ZitatMacht doch eure eigenen Threads auf und lasst mich in RUhe!!
Und warum? Du hast doch mit dem Quatsch angefangen. Schon vergessen?
ZitatMacht doch eure eigenen Threads auf und lasst mich in RUhe!!
Und warum? Du hast doch mit dem Quatsch angefangen. Schon vergessen?
ZitatWie würde der Sachverhalt in Deutschland aussehen?
In Deutschland ist es üblich, dass Verträge von den Vertragspartnern eingehalten werden. Aber soviel ich weiß, ist der Anschluss ans Reich nach Kriegsende gekündigt worden und ihr habt eine eigene Rechtssprechung.
ZitatIch habe leider noch nichts passendes gefunden.
Das ist doch wohl nur eine Ausrede. Bei euch gibt es doch auch Google, oder? Wenn du da nach dem Mieterschutzverband suchst, wirst du auch fündig.
Fällt mir gerade ein, könnte für dich und deinen Fall wichtig sein. Laut bayerischer Badeverordnung aus dem Jahre 1926 ist bei gemeinschaftlichen Badeeinrichtungen zwingend ein Bademeister vorgeschrieben. Wenn dein Hilferuf nicht aus diesem Bundesland kommt, dann lass es mich wissen.
Und jetzt, egal ob Madel oder Bub, such dir ne Wohnung mit eigenem Badezimmer und nerv hier nicht rum.
ZitatKoli: Seit wann werden Psychopathen wie du ans Internet gelassen?
Seit dem Gehirnamputierte wie du einer bist, solche bescheuerten Fragen in einem Forum stellen können/dürfen.
ZitatEs handelt sich nicht um eine WG o.Ä.
Dann hast du versäumt, alle Eventualitäten des Lebens, die in einem Badezimmer auftreten können, vertraglich festzulegen. Habt ihr wenigstens jeder sein eigenes Toilettenpapier, oder streitet ihr auch darüber, wer wieviel Blatt abreißen darf?
Oh, Junge! Das letzte mal, dass ich ein Bad mit einem Flurnachbarn teilen musste, war 1965 in einem kleinen Hotel im Münsterland. Da kostete die Übernachtung incl. Frühstück 7,50 DM. Seit der Zeit lege ich Wert darauf, dass dieses Zimmer nur von mir benutzt wird, egal ob Hotel oder Wohnung.
Dann ist dieser Teil der Klausel auch gültig.
ZitatWieso soll soetwas nicht auch für Badezimmer oder Stromanschlüsse gelten?
Das kann dir hier niemand sagen, weil hier niemand ist, der solchen Unsinn zulässt, sich das Bad mit Nachbarn (Fremden) zu teilen.
ZitatEs ist doch wohl offensichtlich, dass ich eine allgemeine Frage Stelle,
Quatsch! Diese Frage musst du dir selbst beantworten, denn im Rest der Republik gehört zu einer Wohnung auch ein Bad zur alleinigen Benutzung durch den Mieter.
ZitatWer meine Frage nicht versteht,
Ne, ne, Frage wohl verstanden, aber wegen der Einmaligkeit, denke ich, dass ihr das in eurer Kommune alleine ausdiskutieren müsst.
Zitatstattdessen seine Pillen schlucken.
Da frag ich doch sofort, was du geraucht hast und wie teuer davon 1 Gramm ist?
ZitatIch dachte ich muss wegen der ungültigen Vertragsklausel nichts machen.
Bisher kennen wir nur die sogenannte Abgeltungsklausel, und die ist ungültig. Wie die gesamte Klausel betreffend der Schönheitsreparaturen lautet, hast du bisher noch nicht geschrieben. Oder ich habe es nicht gelesen.
Also, wie lautet diese Klausel mit den Fristen zu den Renovierungen Wort für Wort.
ZitatAber was ist mit den nicht-bunten Wänden (also auch wenn die älter sind als 3 oder 5 Jahre)?
Du hast tatsächlich nicht kapiert. Du musst nur die Schönheitsreparaturen ausführen, die tatsächlich bei objektiver Betrachtung fällig sind. Egal ob die letzten Renovierungen 2, 5 oder 7 Jahre her sind.
Ja! Bunte Wände in neutralen Farbtönen, das habe ich doch schon geschrieben.
Zitataggressiven Unterton anschlägst, aber der ist recht unangebracht.
Sag mal, gehts noch? Ich bin nicht von deinem Thema genervt, sondern nur davon, wie großkotzig du hier auftrittst. Mit etwas mehr Interesse deinerseits hättest du erkennen müssen, dass deine eingescannten Unterlagen nicht, oder nur sehr schwer zu entziffern sind. Und wenn dir diese Antwort:"Wir hier können das beim besten Willen nicht." nicht geschmeckt hat, dann solltest du den Verstand früher einschalten.
Zitatwelches recht habe ich als mieter, wenn ich eine neue wohnungstür möchte?
