Beiträge von Mainschwimmer

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    Allerdings wäre ein netterer Umgangston doch nicht schlecht...

    Wie, noch netter?

    Zur nochmaligen Erklärung. Wenn ich in einem Forum Hilfe suchen würde, wäre mein erster Gedanke, mich in die Fragen und Antworten einzulesen. Daraus ergibt sich nämlich, wie ich meine Anfrage gestalte, um möglichst viele und kompetente Antworten zu bekommen.

    Und das hier:

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    Nachdem seine Frau ihn wiederholt verlassen hat, will er wieder in die Wohnung ziehen und die Nachbarschaft (mehrere alte Damen haben Angst vor ihm) tyrannisieren.


    ist doch wohl eher ein Fall für RTL 2 oder BILD und gehört nicht zum Mietrecht.

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    Aber Hoffnung haben wir im Moment wenig.

    So ist es. Der Dienstleister rechnet alles ab, was ihm der Vermieter/Verwalter an Rechnungen angibt. Dem ist es egal, ob die Rechnungen dazu vorhanden sind, oder nicht. Nur hier ist ein Ansatz möglich, ob die aufgeführten Tankungen auch tatsächlich in eurem Tank gelandet sind.

    Ich hatte vor Jahren den Fall, dass mein Vermieter mir weismachen wollte, dass er übers Jahr 44 m³ Wasser in der Heizung nachgefüllt hat. Dises Wasser hat er dann auch noch nach guter Kaufmannssitte mit einem Aufschlag von 100 % berechnet. Er sei ja schließlich Kaufmann und müsse kalkulieren. Diesen Unsinn hat der Dienstleister durchgewinkt.

    Darum könnt ihr meiner Meinung nach nur hier bei den Rechnungen fürs Heizöl ansetzen, weil der Dienstleister ohne nachzufragen nur seinen Job mit der Verteilung der Kosten macht.

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    da ich einfach nicht mehr weiß was hier gerade passiert.

    Das ist der einzige Satz, den ich beantworten werde, weil ich den anderen Text nicht gelesen habe. Auch mit 19 Jahren sollte man wissen, dass in einem Forum wie diesem, Fragen zum Mietrecht beantwortet werden. Und diese Fragen sollten knapp gehalten sein und schnell auf den Punkt kommen. Aber diese Geschichte ist mir zu lang, um sie überhaupt zu lesen.

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    Ein Schreiben "Bescheid über Grundbesitzabgaben für das Jahr 2012" der "Stadt Marl" .
    Hierbei frage ich mich, was ich als Mieter mit den Grundbesitzabgaben zu tun habe und ob die einfach so auf den Mieter umgelegt

    Das ist ganz einfach gesagt, die Grundsteuer für diese vermietete Eigentumswohnung. Und diese Grundsteuer ist vom Mieter zu tragen, wenn das im Mietvertag vereinbart ist. Die Vereinbarung kann namentlich oder mit dem Verweis auf die Betriebskostenverordnung erfolgen.

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    Zu 1. Gibt es Fristen die vom Vermieter bzw. der Hausverwaltung bei Reperaturen eingehalten werden müssen?


    Du meinst Reparaturen, richtig? Mir sind keine auf Tag/Stunde genau bezeichnete Fristen dafür bekannt. Der erste Fehler wurde aber gemacht, dass der Mangel nicht schriftlich angezeigt wurde.

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    2. Kann ich eventuell selbst einen Kühlschrank kaufen und die Rechnung an die Hausverwaltung weiterleiten?


    Dann wird man zurecht diese Rechnung ignorieren. Willst du das?

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    Zu 3. Kann ich die Mietminderung auch im nächsten Monat für den Zeitraum ab Meldung bis Behebung von der Miete abziehen und wenn ja wieviel kann man da für einen Kühlschrank veranschlagen?


    Da fragst du am besten einen Anwalt für Mietrecht, beim örtlichen Mieterverein, oder mithilfe von Google nach der Höhe.

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    stellen die Herrschaften fest das der falsche Kühlschrank bestellt wurde und nicht in die Einbauküche passt.


    Und du bist sicher, dass du die richtigen Maße angegeben hast? Bei Einbaukühlschränken ist die Auswahl ja nicht sehr groß, was Breite und Höhe anbelangt.

