Kündigungsfrist / wann muss Auszug spätestens sein ?

  • Hallo

    bitte um Erklärung wann der Vertrag endet !

    laut Vertrag :

    das Mietverhältniss beginnt am 1.1.2001 und dauert 4 Jahre.
    nach Ablauf der 4 Jahre verlängert sich der Vertag um jeweils 1 Jahr, außer es kündigt eine Partei 6 Monate vor Ablauf des Mietverhältisses.

    so meine Frage ist nun eben : wenn ich im Dezember die Kündigung schreibe, wann würde dann der Mieter spätestens ausziehen müssen ? nach einem halben Jahr oder einem Jahr ?

    danke schon mal

  • Hallo Mr.Hyde666,

    "das Mietverhältniss beginnt am 1.1.2001 und dauert 4 Jahre."
    - Soweit ok, ist ja eh' gelaufen.

    "nach Ablauf der 4 Jahre verlängert sich der Vertag um jeweils 1 Jahr, ..."
    - Ist bestenfalls bei Gewerbemietverträgen möglich. Ich nehme jedoch an, dass Du einen Wohnraum-MV hast.

    "wenn ich im Dezember die Kündigung schreibe, wann würde dann der Mieter spätestens ausziehen müssen ?"
    - Besser: Wenn Du jetzt nachweislich schriftlich "zum nächstmöglichen Termin" kündigst, wäre das dann (automatisch) zum 31.03.2014.

  • Zitat

    wenn ich im Dezember die Kündigung schreibe, wann würde dann der Mieter spätestens ausziehen müssen ? nach einem halben Jahr oder einem Jahr ?

    Am 31.12.2014

    Ablauf eines Jahres ist ja jeweils ein Kalenderjahr.

    Sofern es nicht um ein Mietverhältnis über Wohnraum geht.

    Bei einen Mietverhältnis über Wohnraum kann dem Mieter jeder Zeit mit einer Frist von 9 Monaten, da Mietdauer länger als 8 Jahre, gekündigt werden. Vorausgesetzt man hat als Vermieter einen wichtigen Grund dazu.

  • Bitte beachten, dass es sich hier um einen Mietvertrag nach "altem" Mietrecht handelt. Auch wenn es eigenartig klingen mag, diese Klauseln gelten auch heute noch. D.h. nach meinem Verständnis, Kündigung bis zum 30.06.2014 wird aufgrund des langen Mietverhältnisses erst zum 31.03.2015 wirksam.

  • Scheint Vermieter zu sein. D.h. er brauchte auch einen anerkannten Grund um das Mietverhältnis zu beenden.

    im Moment bin ich Mieter in einem Haus.

    mir geht es um ein anderes Haus, das ich gerne mieten würde. Den Besitzer kenne ich. In seinem Haus wohnen 2 sehr unangenehme Leute die sich aber an alle Spielregeln halten. Bei denen steht das wie oben geschrieben im Mietvertrag drin. Nun soll ich im Namen des Besitzers eine Kündigung schreiben die er auch unterschreiben wird. Daher meine Frage wann die derzeitigen Mieter ausziehen müssten. Es handelt sich um ein privat genutztes Haus. Verstanden hätte ich den derzeitigen Vertrag als jährlich befristet und normal problemlos zu kündigen.
    Muss ich daher einen bestimmten Grund angeben für die Kündigung ? Ist das dann so leicht ?

  • Mr.Hyde666:

    "mir geht es um ein anderes Haus, das ich gerne mieten würde. Den Besitzer kenne ich. In seinem Haus wohnen 2 sehr unangenehme Leute die sich aber an alle Spielregeln halten. Bei denen steht das wie oben geschrieben im Mietvertrag drin."
    - Also Privat-Wohnraum-Mietrecht.

    "Nun soll ich im Namen des Besitzers eine Kündigung schreiben die er auch unterschreiben wird."
    - WER für den Vermieter schreibt, ist egal; Hauptsache, der VM unterschreibt selbst.

    "Daher meine Frage wann die derzeitigen Mieter ausziehen müssten."
    - Dann, wenn der VM einen Grund findet für eine rechtswirksame Kündigung, und einen solchen kann ich hier nicht erkennen.

    "Es handelt sich um ein privat genutztes Haus. Verstanden hätte ich den derzeitigen Vertrag als jährlich befristet und normal problemlos zu kündigen."
    - Nöö, is nich.

    "Muss ich daher einen bestimmten Grund angeben für die Kündigung ? Ist das dann so leicht ?"
    - DU musst garnichts, der Vermieter muss, aber da wird er wohl ein Problem mit haben...:o

  • also auch durch das, das sich der Vertrag nur immer um ein Jahr verlängert ist es ein unbefristeter Vertrag!?
    und es muss ein guter Grund da sein für die Kündigung....
    das wird sehr schwer bei denen das sind so böse Leute^^

  • B Auch wenn es eigenartig klingen mag, diese Klauseln gelten auch heute noch.

    Nein. Eine Befristung geht nur 1 x.

    Und da vermutlich damals kein Grund für die Befristung angegeben wurde ist der Vertrag ohnehin unbefristet.

  • Zitat

    Eine Befristung geht nur 1 x.

    Rischtisch! Aber die jeweiligen Verlängerungen um ein Jahr wären nach heutigem Recht nicht mehr möglich. Und darum geht es.

    Zitat

    damals kein Grund für die Befristung angegeben wurde

    War vor der großen Mietrechtsreform September 2001 auch nicht nötig. Da gab es noch den einfachen Zeitmietvertrag.

  • also auch durch das, das sich der Vertrag nur immer um ein Jahr verlängert ist es ein unbefristeter Vertrag!?


    Was ungültig ist, kann auch nicht verlängert werden.

  • ist es auf Eigenbedarf möglich wenn die Enkel einziehen wollen ? :rolleyes:

    Möglich ja. Aber einziehen wollen allein reicht nicht. Die Enkel müssen wirklich Bedarf an genau diesem Wohnraum haben und dann auch einziehen.

    Irgendwo schreibst Du es sind so "böse" Leute (Mieter). Und genau solche Leute prüfen ganz akribisch ob eine Kündigung wegen Eigenbedarf nicht evtl. getürkt ist.

    Das kann teuer, sehr teuer werden.

    Da kann man den Leuten gleich einen Deal anbieten. Sprich genügend €ros rüber schieben um ihnen den Auszug zu versüßen.

  • Würde ein Mietvertrage für ein paar Tage oder Wochen ausreichend sein auf den Enkel ?


    Yoooo, wenn der VM genügend Geld flüssig hat, um Schadenersatzforderungen zu befriedigen...:cool:

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