vermieter in den Nk-Abr. unterschiedliche Abrechnungsarten verwendet.
Und das darf, evtl. muss er das sogar. Mehr dazu hier: 4. Verteilerschlüssel (Umlagemaßstab)- Berliner MieterGemeinschaft e.V.
ZitatSoweit mir bekannt ist, darf in der Nk-Abrechnung aber nur eine einheitliche Berechnung,also z.B. nach m², vorgenommen werden.
Das ist demnach nicht richtig
ZitatIst es z.B. in der Betriebskostenverordnung zu finden.
Nö, da sind nur die erlaubten Betriebskosten zu finden. Aber in dem oben genannten Link ist der Umlageschlüssel erklärt.
Bitte diesen Text noch einmal überarbeiten. Quadratmeter werden so = qm oder so m² geschrieben. Kubikmeter schreibt man abgekürzt so = qbm oder so m³.
ZitatWobei er für den qm Warmwasser 25,- € annimmt.
Das ist natürlich Quatsch, denn mit Annahme ist bei der Heizkostenverordnung bei der Berechnung Warmwasser nicht zu punkten. Hier sind genaue Vorgaben einzuhalten.
Zitathätten wir nicht das recht eher zu Kündigen?
Nö, hast du nicht. Du hast aber das Recht, fristgerecht zu kündigen, denn die von dir aufgeführten Mängel reichen tatsächlich nicht für eine fristlose.
Und, unser Rechtssystem in Bezug auf Mietrecht ist recht gut, denn es schützt den Mieter, nicht den Vermieter. Aber dein Beitrag ist etwas wirr geschrieben. Was hat das Tanken 2x für 500,- Euro damit zu tun, dass die Heizung 5x ausgefallen ist. Ich sehe da keinen Zusammenhang.
ZitatWas sollen wir tun?? Ich bin über jede Antwort dankbar.
Bitte einen neuen eigenen Thread beginnen und nicht als Trittbrettfahrer hier rummachen.
ZitatWas wäre nun eure Einschätzung wo innerhalb der Preisspanne die Miete anzusiedeln wäre?
Und du gibst dich der Hoffnung hin, dass aufgrund deiner Beschreibung jemand etwas dazu sagt?
Dreh nen Film von der Wohnung und stell ihn bei Youtube ein. Vielleicht kann man danach was sagen. Oder geh zum örtlichen Mieterverein.
ZitatAlso was tun?
Weiter am Ball bleiben, auch per Einschreiben auf den Wecker gehen. Es sind eure Heizkosten, die dann geschätzt werden, nicht meine.
Warum liest du nicht die Beiträge etwas genauer? In meiner ersten Antwort habe ich auf einen Artikel aus der Süddeutschen verlinkt. Wenn du den gelesen hättest, wüsstest du das, was du noch immer suchst. Das Urteil eines Landgerichtes. Und solch ein Urteil hat schon etwas Gewicht!
ZitatKaltmiete gesamt: 600 EUR; und keine separate Preisausweisung des TG-Stellplatzes sowie des Kellers
Muss beim Keller nicht gemacht werden, der kostet eh keine Miete.
Aber die ganze Rechnerei ist doch Quatsch, denn wenn es einen qualifizierten Mietspiegel gibt, ist der das Maß der Dinge und nicht irgendwelche Vergleichswohnungen.
Zitat20 EUro kostet schon des Anwalt´s Kaffee
Wieso das? Ich würde die Rechnung unter Berufung auf das Urteil des Landgerichs Braunscheig ("Eine Messdifferenz über 20 Prozent schließt jegliche Umlage einer Unterschiedsmenge aus" (Az. 6 S 163/98). ) kürzen. Und wenn das die anderen Mieter auch machen, wird sich dein Vermieter vorher überlegen, ob er beim nächsten Mal wieder den Versuch der Abzocke unternimmt.
Wenn die Differenz bis zu 20% zwischen Hauptzählern und den Einzelzählern beträgt, darf der Vermieter diese Menge auf die Mieter aufteilen. Bei über 20% bleibt das allein sein Vergnügen.
Nachzulesen hier: Wasseruhr - Wasserverbrauch einzeln messen - Geld - Sddeutsche.de
ZitatEr kann uns aber nur ohne Grund kündigen, wenn er auch hier wohnt, richtig?
Das ist so sicherlich nicht ganz richtig. Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ist weiterhin möglich. Ob die Gründe dafür ausreichen, lässt sich aus der Ferne nicht beurteilen. Wenn ein Richter/eine Richterin der Meinung ist, dass es dem neuen Eigentümer überlassen bleibt, wie er sich sein Haus gestaltet, dann kämen auch die Kosten dieses Rechtsstreits auf den Unterlegenen zu.
ZitatAlso, dass er uns ohne Grund kündigen kann oder geht das nur, wenn er auch tatsächlich im Haus wohnt?
Klar, er wird die obere Wohnung beziehen und euch kündigen. Dadurch verlängert sich nur die Frist um 3 Monate, mehr passiert da nicht.
Zitat2) Kann er uns wegen Eigenbedarf kündigen, wenn oben ja eine große Wohnung mit Ausbaureserve vorhanden ist?
Das ist irrelevant und bringt euch keinen Vorteil.
Zitat3) Tritt eine Sperrfrist in Kraft?
Nö.
Zitat4) Wie sinnvoll ist ein Auflösungsvertrag und was kann man da verlangen?
Das ist nicht zu beantworten, weil hier niemand die finanziellen Möglichkeiten des neuen Eigentümers kennt. Und genau so wichtig, niemand kann einschätzen, wie gut du pokern kannst.
ZitatDiese werden wir selbstverständlich nun nicht mehr zahlen.
Und damit dürften eure Möglichkeiten erschöpft sein. Ach ja, ihr könnt richtig sauer sein, das ist auch erlaubt.
ZitatDas wir zb wegen Behinderung früher ausziehen können.
Ich denke, dass das Mietrecht auf Behinderungen des Mieters keine Rücksicht nimmt. Hier wäre die Vereinbarung eines Aufhebungsvertrages mit dem Vermieter die einzige Möglichkeit.
Nur als Beispiel: Selbst bei Tod des Mieters verkürzt sich die Kündigungsfrist nicht für die Erben oder Hinterbliebenen.
ZitatMahnung
Wovon redest du, von einer Mahnung wegen Zahlungsverzug oder einer Abmahnung? Wegen Zahlungsverzug muss der Vermieter nämlich nicht mahnen.
ZitatIch glaube, dass es sich hierbei nicht um einen Verkauf handelt.!?
Das dürfte doch wohl keine Rolle spielen, um was es sich letztendlich handelt. Wenn ein Haus/eine Wohnung von Miete in Eigentum umgewandelt wird, tritt der mehrfach genannte Paragraph inkraft.
ZitatGibt es noch irgendwas, woran ich nicht gedacht habe, mir aber aus der Ferne empfohlen werden kann?
Das Öl auf eigene Kosten beschaffen und mit der Nebenkostenvorauszahlung verrechnen. Aber nur, wenn der VM nicht in die Hufe kommt oder kein Geld hat.
Und alle zukünftigen Forderungen an den VM nur noch schriftlich per Einschreiben. Telefonate sind nicht beweisbar.
Zitatdass man mir hier vielleicht etwas Hilfestellung geben kann.
Und du meinst, dass man aus der Ferne eine bessere Hilfe geben könnte als du vor Ort? Da täuscht du dich. Du musst diese Minderung gegenüber deinem Vermieter begründen, darum hoffe ich für dich, dass du alle Beweise für das fehlende Öl sicher verwahrt hast.
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