Gemeinschatsbadezimmer

  • Zitat

    Koli: Seit wann werden Psychopathen wie du ans Internet gelassen?


    Seit dem Gehirnamputierte wie du einer bist, solche bescheuerten Fragen in einem Forum stellen können/dürfen.

    Zitat

    Es handelt sich nicht um eine WG o.Ä.


    Dann hast du versäumt, alle Eventualitäten des Lebens, die in einem Badezimmer auftreten können, vertraglich festzulegen. Habt ihr wenigstens jeder sein eigenes Toilettenpapier, oder streitet ihr auch darüber, wer wieviel Blatt abreißen darf?

    Oh, Junge! Das letzte mal, dass ich ein Bad mit einem Flurnachbarn teilen musste, war 1965 in einem kleinen Hotel im Münsterland. Da kostete die Übernachtung incl. Frühstück 7,50 DM. Seit der Zeit lege ich Wert darauf, dass dieses Zimmer nur von mir benutzt wird, egal ob Hotel oder Wohnung.


  • Ich teile mir mit meinem Nachbarn nicht nur den Flur, sondern auch das Badezimmer. Ich frage mich nun, ob der Vermieter haften muss, wenn der Nachbar das Badezimmer nicht reinigt?

    Fragen Sie sich weiter! Diesen Beklopptenverein hier können Sie getrost ignorieren.

  • Dieser Bitte werde ich gern Folge leisten. Sie haben das so nett vorgetragen. Andere Ihrer Sorte benehmen sich da oft sehr rüpelhaft und so garnicht damengemäß. Tschüß bis nie wieder!

  • Fällt mir gerade ein, könnte für dich und deinen Fall wichtig sein. Laut bayerischer Badeverordnung aus dem Jahre 1926 ist bei gemeinschaftlichen Badeeinrichtungen zwingend ein Bademeister vorgeschrieben. Wenn dein Hilferuf nicht aus diesem Bundesland kommt, dann lass es mich wissen.

    Und jetzt, egal ob Madel oder Bub, such dir ne Wohnung mit eigenem Badezimmer und nerv hier nicht rum.

  • wer zwingt euch Psychos denn, meine Fragen zu lesen und zu kommentieren?
    Macht doch eure eigenen Threads auf und lasst mich in RUhe!!
    Oder sucht Euch Hilfe im Krankenhaus oder so

    Einmal editiert, zuletzt von homi (29. Januar 2014 um 12:58)

  • Zitat

    Die Pflege und Reinigung des Badezimmers ist da irgendwie etwas anderes und liegt ja eher in der Hand derer, die es (be)nutzen.
    Der Vermieter könnte sagen: "Macht es unter euch aus, mir doch egal. Hauptsache ihr macht nichts kaputt und lasst nichts verschimmeln. Wenn es einfach nur dreckig ist, ist es euer Dreck und eure Angelegenheit."

    Was passiert, wenn sich in unserer 2-Mann-Einzelmietvertrags-WG eine Mietpartei weigert, das Badezimmer zu putzen? Welche Handhabe hat in diesem Fall die andere Mietpartei? Bei Einzelverträgen haben die Mieter schließlich kein rechtliche Beziehung untereinander. Es besteht keine GbR.

  • Hallo,

    und ein weiterer Fragesteller, der in diesem Forum runtergeputzt wird. Wenigstens sind einige dabei, die helfen.

    Auch wenn die Situation ungewöhnlich ist, so geht es doch um ein Rechtsverhältnis im Mietbereich. Es gibt keinen Grund das als "kein Mietrecht" oder als Pippifax abzutun.

    Homi, du solltest die Sache nicht so persönlich nehmen und die Forumsteilnehmer auf keinen Fall beleidigen. Jeder kann hier sein Meinung schreiben, auch wenn sie wenig hilft.

    Zur Sache:
    Ich gehe davon, aus, dass du mit dem Vermieter gesprochen hast. Was sagt der denn dazu?

    Ohne Mietvertragliche Regelung oder Hausordung wird es schwer irgendwelche Ansprüche herzuleiten. Das nachträgliche Aufstellen eines verbindlichen Putzpplanes braucht dein Nachbar nicht zu akzeptieren.

    Wenn es allerdings eine Regelung gibt, dann ist dein Vermieter verpflichtet diese durchzusetzen. Da Reinigungszustände allerdings sehr subjektiv sind, halte ich es für unwahrscheinlich, dass sich viel ändern läßt.

    Auch wenn dein Mitbenutzer nie reinigt, bleibt das Badezimmer benutzbar. Schlimmstenfalls könntest du es sogar putzen, um es nutzbar zu machen. Dein Schaden wäre dann vielleicht ein paar Euro. D.h. Ich sehe wenig Möglichkeiten für eine Mietminderung.

    Beim Strom sieht es anders aus. Du mußt natürlich nicht für den Nachbarn bezahlen und mit diesem Abrechnen. Dafür ist der Vermieter zuständig. Ich würde dem Vermieter schriftlich mitteilen, dass du den Gemeinschaftsstrom nicht mehr bezahlen wirst und ihn bitten, dass er sich beim Versorger anmeldet. Er kann das als Betriebskosten umlegen. Falls das nicht hilft, melde dich beim Versorger selbst ab und erkläre denen die Situation. Die werden dann von selbst an den Vermieter herantreten.


    Gruss
    H H


    Dies ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

    3 Mal editiert, zuletzt von H Hamburg (2. Januar 2015 um 08:35)

  • Hallo,

    und ein weiterer Fragesteller, der in diesem Forum runtergeputzt wird. Wenigstens sind einige dabei, die helfen.

    Wieso runtergeputzt, sollen wir hier jede idiotische Anfrage mit Respekt und Würde beantworten? Hier hat ein Oberdepp von Anfang an gewusst, dass er sich das Bad mit einer anderen Partei teilen muss. Und wenn ihm die Bremsspuren in der Toilettenschüssel nicht passen, dann soll er seine dazu machen.

    Hier eine Verantwortung des Vermieters zu sehen ist doch mehr als hirnverbrannt. Aber hier gibt es ja User, die selbst auf solchen Unsinn ernst antworten. Aber das bleibt jedem selbst überlassen.

  • Man kann nicht jede Antwort gutheißen. Ich erwarte das auch nicht von den meinigen. Schließlich gibt es da auch Grenzfälle, welche man so oder so sehen kann. Da kann man auch widersprechen; sollte aber immer auf den Inhalt bezogen sein.

    Gegenseitige Anfeindungen unter den Antwortern sind da nicht angebracht und wenn diese dann noch ideologisch verbrämt erscheinen ist die Kultur dahin. Erfahrungsgemäß neigen neue Mitglieder eher dazu.
    Basis ist das Mietrechtsgesetz und diverse Grundsatzentscheidungen oberster Gerichte. An diese sollte man sich immer orientieren.

  • Was passiert, wenn sich in unserer 2-Mann-Einzelmietvertrags-WG eine Mietpartei weigert, das Badezimmer zu putzen? Welche Handhabe hat in diesem Fall die andere Mietpartei? Bei Einzelverträgen haben die Mieter schließlich kein rechtliche Beziehung untereinander. Es besteht keine GbR.


    Dann beantragste eine Einstweilige Verfügung.

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