Beiträge von Mainschwimmer


    darf der Vermieter dann verlangen, daß auch der Rest in Ursprungszustand versetzt wird?


    Wieso sollte er? Der Bodenbelag ist lose verlegt, also kann er mitgenommen werden. Die Badarmatur wird zurück getauscht, also auch okay. Alles andere bleibt in dem Zustand von heute, dann hat der Vermieter auch kein Recht, weitere Angleichungen an den Zustand vom Einzug zu verlangen.


    Ich sehe es überhaupt nicht ein, die Wohnung perfekt geweißt zu übergeben, wenn ich sie selbst unrenoviert übernommen habe.
    Ist es tatsächlich so, dass mein Weiß-Ton dem vorherigen Weiß-Ton gleichen muss?


    Hättest du die Wohnung in dem Zustand zurück gegeben, wie du sie bezogen hast, wäre es okay. Du hättest die komplette Wand streichen müssen und nicht die 4 cm aussparen. Wenn man schon streicht, dann nur in fachgerechter Ausführung in mittlerer Art und Güte. Das was du abgeliefert hast, war stümperhaft.


    Was würdet ihr tun?


    Die gegebenen Antworten/Ratschläge noch einmal lesen und mit Partner/Partnerin darüber sprechen. So lange die Mieter nicht schriftlich dazu aufgefordert wurden, ihre Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zu erfüllen, so lange hat der Vermieter kein Recht einen Hausmeister für diese Arbeiten zu beauftragen.

    Also, wie lief das bisher, gab es Ärger weil das Treppenhaus nicht geputzt, die Mülltonnen nicht rausgestellt, Hof- und Beetflächen nicht in Ordnung gehalten wurden? Wenn all das paletti war, dann teilt eurem Vermieter mit, dass ihr keinen Hausmeister braucht, weil ihr all die Arbeiten, wie im Mietvertrag vereinbart, in Eigenregie ausführt.

    Und noch einmal, für 15,- Euro x 6 macht kein Hausmeisterdienst diese Arbeiten.


    Können die dann wirklich 35€ dafür berechnen ?


    Es kann nur das berechnet werden, was solch ein Hausmeisterservice kostet. Aber ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass bei 6 Parteien im Monat nur 90,- Euro anfallen sollen. Selbst bei 210,- Euro hätte ich meine Bedenken.


    Was ist los mit euch? Würdet ihr bitte mal etwas ernsthafter antworten?


    Pass mal auf, wenn du der Meinung bist, dass wir hier spaßige Antworten geben, dann musst du den Anwalt deines Vertrauens beauftragen. Der wird dir dann im sonoren Ton einen kleinen Vortrag halten, der in der Quintessenz bedeutet, dass er dir bei entsprechender Beauftragung zu einer fristlosen Kündigung verhelfen könnte, wenn da nicht so viele Unwägbarkeiten wären (fehlende Vereinbarung über die zu leistenden Arbeiten, fehlende Aufforderung mit Fristsetzung zur Beseitigung der Mängel, etc.etc.).

    Was also hättest du davon, wenn wir dir versichern würden, dass du natürlich fristlos kündigen kannst und von der Mietzahlung befreit bist? Nichts, denn diese Versicherung kann Berny nicht geben und ich auch nicht, darum waren unsere Antworten ehrlich und ernshaft. Wenn dir aber unsere Antworten nicht zusagen, dann bleibt dir ja immer noch ein Anwalt für Mietrecht als Rettungsanker.


    Welche Möglichkeiten der Kündigung hat der Mieter? (ordentliche Kündigung kommt nicht in Betracht)
    Wie kann er diese effektiv durchsetzen?


    Der Mieter hat nur die Möglichkeit der gesetzlichen Kündigung. Und die wäre zum 31.März 2017. Eine gesetzliche Kündigung muss man nicht effektiv durchsetzen, die läuft automatisch.

    Aber diesen Halbsatz (ordentliche Kündigung kommt nicht in Betracht) soll sich der Mieter von der Backe putzen.


    Kann ich die geleistete Zahlung von 690 Euro zurückfordern oder gilt die Zahlung als Einverständniserklärung o.Ä.?


    Du hast dir doch die Antwort schon selbst gegeben, in dem du 2 Urteile vorweisen kannst. Wenn jetzt noch dein Amtsgericht zu der selben Erkenntnis kommt, dann steht doch der Forderung nichts mehr im Weg.


    Von alledem war nie die Rede bei Vertragsunterzeichnung. Die wie gesagt auch 5 Jahre her ist.
    Ich ging bisher davon aus, dass dies eine "ganz normale" Wohnung ist.

    Aber du hast doch selbst im Beitrag #8 geschrieben, dass die Wohnung preisgebunden ist, wie passt das denn mit deinen anderen Ausführungen zusammen?

    jeder Mietpartei ein Stellplatz zugewiesen mit dem Hinweis, dieser gehöre zur Wohnung.


    Ja, aber nur mündlich und daraus kann ich als Mieter nicht ableiten, dass diese Nutzung bis zum Ende aller Tage kostenlos ist.

    Zitat

    Jetzt möchte der VM offensichtlich einen schriftlichen Stellplatzvertrag, was ihm nicht zusteht.


    Warum nicht, weil es bisher umsonst war? Aber wir haben doch gelernt, dass es ein Gewohnheitsrecht im Mietrecht nicht gibt, wenn solche Besonderheiten nicht vertraglich abgeschlossen sind.


    Total frech.. finde 2 Wochen auch echt kurzfristig.

    Eine Erhöhung um 20,33 Euro wird dich doch nicht umwerfen, auch wenn du das Geld für ein neues Smartphone eingeplant hattest. Und vergessen, dass man eine preisgünstige Sozialwohnung bewohnt, wie geht das?

    Ich hab im Mietvertrag geschaut.
    Obwohl ich da jetzt nicht wirklich eine Begründung in dem Brief finde, warum der qm Preis steigt


    So etwas sollte man aber wissen, vor allen Dingen, wenn dann der Mietpreis so günstig ist. Und die Begründung heißt Wirtschaftlichkeitsberechnung und das ist eine Eigenart bei Sozialwohnungen, die es auf dem freien Wohnungsmarkt nicht gibt.

    Also heißt es zahlen.

    Wir hoffen auf Mietminderung, weil sich die Mietqualität senkt.. "Überbelgung" könnte auch ein Grund sein,


    Träum weiter! Ihr habt zu dritt jeder einen Vertrag für ein Zimmer plus Nutzung von Bad und Küche, wie ich das aus deinem Eingangsbeitrag entnommen habe. Jetzt will der Vermieter das vierte Zimmer an 2 Frauen vermieten und das passt euch nicht. Als Bewohner einer WG muss man immer damit rechnen, dass Mieter weggehen und andere dazu kommen. Dagegen könnt ihr aber nichts unternehmen, vor allen Dingen keine Miete mindern.

    Und den Begriff Überbelegung solltest du aus deinem Vokabular streichen.


    Hat der Vermieter recht? Soll er doch nicht beweisen, dass das Wasser sicher aus meiner Wohnung kam?


    Aber in diesem Fall reicht der Anschein, dass das Wasser aus deiner Wohnung/deiner verstopften Küchenspüle kam. Wie das Gericht entscheiden wird, wenn du der Meinung bist, dass du nicht zahlen musst kann ich mir gut vorstellen. Entweder meldest du den Schaden deiner Privathaftpflicht oder du bezahlst die Rechnung.

    Aber so ist es, wenn man gegen mietvertragliche Bestimmungen verstößt und die eigene Wohnung Anderen überlässt.

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