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Ist das überhaupt zulässig?
Ja! Deine Vorauszahlung muss nicht dem tatsächlichen späteren Betrag entsprechen. Zu niedrig angesetzte Vorauszahlungen sind in der Regel nicht schädlich, zu hohe Vorauszahlungen laut Gesetz aber nicht erlaubt.
Wenn du beweisen kannst, dass du mit den zu niedrieg angesetzten Vorauszahlungen in eine Falle gelockt wurdest, könntest du vor Gericht eventuell Recht bekommen.
Ich gehe mal davon aus, dass in deiner Abrechnung nur die vereinbarten und auch erlaubten Positionen ( § 1 BetrKV Betriebskosten Betriebskostenverordnung Verordnung über die ) auftauchen.
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muss ich den vollen Betrag zahlen?
Ja, es sei denn du lässt es auf eine Klage ankommen. Erfolgsaussicht dürfte gegen Null tendieren.