Besteht ein Mietverhältnis wenn nur 1 Partei unterschreibt?

  • Hallo zusammen,
    wir haben in letzter Zeit immer mehr Streß mit unserem Vermieter bekommen und wollen nun so schnell wie möglich ausziehen. Die Wohnung ist einer 3er WG, in der wir alle drei als Mieter eingetragen sind.
    Beim letzten Wechsel eines Mitbewohners haben wir einen neuen Mietvertrag bekommen, dieser wurde von uns allen dreien unterschrieben, nicht jedoch von dem Vermieter. Das ist nun etwa 7 Monate her.
    Besteht trotzdem ein Mietverhältnis wenn nur wir unterschrieben haben und der Vermieter nicht? Oder könnten wir direkt ausziehen! Habe auch gelesen das ein mündlicher Mietvertrag Gültigkeit besitzt. Allerdings kam es auch dazu nicht.

    Edit: Wir haben gerade einen neuen Mietvertrag per Post bekommen, da wir eigentlich einen neuen Mitbewohner zum 1.10 bekommen haben. Wenn wir den jetzt nicht unterschreiben würden, welche Frist würde dann für uns gelten?
    Hoffe mir kann schnell wer helfen :)
    viele Grüße

    Einmal editiert, zuletzt von MrPink (3. Oktober 2013 um 15:42)

  • Ihr habt einen gültigen Mietvertrag. Das ist doch ganz einfach zu belegen, denn ihr schlaft nicht unter der Brücke und bezahlt für die Zimmer auch Miete. Mehr benötigt es nicht, für einen Mietvertrag. Und dass ihr mit dem Vermieter kein Wort betreffs dieser Wohnung gewechselt habt, wollt ihr ja wohl nicht erzählen, oder?

    Da ein Mietvertrag mündlich, oder wie auch immer abgeschlossen werden kann, kann er nur schriftlich gekündigt werden. Seht zu, dass der Vermieter eure Kündigung morgen bis Mittag im Briefkasten hat, dann ist am 31.12. der letzte Miettag in dieser Wohnung.

  • Aber hat der Vermieter nicht durch zuschicken von dem neuen Mietvertrag der zum 1.10 gelten soll, der Kündigung von unserem Mitbewohner angenommen der gerade ausgezogen ist? Und wenn einer von uns kündigt, kündigen doch automatisch alle Mieter, da wir gleichberechtigt sind oder?

  • Zitat

    Und wenn einer von uns kündigt, kündigen doch automatisch alle Mieter, da wir gleichberechtigt sind oder?


    Was ist das denn für eine Logik, wenn es mehrere Mieter gibt, dann ist das eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) und da kann eine Kündigung nur durch alle erfolgen. Ein Mieter allein kann diese Gesellschaft nicht auflösen.

  • Ok.
    Aber was ist mit dem neuen Mietvertrag mit dem neuen Mitbewohner.
    Wenn wir den unterschrieben haben, der Vermieter aber noch nicht, welcher ist dann gültig?

  • Dann haben Sie durch Ihr konkludentes Verhalten dem Mietvertrag zugestimmt. Sie meinen doch jetzt etwa nicht, das da ein solcher nicht bestände. Das wäre ja Haufriedensbruch oder illegale Wohnungsbesetzung. Wer A sagt muß auch B sagen.

  • Ich bin bisher davon ausgegangen um einen gültigen Vertrag zu haben müssen beide Parteien unterzeichnet haben, aber nun gut.
    Also ist der alte Mietvertrag solange gültig, bis der neue unterzeichnet wurde oder der alte gekündigt wurde?

  • Ich bin bisher davon ausgegangen um einen gültigen Vertrag zu haben müssen beide Parteien unterzeichnet haben, aber nun gut.
    Also ist der alte Mietvertrag solange gültig, bis der neue unterzeichnet wurde oder der alte gekündigt wurde?


    Auch wenn es sich um Mietverträge dreht, so ist Dein Problem m.E. jedoch kein (eigentliches) Mietrecht.

  • Zitat

    welche Frist würde dann für uns gelten?

    Wenn vertraglich nicht kürzer vereinbart 3 bzw. knapp 3 Monate zum Monatsende. Wäre also Heute der letzte Poeng um zum 31.12.13 zu kündigen.

    Wenn der alte Vertrag nicht gekündigt oder aufgehoben und der neue nicht von beiden Parteien unterschrieben wurde, gilt der alte unverändert weiter.

    Was ist daran so schwer zu verstehen?

    Übrigens müssen die 3 Personen der Partei Mieter des ursprünglichen Vertrages gemeinsam kündigen. Also die 3 vor dem letzten Mitbewohnerwechsel.

    Zitat

    Und wenn einer von uns kündigt, kündigen doch automatisch alle Mieter, da wir gleichberechtigt sind oder?

    Nein. Zudem ist/wäre die Teilkündigung eines von mehreren Hauptmietern unwirksam.

    Bitte hier K unter Erklärungsberechtigte nachlesen.

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