Vermieter entsorgt teures Mountainbike - Mietminderung sinnvoll/rechtens?

  • Hallo zusammen,

    Der Sachverhalt ist folgender:

    Ich wohne in Karlsruhe in einem WG-Zimmer zur Miete (4. Stock).
    In meiner Freizeit fahre ich Mountainbike-Marathons. Daher habe ich mir auch
    ein vergleichsweise teures Mountainbike (Marke: transalp24) zugelegt.
    Von diesem wurden mir von Unbekannten das vordere und hintere Laufrad gestohlen.
    Gelagert habe ich den "Rahmen" dieses Mountainbikes seither im Fahrrad-Innenhof
    meines Hauses, gesichert mit einem Fahrradschloss. Zu meinem Entsetzen hat meine
    Vermieterin durch Ihren Mann das Fahrradschloss aufflexen und das Rad entsorgen lassen.

    Mir ist durch diesen Diebstahl ein Schaden von ca. 400 Euro entstanden. (geschätzt, Neupreis des Rads ca. 800 €)
    Ich habe mich schriftlich und in einem persönlichen Gespräch an die Vermieterin bzw. deren Mann gewandt. Diese
    beharren auf Ihr Recht, Fahrräder zu entsorgen die nicht dem Gebrauch der Mieter dienen und weigern sich über einen
    finanziellen Ausgleich zu diskutieren bzw. lehnen diesen komplett ab. Das Aufflexen des Schlosses und die Entsorgung
    seitens des Mannes der Vermieterin wurde mir inzwischen schriftlich bestätigt.

    Meiner Meinung nach ist das Aufflexen und die Entsorgung des Rades nicht nachvollziehbar. Hätte es die Vermieterin gestört,
    hätte sie dies kommunizieren können bzw. ein Schild auf dem Rad anbringen können mit dem Hinweis, dass das Rad "stört".
    Anstattdessen ist es in einer Adhoc-Aktion entsorgt worden.

    Das unrechtmäßige Entsorgen des Rades ist in meinen Augen eine Straftat. Ich habe daher eine Anzeige bei der Polizei erstattet.
    Zuvor abe ich das Gespräch bzw. den schriftlichen Austausch forciert, leider ohne für mich zufriedenstellendes Ergebnis.
    Gestern beim Gespräch hat der Mann meiner Vermieterin mir indirekt mit der Kündigung "gedroht". Er behauptete, ich hätte
    bereits mündlich gekündigt, was so natürlich nicht stimmt (Ich hatte niemals mit ihm über eine Kündigung gesprochen geschweige denn gekündigt)

    Wie seht ihr im Forum die Sachlage?
    Für Januar habe ich noch keine Miete bezahlt. Was haltet ihr von der Idee, für Januar nicht die volle
    Miete zu überweisen bzw. auf eine Mietzahlung zu verzichten?
    Was mir auch helfen würde wäre eine Einschätzung der Sachlage, vielleicht reagiere ich ja komplett über??

    Grüße
    Axel


  • Gelagert habe ich den "Rahmen" dieses Mountainbikes seither im Fahrrad-Innenhof
    meines Hauses, gesichert mit einem Fahrradschloss. Zu meinem Entsetzen hat meine
    Vermieterin durch Ihren Mann das Fahrradschloss aufflexen und das Rad entsorgen lassen.

    Ich hätte mir da ebenfalls einen Hinweis zur bevorstehenden Entsorgung des Schrotthaufens gestattet.
    Ein Hinweis, wir lange der Müll bereits da gelagert hat, verschweigen Sie uns.

    Zitat

    Mir ist durch diesen Diebstahl ein Schaden von ca. 400 Euro entstanden.

    Hier völlig überflüssig, da hier niemand den Schaden schätzen kann.

    Zitat

    Das unrechtmäßige Entsorgen des Rades ist in meinen Augen eine Straftat. Ich habe daher eine Anzeige bei der Polizei erstattet.

    Das einzig Richtige in dieser Lage.

    Zitat

    Gestern beim Gespräch hat der Mann meiner Vermieterin mir indirekt mit der Kündigung "gedroht". Er behauptete, ich hätte
    bereits mündlich gekündigt, was so natürlich nicht stimmt (Ich hatte niemals mit ihm über eine Kündigung gesprochen geschweige denn gekündigt)

    Blödsinn. Man kann nur schriftlich kündigen.

