Nachzahlung Kosten für Beleuchtung

  • Einen schönen guten Tag,

    ich bin aktuell in einer etwas unangenehmen Situation mit meinem Vermieter und biete um Ihren Rat und Meinung.

    Hier meine Situation:

    Mein Vermieter trat die Tage an mich heran und meinte er hat seit Mietbeginn (vor ca. 4 Jahren) vergessen mir die Kosten für die Beleuchtung in Flur, Keller, Heizungsraum in Rechnung zustellen und ist in Begriff eine Nachzahlung zu fordern. Ich habe in meinem Mietvertrag nachgelesen und es hat sich herausgestellt das alle Betriebskosten (inkl. Beleuchtung) in den Nebenkosten enthalten sind.

    Für mein Verständnis ist die ganze Sache erledigt da der Mietvertrag klar aussagt wer was zu zahlen hat und was bereits in den Nebenkosten enthalten ist. Unabhängig davon stelle ich mir die Frage wie der Vermieter diese Kosten berechnen will wenn die Beleuchtung auf keinen separaten Zähler sondern auf dem des Vermieters läuft?

    So wie ich das ganze beurteile kann der Vermieter keine Nachzahlung fordern aufgrund des Mietvertrages und selbst wenn diese Betriebskosten nicht in den Nebenkosten enthalten wären, könnte er ohne separaten Zähler keine genaue Kostenaufstellung machen.

    Sehe ich das richtig? Wie schaut es unabhängig vom Mietvertrag mit der Verjährung solcher Forderungen aus?

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen

    Gruß
    Thomas

  • Zitat

    Ich habe in meinem Mietvertrag nachgelesen und es hat sich herausgestellt das alle Betriebskosten (inkl. Beleuchtung) in den Nebenkosten enthalten sind.

    Was ist denn Vereinbart?

    Monatliche Vorauszahlung oder Pauschale?

    Bei monatlichen Vorauszahlungen muß der Vermieter 1 x jährlich darüber abrechnen. Und das binnen 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes wenn er eine Nachforderung geltend machen will.

    Hier könnte der VM also bestenfalls Kosten für Allgemein- und Betriebsstrom der Heizungsanlage für den letzten Abrechnungszeitraum fordern. Alles davor ist verfristet. Rechtliche Grundlage § 556 Abs. 3 BGB

    Gibt es keinen separaten Zähler für Allgemeinstrom frage ich mich wie er das Abrechnen will? Geht aus meiner Sicht gar nicht.

    Den Betriebsstrom der Heizungsanlage kann er mit 5 - 8 % der Energiekosten (Gas oder Öl) veranschlagen.


    Ist allerdings eine Pauschale vereinbart muß keine Abrechnung erstellt werden und der Vermieter kann auch nichts nachfordern.

    Bestenfalls die monatliche Pauschale auf Grund gestiegener Kosten erhöhen. Wenn diese Möglichkeit vertraglich vereinbart ist.

  • Zitat

    das alle Betriebskosten (inkl. Beleuchtung) in den Nebenkosten enthalten sind.

    Das solltest du etwas näher erläutern, denn wenn dies als Vorauszahlung vereinbart ist, dann kann er das in der noch offenen Betriebskostenabrechnung für 2013 fordern. Für die Jahre davor ist der Zug abgefahren.

  • Was ist denn Vereinbart?

    Monatliche Vorauszahlung oder Pauschale?

    Bei monatlichen Vorauszahlungen muß der Vermieter 1 x jährlich darüber abrechnen. Und das binnen 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes wenn er eine Nachforderung geltend machen will.

    Hier könnte der VM also bestenfalls Kosten für Allgemein- und Betriebsstrom der Heizungsanlage für den letzten Abrechnungszeitraum fordern. Alles davor ist verfristet. Rechtliche Grundlage § 556 Abs. 3 BGB

    Gibt es keinen separaten Zähler für Allgemeinstrom frage ich mich wie er das Abrechnen will? Geht aus meiner Sicht gar nicht.

    Den Betriebsstrom der Heizungsanlage kann er mit 5 - 8 % der Energiekosten (Gas oder Öl) veranschlagen.


    Ist allerdings eine Pauschale vereinbart muß keine Abrechnung erstellt werden und der Vermieter kann auch nichts nachfordern.

    Bestenfalls die monatliche Pauschale auf Grund gestiegener Kosten erhöhen. Wenn diese Möglichkeit vertraglich vereinbart ist.

    Vielen Dank für die ausführliche Antwort.

    Ich habe den Mietvertrag gerade nicht zur Hand aber für mein Verständnis haben wir eine Pauschale vereinbart da zur Jahresmitte immer die Heizungsablesung erfolgt und dann geprüft wird ob eine Nachzahlung oder Rückzahlung erfolgt. Damit wären ja auch die Betriebskosten abgegolten da dies ja explizit im Vertrag so angekreuzt sind.

    Für mich ist die Sache an sich erledigt da 1.) die Betriebskosten lt. Vertrag bereits in den Nebenkosten enthalten sind und 2.) kein separater Zähler vorhanden ist der eine genaue Abrechnung ermöglicht.

    Lese ich aus Ihrer Antwort richtig heraus das der Vermieter max. das vergangene Jahr, unabhängig von meiner Sachlage, nachbelasten kann?