Nach Rücksprache mit deinem Vermieter und dessen schriftlicher Erlaubnis kannst du dir eine Sicherheitstür einbauen lassen. Auf keinen Fall ist der Vermieter in der Pflicht.
Zitatder wird durch alle Mieter geteilt.
Genau wie bei den Heizkosten. Die werden nämlich individuell pro Mieter erfasst und abgerechnet. Wenn dir deine Abrechnung zu hoch erscheint, dann lass dir bitte diese Rechnung von deinem Vermieter erklären. Wir hier können das beim besten Willen nicht.
ZitatBrauche dringend Euren Rat!!
Suche dir ganz schnell eine neue Bleibe. Deine Zeit in diesem Haus ist unter diesen Umständen längst abgelaufen. Beeile dich, bevor der Ex dir die Koffer vor die Tür stellt, denn er muss keine Rücksicht nehmen, auch bei euch gibt es Hotels, Zimmervermietungen und Pensionen.
ZitatVielleicht werdet ihr aus den Bildern schlau, ich blick da ehrlich gesagt nicht durch
Und was soll man auf diesen Fotos erkennen können? Ich kann jedenfalls keinen Fehler erkennen, außer den, dass du eine Wohnung mit Rundumservice (Treppenhausreinigung, Winterdienst, etc.) angemietet hast. Und dieser Service kostet Geld.
Nimm deinen Mietvertrag und die Abrechnung und geh damit zum Mieterverein. Dort kann man gegen eine kleine Gebühr die Rechnung prüfen.
Zitat1,5 Jahre stehen uns laut Vertrag noch zu.
Dann ganz schnell zu einem Anwalt für Mietrecht und nicht hier rumjammern.
ZitatWas können wir nun unternehmen?
Ganz schnell kündigen, bis zum 04.02. Kündigung übergeben, dann läuft der Vertrag zum 30.04. aus. Oder wollt ihr in dieser Bruchbude, die zum Wohnen nicht geeignet ist, weiter wohnen?
Ihr könnt aber auch das zuständige Landratsamt informieren. Die interessieren sich dafür, dass Ställe & Co. ohne Erlaubnis zu Wohnzwecken umgewidmet werden.
Nimm den letzten Bescheid vom Jocenter und gehe damit zum zuständigen Amtsgericht. Dort beantragst du einen Beratungshilfeschein. Mit dem kannst du dann einen Anwalt für Mietrecht mit der Wahrung deiner Rechte beauftragen. Wobei die Kündigung zum 28.02. sicherlich in Ordnung geht.
ZitatIm Mietvertrag steht gar nichts zur Farbwahl.
Muss auch nicht explicit geschrieben sein. Alle Wandfarben die anders als weiß oder pastell sind gelten als Sachbeschädigung bei Auszug und müssen überstrichen werden. Dieser Anstrich muss in handwerklicher Qualität deckend ausgeführt werden.
In diesem Fall rettet dich auch keine ungültige Abgeltungsklausel.
ZitatEr hat weder irgendwelcher Dokumente, die dies belegen oder Mietspiegel etc.. beigelegt.
Falls es einen Mietspiegel gibt, muss er den nicht mitliefern. Wie gesagt, falls. Einen gültigen Mietspiegel kann sich der Mieter selbst im Rathaus oder beim örtlichen Mieterverein besorgen. Viele Städte veröffentlichen den auch im Internet.
Denkbar wäre aber eher, dass es keinen Mietspiegel für deine Gemeinde gibt. Dann muss dein Vermieter 3 Vergleichswohnungen mit der von ihm gewünschten höheren Miete benennen, um diese Mieterhöhung durchzusetzen.
ZitatWas darf eurer Meinung ein offener Carport kosten ? Damals hab ich mit den Vermieter 25€
ausgerechnet. Bezahlt hab ich 50€ !!! Ja ich bin selber dumm, aber was kann ich tun ???
Außer ganz höflich darauf aufmerksam machen, dass du möglicherweise zuviel bezahlst, nichts! Nach der langen Zeit hast du keine Möglichkeit mehr, eine rückwirkende Gutschrift zu erreichen.
Zitatder wohnt schon länger dort und hat immer noch 525€ Grundmiete.
Was dein Nachbar bezahlt ist für dich nicht relevant. Erst dann, wenn der Vermieter Vergleichswohnungen benennt, spielt die Miete in anderen Wohnungen eine Rolle.
Wenn du dich weiterbilden willst zum Thema Mietrecht, solltest du dieses Lexikon zu deinen Favoriten nehmen:
Steckbrief des Mietrechtslexikon
Da solltest du dich im Thema Mieterhöhung einlesen und kannst bei deinem Vermieter entsprechend argumentieren.
Zitatdie Leitung zur Steckdose defekt sein könnten
Das lässt sich doch ohne großen Aufwand mit einem Testgerät feststellen oder ausschließen. Zuerst die Verkabelung in der Steckdose prüfen und von dort zur Abzweigdose. Wenn dort nichts lose ist, dann ist die Möglichkeit eines Kabelbruchs relativ groß.
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