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dass ich keinen Zwischenmieter reinnehmen darf.
Und damit ist die Verwaltung ganz und gar im Recht!
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dass wir einen Zwischenmieter für die Zeit reinlassen werden.
Das wäre dann Gebrauchsüberlassung an Dritte. Und da brauchst du die Genehmigung des Vermieters.
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Kann die Verwaltung uns jetzt die schriftliche Erlaubnis verwehren?
Aber sicher! Verstehst du nicht, dass dein Vermieter bestimmt, wer die Wohnung anmietet. Und sei es auch nur für einige Monate?
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Mir scheint es jetzt nicht die 100% Erlaubnis für die Untervermietung zu sein.
Richtig erkannt. Du kannst eine Person deines Vertrauens mit der Übergabe der Wohnung betrauen. Das heißt aber noch lange nicht, dass diese Person dort als Zwischenmieter wohnen darf.
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Dürfen die Teile der Kaution einbehalten?
Man wird die komplette Kaution einbehalten und es auf einen Prozess ankommen lassen. Wie ich die Verwaltung einschätze, werden die sich nicht von einem ausziehenden Mieter auf der Nase tanzen lassen.
Ist das so schwer zu verstehen, dass das Recht auf Seiten des Vermieters ist und jedes Einlenken nur aus Kulanz geschehen müsste. Aber Kulanz kann man nicht verlangen.