Greift das Sonderkündigungsrecht für Vermieter in einem Zweifamilienhaus auch dann wenn der Vermieter zwar mit im Haus wohnt, die beiden Wohnungen jedoch als Eigentumswohnungen eingetragen sind ?
Sonderkündigungsrecht Vermieter
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Brüllaffe -
14. März 2013 um 16:53 -
Erledigt
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Greift das Sonderkündigungsrecht für Vermieter in einem Zweifamilienhaus auch dann wenn der Vermieter zwar mit im Haus wohnt, die beiden Wohnungen jedoch als Eigentumswohnungen eingetragen sind ?
Ich wüsste nicht, weshalb da ein Unterschied sein sollte. -
Zitat
die beiden Wohnungen jedoch als Eigentumswohnungen eingetragen sind ?
Und wer ist jeweils als Eigentümer dieser Wohnungen eingetragen. 2 Eigentumswohnungen bei nur 2 Wohnungen und jeweils der selbe Eigentümer macht ja keinen Sinn, oder?
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Auch wenn es offensichtlich keinen Sinn zu machen scheint ist der Eigentümer der beiden Wohnungen eine Person.
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Auch wenn es offensichtlich keinen Sinn zu machen scheint ist der Eigentümer der beiden Wohnungen eine Person.
Ein und dieselbe Person? -
Könnte ich mir schon denken.
In einem Haus können sich durchaus zwei in sich abgeschlossene Wohnungen befinden und eine vom Vermieter bewohnt wird und die andere von einem Mieter.
Allerdings erschließt sich mir nicht das Problem mit dem Sonderkündigungsrecht. -
In einem zweifamilienhaus welches auch vom Vermieter bewohnt wird gilt ein sonderkündigungsrecht. Die frage ist nun ob dies auch dann noch Gültigkeit hat wenn es sich um zwei Eigentumswohnungen handelt, auch wenn diese beiden ew ein und demselben Eigentümer gehören. Warum man da zwei ew gemacht hat kann ich nicht mit Sicherheit sagen, nehme aber an dass es was mit einer Scheidung zu tun hat.
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Sicherlich handelt es sich hier um ein sogenanntes Doppelhaus, also ein Haus mit nebeneinander gelegenenen Wohnungen. Da diese Gebäude auf einem Grundstück stehen, das nicht real geteilt werden kann (Grenzabstände) unterliegen diese Gebäude grundsätzlich dem WEG.
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In einem zweifamilienhaus welches auch vom Vermieter bewohnt wird gilt ein sonderkündigungsrecht. Die frage ist nun ob dies auch dann noch Gültigkeit hat wenn es sich um zwei Eigentumswohnungen handelt, auch wenn diese beiden ew ein und demselben Eigentümer gehören. Warum man da zwei ew gemacht hat kann ich nicht mit Sicherheit sagen, nehme aber an dass es was mit einer Scheidung zu tun hat.
Spielt m.E. keine Rolle. Selbstverständlich hat das Haus und damit eben auch beide Wohnungen einen Eigentümer. Also trifft diese Sonderregelung zu. -
Zitat
2 Eigentumswohnungen bei nur 2 Wohnungen und jeweils der selbe Eigentümer macht ja keinen Sinn, oder?
Nicht für jeden zumindest.
Bei einem VK könnten für einzelne WHGen mehr erziehlt werden, als nur für das Haus.
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