Gasverbrauch bei Vermieter anfragen

  • Liebe Forenmitglieder,

    ich suche dringend Rat für folgendes Anliegen:
    Ich habe eine Gasheizung leider ohne eigenen Gaszähler.
    In der Garage gibt es ein Sammelzähler und mein Nachbar hat ein eigenen Zähler .
    Mein Verbrauch wird folgendermaßen ermittelt: Sammelzähler minus dem Zählerstand des Nachbarn.
    Nun ist es mir leider nicht möglich mein Verbrauch zu kontrollieren.
    Ich habe nun 2x mal mein Vermieter gebeten mir vorab mittzuteilen wie mein derzeitiger Gasverbrauch ist um einfach meine Kosten kalkulieren zu können. Bei der ersten Anfrage wurde mir gesagt dass es nicht möglich wäre mir diese Auskunft zu geben. Meine zweite Anfrage wurde einfach ignoriert. Demzufolge bin ich nun sehr verärgert.
    So, nun habe ich folgenden Frage:

    Habe ich das Recht mein Gasverbrauch sporadisch bei meinem Vermieter anzufragen bzw. hat er eine Mitteilungspflicht?

    Für Rückmeldungen bedanke ich mich im Voraus!

  • Hallo herzle77,

    "Mein Verbrauch wird folgendermaßen ermittelt: Sammelzähler minus dem Zählerstand des Nachbarn."
    - OK.

    "Ich habe nun 2x mal mein Vermieter gebeten mir vorab mittzuteilen wie mein derzeitiger Gasverbrauch ist um einfach meine Kosten kalkulieren zu können. Bei der ersten Anfrage wurde mir gesagt dass es nicht möglich wäre mir diese Auskunft zu geben. Meine zweite Anfrage wurde einfach ignoriert."
    - Es mag "blöd" klingen, aber Du hast mit dem VM keine beweisbare Vereinbarung getroffen über zu erteilende Auskünfte.

    "Habe ich das Recht mein Gasverbrauch sporadisch bei meinem Vermieter anzufragen bzw. hat er eine Mitteilungspflicht?"
    - Wie ich schon sagte... - Ich würde den VM fragen, weshalb er die Auskunft verweigert. Je nach Antwort bzw. Nichtantwort würde ich ausziehen.
    - Wie lange wohnst Du bereits dort?
    - Gab es inzwischen schon eine Abrechnung?
    - Falls ja, hast Du die der Abrechnung zugrunde liegenden Originalbelege (steht Dir zu!) schon mal eingesehen?

  • Meine Meinung weicht hier ausnahmsweise von Bernys etwas ab. ;)

    Ich habe eine Gasheizung leider ohne eigenen Gaszähler.
    In der Garage gibt es ein Sammelzähler und mein Nachbar hat ein eigenen Zähler .
    Mein Verbrauch wird folgendermaßen ermittelt: Sammelzähler minus dem Zählerstand des Nachbarn.


    Das wäre eine Differenzmessung und meiner Ansicht nach nicht erlaubt.

    Habe ich das Recht mein Gasverbrauch sporadisch bei meinem Vermieter anzufragen bzw. hat er eine Mitteilungspflicht?


    Meiner bescheidenen Meinung nach müssen dem Mieter die zur Abrechnung abgelesenen Zählerwerte zugänglich gemacht werden. (Manche Vermieter lassen sich die sogar vom Mieter unterschreiben --> Ableseprotokolle). Eine Ausnahme von dieser Pflicht gibt es, wenn die abzulesenden Zähler vom Mieter selbst jederzeit eingesehen werden können, was hier nicht der Fall zu sein scheint.

  • Meine Meinung weicht hier ausnahmsweise von Bernys etwas ab. ;)
    Das wäre eine Differenzmessung und meiner Ansicht nach nicht erlaubt.