    Nochmals vielen Dank für Ihre Bemühungen!

    Gruß
    Thomas

  • Noch einmal ganz langsam. Bei einer monatlich geleisteten Betriebskostenpauschale kann der Vermieter keine Nachforderungen mehr stellen, weil er z.B. vergessen hat den Allgemeinstrom zu berechnen. Nachfrage: Die Heizkosten werden getrennt von den übrigen Kosten berechnet, richtig?

  • Zitat

    Ich habe den Mietvertrag gerade nicht zur Hand ...

    Dann sollten Sie ihn zur Hand nehmen und uns kundtun was genau dort zu Nebenkosten steht.

    Pauschale - keine Abrechnung - keine Nachforderungen

    Vorauszahlung - Abrechnung - Nachforderungen bestenfalls für den letzten Abrechnungszeitraum

    Das wäre bei kalenderjähriger Abrechnung für 2013. Alles davor ist verfristet.

    Es wäre natürlich auch möglich das für Betriebskosten eine Pauschale und für Heizkosten monatliche Vorauszahlung zu vereinbaren.

  • Noch einmal ganz langsam. Bei einer monatlich geleisteten Betriebskostenpauschale kann der Vermieter keine Nachforderungen mehr stellen, weil er z.B. vergessen hat den Allgemeinstrom zu berechnen. Nachfrage: Die Heizkosten werden getrennt von den übrigen Kosten berechnet, richtig?

    Laut Mietvertrag sind in den Nebenkosten die Heizkosten und Betriebbskosten (inkl. Beleuchtung) bereits enthalten. Eine Heizungsablesung findet einmal im Jahr statt mit einer entsprechenden Übersicht.

    So wie ich das auffasse hat der Vermieter und/oder der Makler den Mietvertrag nicht richtig (in Augen des VM) aufgesetzt. Als ich dem Mieter den Vertrag präsentierte war dieser erschüttert und konnte es sich nicht erklären wieso man dies so aufgesetzt hat. Ich vermute hier gab es ein Mißverständnis zwischen Makler und Vermieter aber das ist ja nicht mein Problem.

    Die Aussage das solche Forderungen unabhängig von meiner Situation, nach einem Jahr verjähren ist aber richtig, oder?

    Gruß
    Thomas

  • Entschuldigung, schreiben wir so unklares Zeug das Sie es nicht verstehen?

    Sollten Sie weitere Ratschläge benötigen beantworten Sie die Frage ob Pauschale oder monatliche Vorauszahlungen vereinbart sind.

    Wie Sie das auffassen ist völlig wurscht.

  • anitari: Entschuldigen Sie bitte, Ihre Antwort hat sich mit meinem Beitrag überschnitten.

    In meinem Fall ist eine Abrechnung vereinbart wobei tatsächlich nur eine Abrechnung der Heizungskosten erfolgt. Betriebskosten werden separat nicht in Rechnung gestellt, sind aber lt. Mietvertrag in den Nebenkosten enthalten.

    @ Mainschwimmer: Ich wohne in einem Familienhaus mit insgesamt 3 Parteien (Vermieter + 2 Mieter)

  • anitari: Entschuldigen Sie bitte, Ihre Antwort hat sich mit meinem Beitrag überschnitten.

    In meinem Fall ist eine Abrechnung vereinbart wobei tatsächlich nur eine Abrechnung der Heizungskosten erfolgt. Betriebskosten werden separat nicht in Rechnung gestellt, sind aber lt. Mietvertrag in den Nebenkosten enthalten.

    @ Mainschwimmer: Ich wohne in einem Familienhaus mit insgesamt 3 Parteien (Vermieter + 2 Mieter)

    Verziehen :o

    Dann ist das so wie ich schrieb. Für Heizkosten Vorauszahlungen und Abrechnung. Das ist gesetzeskonform.


    Betriebskosten Pauschale, keine Abrechnung, folglich auch keine Nachforderung.

    Ist allerdings vertraglich vereinbart das die Pauschale angepaßt werden kann, könnte der VM das tun. Aber nichts nachfordern.

    Keine Vereinbarung über die Anpassung der Pauschale - Keine Anpassung, fertisch.

  • Verziehen :o

    Dann ist das so wie ich schrieb. Für Heizkosten Vorauszahlungen und Abrechnung. Das ist gesetzeskonform.


    Betriebskosten Pauschale, keine Abrechnung, folglich auch keine Nachforderung.

    Ist allerdings vertraglich vereinbart das die Pauschale angepaßt werden kann, könnte der VM das tun. Aber nichts nachfordern.

    Keine Vereinbarung über die Anpassung der Pauschale - Keine Anpassung, fertisch.

    Tausend Dank für Ihre Unterstützung, jetzt bin ich wieder etwas schlauer und kann entsprechend argumentieren.

  • Zitat

    Ich wohne in einem Familienhaus mit insgesamt 3 Parteien (Vermieter + 2 Mieter)

    Dann müssen die Heizkosten für jede Partei erfasst und abgerechnet werden, also keine Pauschale.

  • Tausend Dank für Ihre Unterstützung, jetzt bin ich wieder etwas schlauer und kann entsprechend argumentieren.


    Und zukünftig vor dem Posten den MV haargenau durchlesen bzw. zitieren und Mieter und Vermieter nicht verwuchseln.

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