Fragen wegen Gartennutzung usw.

  • Hi,

    Wir haben im Dezember 2011 ein Einfamilienhaus mit Garten und Garage gemietet.

    Bis jetzt war auch immer alles mit den Vermietern in Ordnung, leider ist es seit zwei Monaten anders.

    Wir hatten die Vermieter mal gefragt, ob wir ein Gartenhaus bauen dürfen, diese Frage wurde mit klar freilich beantwortet.
    So nun hat mein Mann vor 4 Wochen angefangen den Boden für das Gartenhaus herzurichten, mit Einfassung Kies, also alles das es schön und sauber wird.
    Aufeinmal kamen die Vermieter zu uns und schrieen rum, was uns einfällt, daß wir das ohne deren schriftliche Zustimmung machen.
    Wir müssen das mit Ihnen schriftlich abklären und wir müssen uns auch etwas schriftliches vom Nachbarn holen usw.
    ( Der Nachbar hatte nichts dagegen.) und wir mussten sofort aufhören weiterzumachen.

    Unteranderem haben wir einen Quickpool im Garten ich glaub so ca. 4 Meter oder so. Den hatten wir letztes Jahr auch schon. Da sagen sie jetzt auch, da hätten wir eine schriftliche Genehmigung von Ihnen gebraucht und wir dürfen nicht einfach einen Pool aufstellen und wir müssen ihn sofort abbauen.
    Sie haben gesagt, daß das für sie schon fast ein Kündigungsgrund ist usw. Mein Mann ist selbstständig. Der hat hinter der Garage. ( Also das sieht man nur, wenn man in dem Garten ums Haus rum geht, ( sieht man nicht von der Straße aus) ein paar Dinge gelagert. ( Altes Balkongeländer, oder Steinplatten usw. ) diese Dinge müssen wir sofort entfernen, denn der Garten dient nicht als Ablageplatz, sagen die.

    Ein paar Tage später kam dann ein Brief in dem steht, Ergänzung zum Mietvertrag. Wir dürfen Anderungen im Garten oder Haus ab sofort nur noch mit schriftlicher Genehmigung machen.

    Nun meine Frage.

    Wie muss ich oder wie kann ich mich jetzt verhalten, ich möchte auch keine Wirksame Kündigung erhalten.
    Muss ich die Ergänzung vom Mietvertrag unterschreiben oder annehmen.
    Können die mir sagen, daß ich keinen Pool aufstellen darf.
    Wie ist es mit den Dingen hinter der Garage.
    Und auch das mit dem Gartenhaus.

    Vielen Dank schon mal.

  • Hallo Mainschwimmer.

    Es steht im Mietvertrag.


    Vermietet werden in dem Haus, 4 Zimmer Küche Bad usw. dazu folgende zu anderen als Wohnzwecken dienende Räume und Flächen. Garage und Garten.

    Ansonsten wird in dem Mietvertrag nichts mehr zum Garten geschrieben.

    Danke

  • Hier haben aus meiner Sich beide Parteien ziemlich blauäugig gehandelt.

    Der Vermieter mit seinem "klar freilich", ihm war sicher nicht bewußt was für eine Gartenhaus Sie aufstellen wollen, auf Ihre Anfrage und Sie ohne sich das schriftlich bestätigen zu lassen.

    Aber wie Mainschwimmer schon schreibt, die entsprechende Klausel zur Gartennutzung und, falls vorhanden, auch die zu baulichen Veränderungen ist entscheidend.

    Gegen das Aufstellen eines Pools ist sicher nichts einzuwenden. Das bedeutet je keine bauliche Veränderung.

  • Hallo der - Mieter.

    Erlaubt haben sie es ja, aber wir haben es leider nicht schriftlich.
    Aber ist das ein Kündigungsgrund?

    Ich kann ja den Alt Zustand wieder herstellen. Also alles wieder weg machen und auf den Fleck wieder Gras anpflanzen.
    Danke

  • Tina77:

    "ist das ein Kündigungsgrund?
    - Nein.

    "Ich kann ja den Alt Zustand wieder herstellen. Also alles wieder weg machen und auf den Fleck wieder Gras anpflanzen."
    - Inwiefern welcher Grad einer Nutzung dem VM zumutbar ist, dürfte auf eine gerichtliche Einzelfallentscheidung hinauslaufen.
    Beim nächsten Mietobjekt wird alles besser... und vor allem schriftlich haarklein festgelegt.

    "Muss ich die Ergänzung vom Mietvertrag unterschreiben oder annehmen."
    - Nöö.

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