Keine Heizung im Winter

  • Hallo,

    ich habe ein Problem bei dem ich mir nicht sicher bin, ob ich Anspruch auf Mietminderung habe.
    Ich wohne seit genau einem Jahr in einer Wohnung in der zwar von vorne herein klar war, dass es im Schlafzimmer keine Heizung gibt, jedoch der Vermieter beteuerte hat dass die warme Luft vom Wohnzimmer in das Schlafzimmer über gehen würde und es keine Probleme geben wird.
    Ich habe schon nach der ersten Nacht extrem gefroren und auch nach weiteren Nächten in denen ich die Heizung im Wohnzimmer auf vollste Stufe stellte wurde es im Schlafzimmer nicht wärmer. Dies habe ich dann dem Vermieter berichtet und dieser stellte mir einen Ölradiator zur Verfügung. Das war für mich zwar keine wundervolle Lösung (hohe Kosten), aber ich habe mich damit abgefunden. Das ging jetzt also ein Jahr so. Ich habe in der zwischen Zeit nachgefragt ob es denn nicht möglich wäre eine Heizung dort einzubauen, aber er stellt sich aus Kostengründen stur.

    Heute schrieb er mir eine Mail in der er sagte dass er nun wegen Eigenbedarf diesen Ölradiator selbst wieder brauche. Ich habe ihm die Situation dann per Telefon geschildert, dass ein Wohnen ohne Heizung im Schlafzimmer nicht möglich ist. Er riet mir in eine Neubauwohnung zu ziehen, da es physikalisch gar nicht möglich wäre dass es kalt ist. Ein Heizungseinbau wäre auch nicht möglich, da er keine Investition machen möchte.

    Ich habe auf Die Mietm gelesen, dass "Keine Heizung im Schlafzimmer im Winter" 20% Mitminderung bedeuten würde. Betrifft das auch meinen Fall? Mir ist klar, dass ich vorher schon wusste das keine Heizung drin war aber ich habe mich auf den Vermieter verlassen. Dieser beteuerte ja, dass diese gar nicht nötig wäre weil die warme Luft rüberziehen würde. Im Bad und im Flur ist übrigens auch keine Heizung und die Gasöfen sind schlichtweg so veraltet, dass ich ihn zu Anfang des Winters kommen lassen musste, um diesen Ofen überhaupt erstmal anzuschmeißen.

    Vielen Dank!

  • Zitat

    Ich wohne seit genau einem Jahr in einer Wohnung in der zwar von vorne herein klar war, dass es im Schlafzimmer keine Heizung gibt,

    Vergiss alles, was du über das Mindern der Miete gehört und gelesen hast. Da von Anfang an keine Heizung/kein Ofen im Schlafzimmer war, ist das der vertragsgemäße Zustand. Das heißt, dass du dir eine andere Wohnung suchen musst, oder aber einen wärmeren Schlafanzug anziehst.

    Und hier noch ein sehr ernstgemeinter Ratschlag von mir. Stell dir vor, dass du im vorigen Jahr ein Auto ohne Klimaanlage gekauft hast. Wenn jetzt im Sommer die Temperaturen über 30 Grad klettern, glaubst du tatsächlich, dass du dann noch reklamieren kannst?

  • Betrifft das auch meinen Fall?


    Ganz klares nein!

    Dir war von Anfang an bekannt das es im Schlafzimmer keinen Heizkörper gibt und, so wie ich das lese, gibt es auch keine nachweisbare Zusage des VM dort einen zu installieren.

  • Nachtrag.

    Wenn ich richtig gelesen habe, dann gibt es in der Wohnung keine (Zentral)heizung sondern nur Gasöfen. Mit dem Anschluss eines zusätzlichen Heizkörpers wäre es also nicht getan.

  • Ganz klares nein!

    Dir war von Anfang an bekannt das es im Schlafzimmer keinen Heizkörper gibt und, so wie ich das lese, gibt es auch keine nachweisbare Zusage des VM dort einen zu installieren.

    Wie bereits erwähnt ist das zwar so, aber es ist eben auch nicht so dass es reicht in den Wohnzimmer de Heizung an zumachen wie es der Vermieter beteuerte

  • Zitat

    wie es der Vermieter beteuerte

    Hast du das schriftlich? Nein! Was soll also dein Gejammer, such dir eine Wohnung mit Zentralheizung und Heizkörpern in jedem Zimmer. Aber bedenke, deine Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.

  • >> Zitat von jdizzle
    Ich habe auf Die Mietm gelesen, dass "Keine Heizung im Schlafzimmer im Winter" 20% Mitminderung bedeuten würde. Betrifft das auch meinen Fall?<<

    Na, klar und haben es bereits selbst erkannt.


    Nein, betrifft Deinen Fall nicht, denn Du hattest die Wohnung seinerzeit bewusst so angemietet.

    >> Zitat von jdizzle
    Wie bereits erwähnt ist das zwar so, aber es ist eben auch nicht so dass es reicht in den Wohnzimmer de Heizung an zumachen wie es der Vermieter beteuerte<<

    - Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern...?

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