Beiträge von Mainschwimmer

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    Ich war der Meinung, dass diese sich nur auf das Zimmer bezieht.


    Nö, falsch gedacht. Wenn du die Schäden verursacht hast, musst du auch dafür gerade stehen. Wobei aus der Ferne nicht beurteilt werden kann, ob vertragsgemäßer Gebrauch vorliegt oder nicht. Dazu fehlt nämlich die Meinung des Hauptmieters hier im Forum.

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    wir haben den aufhebungsvertrag nicht umsonst angefertigt

    Doch hast du. Ein Aufhebungsvertrag muss beiden Partnern "schmecken". Darum ist ein Aufhebungsvertrag ohne Unterschrift des Vermieters nichts wert. Damit kannst du dir den Hintern abputzen.

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    nun plötzlich will er den aber auch nicht unterschreiben..

    Wenn dieser Vertrag nicht seinen Wünschen entspricht, wäre er auch schön blöd, den zu unterschreiben.

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    ich hatte schonmal eine Wohnung wo ich eher ausziehen konnte ohne die frist einhalten zu müssen.

    Merkst du eigentlich nicht, dass das was in anderen Wohnungen war, heute nicht mehr zählt.

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    und waren oben an der tür klingeln wegen unterschreiben der Kündigung und er macht es einfach nicht

    Warum verstehst du nicht? Er muss die Kündigung auch nicht unterschreiben!

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    dafür galt ja der aufhebungsvertrag aber den unterschrieb er auch nicht.

    Ganz großer Quatsch! Ein Aufhebungsvertrag muss von Mieter und Vermieter unterschreiben sein, um wirksam zu werden. Ohne Unterschrift kannst du damit den Kamin anzünden.

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    wir haben auch keine Kündigungsfrist und wollen auch nicht zum 20.4. kündigen...

    Noch mehr Unsinn. Eure Kündigungsfrist beträgt 3 Monate, wenn im Mietvertrag keine kürzere vereinbart ist. Und zum 25. d.M. kann auch nicht gekündigt werden. Kündigung noch heute unter Zeugen überreichen, dann endet der Mietvertrag am 31.04., also am Monatsende des Aprils.

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    das alle Betriebskosten (inkl. Beleuchtung) in den Nebenkosten enthalten sind.

    Das solltest du etwas näher erläutern, denn wenn dies als Vorauszahlung vereinbart ist, dann kann er das in der noch offenen Betriebskostenabrechnung für 2013 fordern. Für die Jahre davor ist der Zug abgefahren.

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    einfach nur meine Ruhe und eine unterschriebene Kündigung. lg

    Wie AjaxMH schon schrieb, eine Kündigung muss vom Empfänger nicht bestätigt/unterschrieben werden. Einzig der Aufhebungsvertrag muss von Mieter und Vermieter unterschrieben werden.

    Die Kündigung sollte man aber entweder per Einwurfeinschreiben oder durch einen Zeugen übergeben werden.

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    Ich wohne seit genau einem Jahr in einer Wohnung in der zwar von vorne herein klar war, dass es im Schlafzimmer keine Heizung gibt,

    Vergiss alles, was du über das Mindern der Miete gehört und gelesen hast. Da von Anfang an keine Heizung/kein Ofen im Schlafzimmer war, ist das der vertragsgemäße Zustand. Das heißt, dass du dir eine andere Wohnung suchen musst, oder aber einen wärmeren Schlafanzug anziehst.

    Und hier noch ein sehr ernstgemeinter Ratschlag von mir. Stell dir vor, dass du im vorigen Jahr ein Auto ohne Klimaanlage gekauft hast. Wenn jetzt im Sommer die Temperaturen über 30 Grad klettern, glaubst du tatsächlich, dass du dann noch reklamieren kannst?

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    Wir haben ein ganz ähnliches Problem, daher mach ich jetzt kein anders Thema auf.


    Schon mal was davon gehört, dass Trittbrettfahrer in keinem Forum gern gesehen sind? Also, wenn du Antworten zu deinem Problem willst, dann sei nicht so ein fauler Trittbrettfahrer.

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    Was soll ich machen, falls er dieses in den nächsten Tagen nicht tut?
    Und falls er es tut: Worauf muss ich bei der Rechnung achten?

    Hallo! Du bekommst in diesem Forum Tipps und Ratschläge. Weitergehende Anleitungen wäre unerlaubte Rechtsberatung. Ist es denn so schwer, den eigenen Verstand einzusetzen, zumal du ja auch in einem anderen Forum Ratschläge bekommen hast.

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    Im Übrigen verwahre ich mich dagegen, dass Sie mich Duzen.


    Dann mache ich den einzigen Vorschlag, wende dich an einen Anwalt und nicht an ein Forum! Bevor man hier eine Frage stellt, sollte man sich etwas einlesen. Dann hättest du gesehen, dass wie in anderen Foren auch, das duzen üblich ist.

    Also, auf, auf zum Anwalt. Und lass uns hier in Ruhe beim du.

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    Nein, das ist nicht richtig. Gem §556 BGB, hat die Abrechnung der Nebenkosten bis spätestens 12 Monate nach Ende der Abrechnungsperiode zu erfolgen.

    Das ist doch Unsinn, denn hier geht es nicht um die Abrechnung von vereinbarten Betriebskosten, sondern um eine Arbeit, für die der Vermieter die Notwendigkeit beweisen muss. Und so lange das nicht geschehen ist, muss auch die Rechnung nicht bezahlt werden, bzw. ist die Kaution in voller Höhe auszuzahlen.

    Notfalls muss man dem Vermieter mit einem Mahnbescheid auf die Sprünge helfen.

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