Haustür?

  • hallo zusammen,

    ich habe folgendes problem:
    wir wohnen in einer genossenschaftswohnung, gartenheim, hannover.
    das haus würde von außen 2009 saniert.
    wir wohnen jetzt 2 jahre dort. von der genossenschaft würde alles
    mögliche saniert.
    leider würden die türen in der wohnung und unsere haustür nicht erneuert.

    das haus wurde 1963 gebaut.

    in unserer gegend, würde in den letzten jahren immer wieder eingebrochen.
    die wohnungshaustür ist ja schon sehr alt. man bekommt die tür mit einer ec karte auf. oder man tritt einfach gegen die tür.
    ich fühle mich mit dieser haustür nicht sicher.

    die eingangstür vom haus wurde 2009 erneuert, aber nich die wohnungstür.

    welches recht habe ich als mieter, wenn ich eine neue wohnungstür möchte?

    danke steffi

  • Du wirfst die Begriffe "Haustür" und "Wohnungstür" etwas durcheinander, wie es scheint.

    Die Eingangstür vom Haus ist (fast) neu, schreibst Du. Das ist also die Haustür, oder?

    Bleibt also die Wohnungstür - die Tür im Treppenhaus oder Flur, die zu Deiner Wohnung führt.
    Die wird sicherlich nicht mit einer EC-Karte zu öffnen sein, wenn Du sie abschließt. Wie gut eine Tür sonstigen Einbruchsversuchen widerstehen kann, ist bei jeder Tür fraglich. Wenn die Tür augenscheinlich nicht besonders widerstandsfähig sein sollte, verstehe ich ja Deine Sorgen, aber ob es Vorschriften gibt, die bestimmte Türen vorschreiben, wage ich fast zu bezweifeln. Ich weiß es aber nicht.

    Du könntest mit dem Vermieter besprechen, ob er sich an zusätzlichen Sicherheitsriegeln innen beteiligt, oder ob Du sie zumindest auf eigene Kosten anbringen darfst. Dann könntest Du Dich wenigstens sicherer fühlen, wenn Du Dich in der Wohnung aufhälst.

    Wenn solche Zusatzeinrichtungen an der Tür erlaubt werden, dann mache das schriftlich mit dem Vermieter aus. Am besten so, dass die Einrichtungen bei Deinem Auszug aus der Wohnung dort verbleiben und in das Eigentum des Vermieters übergehen. Dann hast Du mit Abbau und Türenreparatur nichts zu tun, wenn Du da mal ausziehen solltest.

  • Zitat

    welches recht habe ich als mieter, wenn ich eine neue wohnungstür möchte?


    Nach Rücksprache mit deinem Vermieter und dessen schriftlicher Erlaubnis kannst du dir eine Sicherheitstür einbauen lassen. Auf keinen Fall ist der Vermieter in der Pflicht.

  • welches recht habe ich als mieter, wenn ich eine neue wohnungstür möchte?


    Du kannst Dir eine neue kaufen und einbauen. Beim Auszug musste jedoch wieder rückbauen, wenn der VM es verlangt. Alles auf Deine Kosten.

  • hallo,

    danke für eure hilfe!

    ich werde es trotzdem versuchen, eine neue wohnungstür zu bekommen.
    obwohl ich wenig hoffnung habe......

    die wohnungstür ist aus holz, und leider kein lärmschutz, man hört
    alles, was im treppenhaus passiert, das nervt.
    ganz zu schweigen von der sicherheit.

    danke steffi

  • ich werde es trotzdem versuchen, eine neue wohnungstür zu bekommen.
    obwohl ich wenig hoffnung habe......
    die wohnungstür ist aus holz, und leider kein lärmschutz, man hört
    alles, was im treppenhaus passiert, das nervt.


    Tipp: Was meinst Du wie gut ein (dicker:)) Vorhang geräuschdämpfend wirkt...

  • Ja, auch ich kann mich an früher erinnern. Da gab es einen Vorhang aus dicken Stoff, welchen man beiseite schieben konnte.

    Wirkt für Kälte und Schall perfekt isolierend.

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