Mahnung ohne Einscheiben gültig?

  • Hallo Forumgemeinde!

    Hier der Sachverhalt:

    Vermieter behauptet, dass er eine Mahnung als einfaches Schreiben mit der Post abgeschickt hat.

    Mieter behauptet, dass er keine Mahnung erhalten hat. Sonst hätte er darauf reagiert und die Mahnung nicht mutwillig ignoriert.

    Wie sieht die Sache rechtlich aus? Kann der Vermieter die in seiner Mahnung erwähnten, dem Mieter unbekannten, Konsequenzen durchsetzen?

    mfg
    Mieter

  • Wie sieht die Sache rechtlich aus? Kann der Vermieter die in seiner Mahnung erwähnten, dem Mieter unbekannten, Konsequenzen durchsetzen?


    Gegenfrage: Was hält den VM davon ab, per Einwurfeinschreiben oder per Boten zustellen zu lassen?

  • Ich Schrieb:

    Vermieter behauptet, dass er eine Mahnung als einfaches Schreiben mit der Post abgeschickt hat.

    Du schriebst:

    Wegen Zahlungsverzug muss der Vermieter nämlich nicht mahnen.

    Passt irgendwie nicht oder? Wenn der Vermieter kein Mahnschreiben hätte schicken brauchen, dann hätte er auch keins verschickt.
    Wenn es natürlich wahr sein sollte.

    Da der Mieter aber nun Bescheid weiß, hat er offensichtlich jetzt reagiert.

    Woran machst du das fest? 13 Mio € im Jackpot, kannst du mir die Lottozahlen verraten mit deinen offensichtlichen Fähigkeiten?

  • Hallo M

    Passt irgendwie nicht oder?



    Doch passt,
    zumal du noch nicht darauf geantwortet hast um was für eine Mahnung es sich handeln soll.


    Wenn der Vermieter kein Mahnschreiben hätte schicken brauchen, dann hätte er auch keins verschickt.



    Ahh du hast also eine Glaskugel?
    Schon mal daran gedacht, dass die Mahnung evtl. aus Kulanz des VM kommt,
    bevor dieser "einen Gerichtsvollzieher" schickt?


    Wenn es natürlich wahr sein sollte.



    Was soll wahr sein?


    VG Syker

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