Beiträge von Mainschwimmer

    Das habe ich im Mietrechtslexikon für deinen Kumpel gefunden:

    Mietrecht: die Rückbaupflicht des Mieters

    Jedem Mieter ist grundsätzlich dringend zu raten, vor der Durchführung von baulichen Maßnahmen (auch Austausch von Armaturen, Sanitäteinrichtungen, Böden) eine schriftliche Vereinbarung mit dem Vermieter darüber abzuschließen. In einer solchen Vereinbarung sollte geregelt werden, wie beim Auszug aus dem Mietobjekt zu verfahren ist, denn sonst besteht die Gefahr, dass der Mieter nicht nur alle getätigten Investitionen verliert, sondern darüber hinaus auch noch zum Rückbau verpflichtet ist. Natürlich ist auch eine entsprechende mündliche Vereinbarung wirksam, allerdings ergeben sich häufig später Schwierigkeiten, wenn es um den Nachweis geht, was Inhalt der Vereinbarung ist. Beteiligt sich der Vermieter an den Kosten oder übernimmt diese ganz, so ist davon auszugehen, dass der Vermieter die Baumaßnahme genehmigt hat und auf eine Rückbaupflicht durch den Mieter verzichtet hat (siehe auch Ausnahmen von der Rückbaupflicht weiter unten).

    Rückbau bedeutet Wiederherstellung des früheren Zustandes des Mietobjektes. Eine bloße Genehmigung der Ein- oder Umbauten durch den Vermieters genügt nicht: Die Genehmigung einer Umbaumaßnahme des Mieters bedeutet grundsätzlich nicht den Verzicht auf Rückbauansprüche nach Beendigung des Mietverhältnisses (LG Berlin, Urteil vom 23. Juli 2001, Az: 67 S 559/00).

    Gibt es keine Vereinbarung, so ist der Mieter im Mietrecht grundsätzlich dazu verpflichtet, die Wohnung oder das Gewerbeobjekt bei Auszug und Rückgabe an den Vermieter in den ursprüglichen Zustand zu versetzen. Der Mieter ist also nicht verpflichtet, für den Rückbau Neuteile zu verwenden. Nur der ursprünglich beim Einzug bestehende Zustand wird geschuldet, die Rückbaupflicht soll nicht zu einer Bereicherung des Vermieters führen. Das kann dennoch in vielen Fällen teuer werden. Das Mietobjekt ist in dem Zustand zurückzugeben, in dem sich bei Vertragbeginn befand (BGH Urteil v. 23.10.1985, WM 1986,57). Zu den Ausnahmen siehe weiter unten.

    Wenn euch an der Abrechnung etwas nicht klar ist, dann solltet ihr zuerst den Vermieter um Aufklärung bitten. Wenn man dann Fotos/Scans einstellt, dann muss man prüfen, ob man den Text überhaupt lesen kann und von Anfang an die Bilder im Hochformat hochladen.

    Was ihr da macht ist eine Frechheit! Und ich habe keine Lust, mir diese Abrechnung anzusehen.

    Zitat

    der Untermietvertrag wurde für 5 Monate geschlossen.

    Mit welchen Worten wurde diese Befristung erklärt? Wenn es ein qualifizierter Zeitmietvertrag sein soll, dann muss der Grund der Befristung angegeben sein. Wenn kein Grund, dann ist er auch nicht gültig.

    Oder es ist ein Vertrag mit gegenseitigem Kündigungsverzicht, dann ist der Text dazu wichtig.

    Aber laut BGB ist ein möbliertes Zimmer bis zum 15. d.M. zum Monatsende kündbar. Das hat Kolinum geschrieben: (4) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1 oder 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

    Okay, damit sieht man klarer. Aber Fehler über Fehler. Bei den Heizkosten wird nie nach Personentagen, sondern zu 70% nach dem ermittelten Verbrauch und zu 30% nach der Wohnfläche abgerechnet. Demnach ist diese Heizkostenabrechnung komplett zu beanstanden, weil nicht nach Verbrauch abgerechnet wurde. Auch würde ich erwarten, dass Sonstige Kosten näher erläutert werden. Dieser Betrag ist so hoch, dass man ihn so nicht akzeptieren muss.

    Ich würde die Heizkosten um 15% kürzen. Das macht dann 498,- Euro. Grundlage: http://www.heizkostenverordnung.de/par12.html

    Zitat

    Wer weiß da Näheres zu?


    Mit Sicherheit dieser Escher, denn laut Gesetz ist nun mal die Frist 3 Monate.

    Zitat

    Das war Anfang Juli.

    Wann genau, Anfang Juli ist so nichtssagend, wenn es um Termine und Fristen geht.

    Zitat

    es sollte bis Ende November Miete gezahlt werden (3 Monate Kündigungsfrist).

    Wer kann denn da nicht rechnen? Noch einmal, ohne genaue Daten keine Antwort.

    Zitat

    Wohnung bleibt auch so bei 17-20°

    Aha, die anderen Mieter im Haus heizen also für dich. Du willst also für lau in Bezug auf die Heizung wohnen. Das funktioniert aber nicht, weil die Aufteilung der Heizkosten nach Grund- und Verbrauchskosten vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist. Und bevor du jetzt noch nach weiteren noch dümmeren Argumenten für dein Nichtzahlen suchst, solltest du dich hier klug lesen:

    Heizkostenverordnung

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