    Also aufgrund deiner sehr gut gestellten Anfrage

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    Wohnung kündigen, muss ich ausziehen?

    Wenn du die Wohnung gekündigt hast, musst du auch bis zum Ende des Kündigungszeitraums ausziehen.

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    Usw.

    Etc.. pp. Ein wenig mehr Mühe solltest du dir schon machen. Du sollst zwar keinen Roman schreiben, aber deine Situation etwas genauer schildern.

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    der Vermieter ist gegen jeden Einbau eines Zählers.


    Und das würde ich nicht akzeptieren und den Grundversorger auf diesen Zustand aufmerksam machen. Als Betreiber einer eigenen Gaszentralheizung möchte ich mir den Versorger selbst aussuchen und nicht auf den angewiesen sein, den mein Vermieter/Nachbar ausgesucht hat.

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    Na schönen Dank, dass Sie mein Fahrrad jetzt auch schon als Müll betiteln.

    Da wir uns hier in einem Mietrechtsforum befinden zählen solche Dinge, die 2 - 3 Monate im Fahrradhof lagern zum Schrott, der entsogt werden oder an anderer Stelle besser gelagert werden sollte.

    Wie gesagt Mietrecht. Da du aber der Meinung bist, dass hier eine Straftat vorliegt, wärest du wirklich besser beraten ein Forum für Strafrecht aufzusuchen. Oder eins für Mountainbikes. Dort wird man deinen Verlust bestimmt besser einschätzen können.

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    die damalige Aussage war das ich eigentlich laut meines Mietvertrages keine Nebenkosten zahlen muss,

    Dann solltest du den Teil deines Mietvertrages mit den Nebenkosten, die nicht zahlen musst einstellen. Selbst wenn du eine "All inclusiv" Miete haben solltest, müssen die Kosten für Heizung und Warmwasser getrennt ausgewiesen werden.

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    Oder welche Schritte würdet ihr einleiten?

    Keine, denn der Vermieter ist im Recht! Auch bei einer Rückgabe der Wohnung ohne Beanstandungen hat der Vermieter 6 Monate Zeit, die Kaution auszuzahlen. Während dieser 6 Monate kann er nämlich noch Schadensersatzsprüche wegen verdeckter Mängel anmelden.

    Und dann ist die Betriebskostenabrechnung für 2013 noch nicht fertig. Dafür darf er einen angemessenen Betrag für eine mögliche Nachzahlung einbehalten.

    Mein Tipp: Wenn du mal wieder keine Ahnung hast und die Fehler bei den anderen suchst, dann solltest du z.B. eine Suchmaschine um Rat fragen:

    Fälligkeit der Kaution

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    die Nebenkosten sind nach dem Verhältnis der Wohnfläche gemäß der Wohnflächenverordnung festgelegt

    So hat das auch der Gesetzgeber vorgesehen.

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    - die Abfallgrundgebühren wurden nach Personen/Monat berechnet
    - die Entsorgungskosten wurden nur nach Personen berechnet

    Diese Diskrepanz lass dir bitte vom Vermieter erklären, ich kann es nicht.

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    => wie reagiert man hier am besten? Akteneinsicht/Widerspruch?

    siehe oben.

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    - das Kuriose ist, für 2013 sind die anteiligen Kosten 60€ (5€ p. Monat), ab 01/2014 monatlich 9,60€.

    Umgelegt werden können nur entstandene Kosten, z.B. für Wartung und Strom der Anlage. Da kommen im Jahr bestenfalls lächerliche Eurobeträge zusammen. Dieser Vertrag mit der Rechnung ist der Versuch einer Abzocke. Du solltest darauf hin deine Abrechnung der Betriebskosten auf ähnliche Versuche hin abklopfen.

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    Bitte um ernsthafte Hilfe die mich vielleicht zum positivem Effekt bringt.

    Sag mal gehts noch? Hast du mit deinem Vermieter über deine Situation gesprochen? Das hatten wir dir doch schon alles ganz genau erklärt. Dir kann niemand helfen! Wenn du mit deinem Vermieter keinen Aufhebungsvertrag abschließen kannst, dann hast du ein ganz großes Problem an der Backe.

    Und von der Kaution solltest du dich im Stillen schon mal verabschieden. Die gehört dem Vermieter, wenn du die Miete nicht mehr bezahlst.

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