Reparatur der Elektrogeräte in der EBK

  • Hallo zusammen,

    ich möchte zum Januar in eine Wochnung ziehen und habe dafür von dem Makler den entsprechenden Mietvertrag bekommen.
    Er hat mir dazu in einem Telefonat erklärt, dass der Vermieter einen Absatz in dem Vertrag haben wollte, nach dem ich sämtliche Kosten für die Reparaturen an den Elektrogeräten der EBK aufkommen muss (ungeachtet der Kleinreparaturklausel, die der Vertrag auch enthält), hat aber gleich dazu gesagt, dass dieser Abschnitt vom Gesetz her nicht gültig ist und ich mir darum keine Gedanken machen soll.

    Diesen zusätzlichen Satz hat er im Vertrag unter "Sonstiges" hinzugefügt. Ich habe mich schon soweit informiert, dass ich herausgefunden habe, dass so eine Klausel tatsächlich ungültig ist.

    Meine Überlegung ist jetzt jedoch, dass dieser Satz, dadurch, dass er unter Sonstiges hinzugefügt wurde, als individuelle Nebenabsprache gewertet wird und somit im Zweifelsfall doch gültig wäre.

    Kann mir da jemand weiterhelfen?

    Vielen Dank im Voraus!

    akb

  • Zitat

    Meine Überlegung ist jetzt jedoch, dass dieser Satz, dadurch, dass er unter Sonstiges hinzugefügt wurde, als individuelle Nebenabsprache gewertet wird und somit im Zweifelsfall doch gültig wäre.

    Das hat dann im Falle eines Falles ein Amtsgericht zu entscheiden. Und die Chancen für den Vermieter stehen garnicht so schlecht.

  • Danke für die schnelle Antwort.
    Ich hab jetzt nochmal in den Mietvertrag geschaut. In der Kleinreparturklausel, nach der ich lediglich 100 Euro der Reparaturkosten tragen muss, sind Küchengeräte (Herd etc.) explizit mitaufgezählt und fallen also unter diese Klausel.

    Schließt das dann evtl. den Eintrag unter Sonstiges aus und bringt mich als Mieter in eine sicherere Position hinsichtlich der Reparaturkosten??

  • In der Kleinreparturklausel, nach der ich lediglich 100 Euro der Reparaturkosten tragen muss, sind Küchengeräte (Herd etc.) explizit mitaufgezählt und fallen also unter diese Klausel.
    Schließt das dann evtl. den Eintrag unter Sonstiges aus und bringt mich als Mieter in eine sicherere Position hinsichtlich der Reparaturkosten??


    Ich meine: Ja. Diesen Passus plus der § 535 BGB dürften eigentlich ausreichend sein.

  • Gut, vielen Dank.
    Dann bin ich da für's erste beruhigt, werde mich aber wohl auch noch beim Mieterschutzbund o.ä. informieren, um sicherzugehen.

    Vielen Dank für eure schnelle Hilfe und schöne Weihnachtsfeiertage wünsch ich!

  • Gut, vielen Dank.
    Dann bin ich da für's erste beruhigt, werde mich aber wohl auch noch beim Mieterschutzbund o.ä. informieren, um sicherzugehen.

    Vielen Dank für eure schnelle Hilfe und schöne Weihnachtsfeiertage wünsch ich!


    Zur weiteren Information bzgl individueller Vereinbarung: Wenn diese handschriftlich im MV eingetragen ist, hat sie mehr rechtliche Relevanz als wenn sie bereits darin "formularmässig" vorhanden wäre.
    Auch Dir angenehme Feiertage!:)

  • Danke dir!
    Der "Sonstiges" Bereich im MV ist ein Formluarfeld in der pdf Datei, in das der Makler über den PC diesen Zusatz eingetragen hat.
    Gilt das dann schon als handschriftlich?

  • Danke für den Link.

    Jetzt weiß ich natürlich nicht, ob sowas öfter eingefügt wird (wahrscheinlich wohl eher nicht) und damit automatisch als Formularklausel gilt oder nach wie vor eine Individualvereinbarung ist.
    Ich habe mal einen Screenshot gemacht, vielleicht kann mir damit jemand sagen, ob es als Formularklausel oder Individuelle Absprache gilt. (Vor allem vor dem Hintergrund, dass ja die Küchengeräte in der Kleinreparaturklausel aufgeführt sind)

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

  • Die drei Sätze sind dann aber - wie der gesamte Vertrag - maschinell mit ausgedruckt?
    Ich tendiere dazu, dies nicht als Individualvereinbarung zu sehen. Anders wäre es m.E., wenn dies handschriftlich mit separaten Unterschriften vereinbart wäre und zusätzlich einschränkend auf § 535 BGB Bezug genommen worden wäre.
    Just my five Cents.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (23. Dezember 2013 um 13:13)

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