    Zitat

    Für Januar habe ich noch keine Miete bezahlt. Was haltet ihr von der Idee, für Januar nicht die volle
    Miete zu überweisen bzw. auf eine Mietzahlung zu verzichten?
    Was mir auch helfen würde wäre eine Einschätzung der Sachlage, vielleicht reagiere ich ja komplett über??

    Zahlen Sie sofort wieder die volle Miete, sonst haben Sie bald eine fristlose Kündigung im Haus.
    Die Mietminderung oder gar Mietverweigerung hat mit Ihrem Fahrradproblem nichts, aber auch garnichts zu tun.
    Warten Sie den Bericht der Polizei ab und erwägen dann die nächsten Schritte.

  • Ich hätte mir da ebenfalls einen Hinweis zur bevorstehenden Entsorgung des Schrotthaufens gestattet.
    Ein Hinweis, wir lange der Müll bereits da gelagert hat, verschweigen Sie uns.

    Na schönen Dank, dass Sie mein Fahrrad jetzt auch schon als Müll betiteln.
    Ich verschweige Ihnen ungern, wie lange das Rad schon im Hof stand:
    ca. 2-3 Monate.



    Hier völlig überflüssig, da hier niemand den Schaden schätzen kann.

    Eine Unwahrheit. Ich bin 3 Jahre lang Fahrradmechaniker in einem mittelgroßen
    Fahhradladen gewesen und kenne mich hier aus. Magura Julie Scheibenbremsen-System,
    Shimano-XTR-Ausstattung und Ritchey-Vorbau sage ich da nur :)
    Nur ein Vollpfosten hätte dieses Rad weggeschmissen. D. h. ich betrachte es durchaus als möglich
    dass das Rad verkauft wurde.


    Zahlen Sie sofort wieder die volle Miete, sonst haben Sie bald eine fristlose Kündigung im Haus.
    Die Mietminderung oder gar Mietverweigerung hat mit Ihrem Fahrradproblem nichts, aber auch garnichts zu tun.
    Warten Sie den Bericht der Polizei ab und erwägen dann die nächsten Schritte.

    Danke, die Miete für Jan. habe ich gerade überwiesen!

  • Hallo misterkay,

    richtig, dass Du die Restmiete ausgeglichen hast. Androhungen von Kündigungen ist der übliche Pillepalletheaterdonner...
    Der strafrechtliche Teil wird nach der Anzeige sicherlich seinen Lauf nehmen. Den finanziellen Verlust wirst Du durch Kaufquittung oder Gutachten sicherlich belegen können.

  • Zitat

    Na schönen Dank, dass Sie mein Fahrrad jetzt auch schon als Müll betiteln.

    Da wir uns hier in einem Mietrechtsforum befinden zählen solche Dinge, die 2 - 3 Monate im Fahrradhof lagern zum Schrott, der entsogt werden oder an anderer Stelle besser gelagert werden sollte.

    Wie gesagt Mietrecht. Da du aber der Meinung bist, dass hier eine Straftat vorliegt, wärest du wirklich besser beraten ein Forum für Strafrecht aufzusuchen. Oder eins für Mountainbikes. Dort wird man deinen Verlust bestimmt besser einschätzen können.

  • *Hust*

    Selbstverständlich ist ein Fahrradrahmen (ohne Räder) zunächst immer noch ein Fahrradrahmen.

    Ob und ab wann ein Vermieter es als Müll ansehen darf und dann noch berechtigt ist, diesen fremden "Müll" zu entsorgen, das ist doch die Frage. Auch Müll hat einen Eigentümer. Es ist also fraglich, ob "Lagerort" und Lagerdauer des "Mülls" (hier 3 Monate im Fahrradhof des Mietobjekts) in irgendeiner Weise die Eigentumsrechte des Mieters beeinflussen und sogar eine Verfügungsgewalt des Vermieters über den "Müll" bewirken.

    So etwas (Nutzungsregeln von Gemeinschaftsflächen und die Folgen bei Zuwiderhandlung) kann ja auch im Mietvertrag geregelt sein (ob wirksam oder nicht sei mal dahingestellt).

    Mein Tipp wäre also gewesen: Den Mietvertrag genau danach zu durchforsten, was der Vermieter wann auf dem Fahrradhof darf.