    Eine Schande...
    In meinem MFH weicht die Summe der Einzelzähler natürlich vom Stand des Sammelzählers ab. Lässt sich aufgrund der Toleranzen und der unterschiedlichen Ablesetermine auch garnicht vermeiden. Durch mein selbstentwickeltes Excelprogramm wird das automatisch ausgeglichen, sodass prozentual auf die einzelnen Nutzer die Gesamtkosten des EVU centgenau verteilt werden.
    Den Mieter haben übrigens nicht die Verbräuche, sondern die (Betriebs-)Kosten zu interessieren.

  • Zitat

    der Vermieter ist gegen jeden Einbau eines Zählers.


    Und das würde ich nicht akzeptieren und den Grundversorger auf diesen Zustand aufmerksam machen. Als Betreiber einer eigenen Gaszentralheizung möchte ich mir den Versorger selbst aussuchen und nicht auf den angewiesen sein, den mein Vermieter/Nachbar ausgesucht hat.

  • In meinem MFH weicht die Summe der Einzelzähler natürlich vom Stand des Sammelzählers ab.

    Nur dass wir uns richtig verstehen:

    Natürlich weicht die Summe der Einzelzähler vom Sammelzähler ab. Alles andere wäre Zufall. Alleine deswegen ist aber die Differenzmessung nicht verboten. Dazu noch mehr ganz am Ende dieses Postings.

    Wenn bei Dir jede Wohnung also einen Einzelzähler hat, dann ist ja alles okay. Dann ist die Summe der Einzelzählerverbräuche = 100% der Betriebskosten (also der aufzuteilenden Geldsumme). Jeder Einzelzähler bestimmt dann nach Dreisatz den Anteil der jeweiligen Wohnung an den Betriebskosten. Der Sammelzähler ist dabei völlig egal, denn man teilt ja die Kosten auf, die der Versorger in Rechnung gestellt hat - gerecht und unter gleichen Bedingungen, weil jede Wohnnug einen Einzelzähler hat. Dabei kann der Sammelzähler rein theoretisch sogar defekt sein und der Verbrauch dann üblicherweise vom Versorger für die Rechnungslegung geschätzt/errechnet worden sein.

    Wenn das bei Dir also so ist, dann findet bei Dir ja auch keine Differenzmessung/-zählung statt. Im Gegensatz dazu beim Fragesteller aber doch, denn dessen Wohnnung hat keinen eigenen Einzelzähler.

    Dass Differenzmessungen nicht erlaubt sind, hat als dicksten Grund die Tatsache, dass ein Leitungsleck hinter dem Sammelzähler (und vor einem Einzelzähler) dann automatisch alleine zu Lasten der Wohnung ohne Einzelzähler geht, obwohl das Gas aus dem Leck verflogen oder das Wasser aus dem Leck versickert ist.

    Das bedeutet im konkreten Fall des Fragestellers hier, dass wenn zwischen Garage (Sammelzähler) und Wohnungen ein Leck in der Gasleitung ist, alleine der Fragesteller das ausgetretene Gas bezahlen muss. Und das ist nicht nett .... ;)

  • Also vor dem Einschalten von irgendwelchen (kostenpflichtigen?) Dritten hat der liebe Gott das eigene Mundwerk für ein Gespräch zwischen Mieter und Vermieter gesetzt. ;)

    Wir leben in Deutschland und da ist es mit Recht und Gesetz nicht immer so einfach. Gerichtsurteile bilden sich zumeist aus Einzelfallbetrachtungen und sind oft nicht allgemein für alle gleichartig aussehenden Probleme zu übernehmen. So gibt es verschiedenste Urteile zu verschiedenen (Einzel-?)Fällen. Die Differenzzählung ist im Allgemeinen jedenfalls geächtet und auch von Gerichten hier und da verboten worden. Herr Guugel kann nach "Betriebskosten Differenzmessung" suchen und findet interessantes.

    Über Gaszähler ist besonders wenig bis gar nichts zu finden. Das liegt entweder daran, dass man mit Gaszählern messen kann wie man will (glaube ich eher nicht) oder dass das sowas von selbstverständlich ist, dass alle Einheiten einen eigenen Zähler haben, dass es gar nicht erst zu Rechtsstreitigkeiten kommt.

