Mieterhöhung

  • Hallo,
    Ich habe mich gerade neu angemeldet, da mir heut ein Brief mit einer Mieterhöhung zugestellt wurde.

    Datiert ist der Brief mit 06.12.16 - wurde heute am 15.12.16 eingeworfen.
    Kein Poststempel drauf.

    Sie schreiben etwas von einer Wirtschaftlichkeitsberechnung.
    D.h. plötzlich ist diese Wohnung wohl eine "Sozialwohnung".

    Die Miete steigt um 20,33€ zum 01.01.17

    Jetzt les ich allerdings dies:
    § 558b
    Zustimmung zur Mieterhöhung

    (1) Soweit der Mieter der Mieterhöhung zustimmt, schuldet er die erhöhte Miete mit Beginn des dritten Kalendermonats nach dem Zugang des Erhöhungsverlangens.

    Das würde bedeuten, dass die Miete erst zum 01.03.17 steigen darf - oder?
    Ich mein, sie geben mir jetzt 2 Wochen.. das ist schon dreist ehrlich gesagt.

    Ich hatte erst eine Mieterhöhung aufgrund der Nebenkosten Mitte des Jahres (+ ca 20€) und jetzt das.
    Kann ich da widersprechen und sagen ich zahle dies ab dem 01.03.17 aufgrund der Frist oder hab ich da keine Chance?

    Hab mal den Brief mit eingefügt.

    Vielen Dank im voraus

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  • Das würde bedeuten, dass die Miete erst zum 01.03.17 steigen darf - oder?
    Ich mein, sie geben mir jetzt 2 Wochen.. das ist schon dreist ehrlich gesagt.

    Ich hatte erst eine Mieterhöhung aufgrund der Nebenkosten Mitte des Jahres (+ ca 20€) und jetzt das.
    Kann ich da widersprechen und sagen ich zahle dies ab dem 01.03.17 aufgrund der Frist oder hab ich da keine Chance?

    Hab mal den Brief mit eingefügt.

    Vielen Dank im voraus

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    Du hattest keine Mieterhöhung sondern eine Anpassunge der Nebenkosten. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

  • Das jetzt oder wie?
    Lt der Rückseite des Schreibens steigt die Einzelmiete und nicht die Betriebskosten oder Heizkosten

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    Einmal editiert, zuletzt von onelove (15. Dezember 2016 um 12:57)

  • Das jetzt oder wie?
    Lt der Rückseite des Schreibens steigt die Einzelmiete und nicht die Betriebskosten oder Heizkosten

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    Nee, du sagtest doch "Mieterhöhung aufgrund der Nebenkosten Mitte des Jahres", darauf bezog sich das.

  • Das ist der Versuch eine Mieterhöhung nach § 557 BGB Mieterhöhungen nach Vereinbarung oder Gesetz zu vereinbaren.

    (1) Während des Mietverhältnisses können die Parteien eine Erhöhung der Miete vereinbaren.

    Der Vermieter hat eine Mieterhöhung vorgeschlagen und bittet dich um Zustimmung. Wenn du dein Ok gibst, gilt die als vereinbart. Wenn du sie ablehnst passiert nix. der teil zur sozialwohnung und der übrige Summs dient nur der verschleierung der wahren Absicht: freiwillige Mieterhöhung ohne gegenleistung.

    Du kannst dem VM im Gegenzug vorschlagen, dass du gerne zustimmst, wenn er im Gegenzug für x Jahre auf sein Recht zu Mieterhöhung nach 558 BGB Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verzichtet. (und das sinnvoll ist, einfach mal prüfen, wieviel er auf dem Weg dürfte.)

  • Das ist der Versuch eine Mieterhöhung nach § 557 BGB Mieterhöhungen nach Vereinbarung oder Gesetz zu vereinbaren.

    (1) Während des Mietverhältnisses können die Parteien eine Erhöhung der Miete vereinbaren.

