ZitatEine Befristung geht nur 1 x.
Rischtisch! Aber die jeweiligen Verlängerungen um ein Jahr wären nach heutigem Recht nicht mehr möglich. Und darum geht es.
Zitatdamals kein Grund für die Befristung angegeben wurde
War vor der großen Mietrechtsreform September 2001 auch nicht nötig. Da gab es noch den einfachen Zeitmietvertrag.