Totalausfall

  • Hallo

    Wir haben seit dem 06.09.13 einen totalausfall der Gastherme dadurch haben wir kein Warmwasser und keine Heizung. das problem das es ärger mit der therme gab haben wir schon seit Juli 13 sie ist immer wieder defekt und lässt sich am anfang nur für vereinzelnte tage reparieren es waren 3 verschiedene kundendienste da und alle sagte es müsse eine neue therme eingebaut werden aber der vermieter sagte es sind nur geldgeile und die therme sei super und in Ordnung. Wir habe seit dem 06.09.2013 nur einen Rau den wir notdürftig mit einem heizstrahler heizen. Im rest der wohnung (Schlafzimmer, Kinderzimmer, Küche, Bad) haben wir tagsüber eine temperatur von max.13-14 crad nachts fällt es teilweise bis auf 10-11 grad ab da die wohnung sehr schlecht oder gar nicht isoliert ist. Jetzt seit ca.9 tagen ist im wohnzimmer ein totalausfall der steckdosen. Die Verwalterin sagte das sie mit ihrem Mann vorbei kommen möchte da er sich "etwas" mit elektrik auskennt. Es kommt aber keiner und auf nachfrage kommt nur "ja meinen sie denn wir haben nichts anderes zu tun ?? ". Ich muss noch hinzufügen das wir einen 4 monate alten Sohn haben der genauso wie meine frau und ich in letzter zeit dauerkrank ist . Zum Duschen und wäschetroknen ( bei uns zu kalt wäsche bleibt über tage hinweg nass und wird muffig) fahren wir alle 2 Tage zu meinen eltern die 10 Km entfernt von uns wohnen. Nun ist meine frage weil auch von meinen vermietern nichts kommt ausser "wir werden uns kümmern" was können wir machen und wie weit können wir miete kürzen müssen wir uns dazu einen anwalt nehmen ??? über antworten wäre ich sehr dankbar da wir sehr verzweifelt sind

  • Zitat

    und wie weit können wir miete kürzen

    Hilfe gibt in diesem Fall Google: https://www.google.de/#q=mietminderungen

    Schickt eurem Vermieter ein Einwurfeinschreiben, in dem ihr die ganzen Mängel noch einmal schildert. Kündigt ihm eine Minderung der Miete seit dem 06.09. (in diesem Fall auch rückwirkend) an. Wie hoch die Minderung sein kann entnehmt den Tabellen aus dem Link oben.

  • Danke für die antwort Ich werde da gleich mal ein schreiben aufsetzen .


    Ich verstehe nicht, dass Ihr seit vier Wochen herumhampelt...
    In dem Einwurf-Einschreiben (bzw. mit Zeugen übergeben oder in den BK werfen) würde ich tabellarisch die Mängel aufführen; auch, seit wann sie dem VM bekannt sind, und ihn auffordern sie zeitnah abzustellen, um Schäden am Gebäude und Mietminderungen zu vermeiden. Zusätzlich auf § 535 BGB verweisen.

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