    Denn wenn der Vermieter es hätte klauen wollen ("Diebstahl"), hätte er kaum die Entfernung des Rades zugegeben. Wie es klingt, benennt er ja auch (s)ein "Recht, Fahrräder zu entsorgen die nicht dem Gebrauch der Mieter dienen". Das Recht muss er ja von irgendwo herleiten. Hat er darüber nichts gesagt?

  • *Hust*
    So etwas (Nutzungsregeln von Gemeinschaftsflächen und die Folgen bei Zuwiderhandlung) kann ja auch im Mietvertrag geregelt sein (ob wirksam oder nicht sei mal dahingestellt).

    Mein Tipp wäre also gewesen: Den Mietvertrag genau danach zu durchforsten, was der Vermieter wann auf dem Fahrradhof darf.

    Denn wenn der Vermieter es hätte klauen wollen ("Diebstahl"), hätte er kaum die Entfernung des Rades zugegeben. Wie es klingt, benennt er ja auch (s)ein "Recht, Fahrräder zu entsorgen die nicht dem Gebrauch der Mieter dienen". Das Recht muss er ja von irgendwo herleiten. Hat er darüber nichts gesagt?

    Also, nach sorgfältigem Durchlesen meines Mietvertrags ist hierin sinngemäß niedergeschrieben.
    "Der Innenhof ist seitens des Mieters nach vorheriger Rücksprache [und dessen Erlaubnis] mit dem Vermieter
    nutzbar für die Abstellung von Fahrrädern. Von "Gebräuchlichkeit oder Zustand der Räder" ist nicht die Rede.

    Der Vermieter hatte mir für mein Fahrrad beim Einzug die Abstellung im Innenhof erlaubt.
    (Allgemein stehen da ca. 25 Räder, von marode heruntergewirtschaftet, nicht fahrbar bis hin zu 1a Trekking-Rädern,
    ich glaube kaum, dass jeder Mieter zum Vermieter geht und fragt ob er seinen Esel da abstellen darf, ich denke
    das Abstellen im Innenhof ist für jeden Mieter selbstverständlich)

    Ergibt sich durch die Fahruntüchtigkeit frage ich also eine neue Situation?
    Meiner Meinung nach nicht, aber gut, darüber lässt sich streiten....

  • Was der VM gemacht hat, halte ich für verbotene Eigenmacht bzw. Diebstahl.
    Dass das Fahrrad nicht vollständig war, spielt vorerst mal keine Rolle, m.E.
    In unserer Stadt werden abhol"bereite" Fahrräder zumächst mit einem gelben DIN A4 Brief mit Ankündigung der Konsequenzen und Datumsangabe versehen.

  • Ergibt sich durch die Fahruntüchtigkeit frage ich also eine neue Situation?


    Jedenfalls keine, die nicht vom Vermieter mit einem Zettel am Fahrradrahmen (oder im Hausflur oder als Wurfzettel in jeden Briefkasten) hätte offenkundig gemacht werden können.

    Der Vermieter wird in jedem Fall nicht mehr von "Fahrrad" sprechen, denn die dürfen ja eh auf dem Hof sein, wie es ausschaut. Aufgrund der über 2 Monate fehlenden Räder spricht er vielleicht von "Schrott" (sehen einige im Forum hier ja ähnlich) oder von Dingen, [Zitat aus dem Eingansposting:] "die nicht dem Gebrauch der Mieter dienen".

    Was also ein gegen Diebstahl gesichertes Fahrrad ohne Räder auf Eurem Fahrradhof darstellt, wird zu klären sein.

    Jedes Ding hat zudem einen Eigentümer, den der Vermieter leicht unter seinen Mietern hätte vermuten können, um dort (unter seinen Mietern; dann sind wir wieder beim Zettel) die Entfernung anzumahnen. Wir reden schließlich nicht von einer zertretenen Coladose, die da irgendwo rumlag.

  • Das sinnlose Palaver, Schrott oder nicht Schrott, führt zu keinen Ergebnis.
    Die Strafanzeige bei der Polizei wird das letztendlich klären.

    Die wird aber genau die Frage auch durchpalavern müssen. ;)
    Aber hast schon Recht. Hier ist das Thema eigentlich durch ...

  • Die Strafanzeige bei der Polizei wird das letztendlich klären.


    Nein, wird sie nicht. Die Polizei leitet den Vorgang an die Staatsanwaltschaft weiter, welche ihn drei Monate später einstellen wird, da ein Täter nicht zu ermitteln ist...

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