    Jedenfalls:
    Der Argumentation, dass zwischen Garage (also ab dem Hauptzähler) und Deiner Wohnung zuviel mit der Gasleitung passieren könnte (Defekte, Manipulationen), deren finanzielle Auswirkungen in Sachen Mehrverbrauch dann alleine bei Dir aufschlagen würden, sollte sich der Vermieter eigentlich nicht entziehen können.

    Dazu könnten technisch bedingte Ungerechtigkeiten kommen. Bei Wasser ist es so, dass Zähler in Wohnungen niemals (oder nur zufällig) in Summe auf exakt die gleichen Werte eines Hauptzählers kommen. Das ist technisch-/bauartbedingt. Vielleicht ist das bei Gasuhren ähnlich.

    Ich würde dem Vermieter das alles in Ruhe schriftlich nochmal aufzeigen und deutlich um die Installation eines der anderen Wohnung gleichgearteten Zählers in Deiner Wohnung bitten.

    Wenn keinerlei Defekte und Messungenauigkeiten bei der Gasinstallation bei Euch dort zu befürchten sind und der Vermieter (möglicherweise sogar zurecht) den Einbau des Zählers verweigert, so bleibt immer noch Deine Ursprungsfrage, ob Du das Recht hast, Zwischenzählerstände vom Vermieter zu fordern, um über Deinen Verbrauch laufend oder regelmäßig informiert zu sein. Ich denke, nein.

    Beantworte aber doch auch noch die Fragen aus #3. Vielleicht bringt das ja noch neue Erkenntnisse.

  • Genau so sehe ich es auch dann hätte alles seine Richtigkeit. Wie soll ich jetzt am Besten vorgehen? Den Mieterschutz einschalten?


    Nein, sondern einen Fachanwalt für Mietrecht, denn offensichtlich bist Du ja nicht in der Lage, die in #3 gestellten Fragen zu beantworten.

  • Tja, das mit dem Grundversorger ist so eine Sache.
    Das Gas wird auf Bestellung des Vermieters angeliefert da wir im Hof ein Gastank haben.
    Denke darauf kein Einfluß nehmen zu können.

  • Ups, sorry, ich dachte Gas ist gleich Gas.
    Ändert das etwas an der Sachlage?

    Nur an Mainschwimmers Vorschlag, den Gaslieferanten direkt selbst zu wählen. Denn um das jetzt zu tun bräuchtest Du einen eigenen Gastank. ;)

    Alle anderen Beiträge behalten ihren Sinn bei.

  • Genau das ist mir nicht möglich. Selbst der Einbau eines eigenen Gaszählers wird mir untersagt.

    P.S. an Alle: Ich habe Berny 2 Mal auf seine Fragen geantwortet.Antwort angekommen??

  • Die Antworten auf diese Fragen ...

    - Wie lange wohnst Du bereits dort?
    - Gab es inzwischen schon eine Abrechnung?
    - Falls ja, hast Du die der Abrechnung zugrunde liegenden Originalbelege (steht Dir zu!) schon mal eingesehen?

    .. sind hier im Thread??

  • Dann sind wohl meine Antworten irgendwo im Nirvana gelandet, mist.
    -seit 5 Jahren wohne ich hier. Seither gab es keine Unstimmigkeiten bis mir vor kurzem zu Ohr kam dass die Zähler nach 25 Jahren erneuert wurden weil der Zählerstand vom Nachbarn gelegentlich höher war als der Gesamtzähler d.h. für mich dass ich dieses Jahr wohl mehr an Heizkosten bezahlen muß und die letzten Jahre wohl wegen Messungenauigkeiten profitiert habe.

    -ja, es gab Nebenkostenabrechnungen mit Guthaben

    -Originalbelege habe ich noch nie eingesehen.Leider belegen diese kein Gasverbrauch da dieser selbst vom Vermieter erfasst wird.

    P.S.: Ich habe kein Mietvertrag, ich weiß, jeder wird mit dem Kopf schütteln...aber da es gute Bekannte von meinen Eltern sind wurde davon abgesehen.

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