    Der Vermieter hat eine Mieterhöhung vorgeschlagen und bittet dich um Zustimmung. Wenn du dein Ok gibst, gilt die als vereinbart. Wenn du sie ablehnst passiert nix. der teil zur sozialwohnung und der übrige Summs dient nur der verschleierung der wahren Absicht: freiwillige Mieterhöhung ohne gegenleistung.

    Du kannst dem VM im Gegenzug vorschlagen, dass du gerne zustimmst, wenn er im Gegenzug für x Jahre auf sein Recht zu Mieterhöhung nach 558 BGB Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verzichtet. (und das sinnvoll ist, einfach mal prüfen, wieviel er auf dem Weg dürfte.)

    Ich hab im Mietvertrag geschaut.
    Da steht, dass dies eine preisgebundene Wohnung ist. Das war mir nicht klar, da der Mietvertrag bereits älter ist.
    D.h doch dann, dass die Erhöhung zum 1.1. rechtens ist, wenn ich dies richtig recherchiert hab.
    Kann das sein?
    Obwohl ich da jetzt nicht wirklich eine Begründung in dem Brief finde, warum der qm Preis steigt

  • Ich hab im Mietvertrag geschaut.
    Obwohl ich da jetzt nicht wirklich eine Begründung in dem Brief finde, warum der qm Preis steigt


    So etwas sollte man aber wissen, vor allen Dingen, wenn dann der Mietpreis so günstig ist. Und die Begründung heißt Wirtschaftlichkeitsberechnung und das ist eine Eigenart bei Sozialwohnungen, die es auf dem freien Wohnungsmarkt nicht gibt.

    Also heißt es zahlen.

  • Ich hab den vor 5 Jahren unterschrieben.
    Kann mir leider nicht alles merken, vor Allem, weil ich noch nie eine Erhöhung erhalten hab.


    Du hast keine Erhöhung erhalten, sondern ein Erhöhungsverlangen. Die Rechtsgrundlage Wirtschaftlichkeitsberechnung haste hier aber noch nicht gepostet...
    Ausserdem sollteste selbst mal googeln, welche Frist hier vorgeschrieben ist. 15 Tage dürften wohl m.E. zu wenig sein.

  • Du hast keine Erhöhung erhalten, sondern ein Erhöhungsverlangen. Die Rechtsgrundlage Wirtschaftlichkeitsberechnung haste hier aber noch nicht gepostet...
    Ausserdem sollteste selbst mal googeln, welche Frist hier vorgeschrieben ist. 15 Tage dürften wohl m.E. zu wenig sein.

    Die Wirtschaftlichkeitsberechnung hab ich als Anhang zum Brief erhalten.
    Zusammen mit einem Tipp, wie ich nen Mietzuschuss beantragen kann (den ich aufgrund vom Einkommen eh nicht bekomme).

    Ich hab mal geschaut. Wenn der Brief bis zum 15. eingeht, dann muss man ab dem Folgemonat zahlen.
    Erst wenn der Brief ab dem 16. eines Monats zugestellt wurde, muss man es ab übernächstem Monat zahlen.
    Total frech.. finde 2 Wochen auch echt kurzfristig.


  • Total frech.. finde 2 Wochen auch echt kurzfristig.

    Eine Erhöhung um 20,33 Euro wird dich doch nicht umwerfen, auch wenn du das Geld für ein neues Smartphone eingeplant hattest. Und vergessen, dass man eine preisgünstige Sozialwohnung bewohnt, wie geht das?

  • Eine Erhöhung um 20,33 Euro wird dich doch nicht umwerfen, auch wenn du das Geld für ein neues Smartphone eingeplant hattest. Und vergessen, dass man eine preisgünstige Sozialwohnung bewohnt, wie geht das?


    Es geht mir auch nicht ums Geld.
    Das ist vorhanden.

    Na wie man das nicht wissen kann bzw vergessen kann?
    Weil für diese Wohnung nie ein WBS benötigt wurde. & kaum wurde die Wohnung 2 Etagen über mir renoviert, sollen alle Wohnungen hier nur noch mit WBS angemietet werden.
    Von alledem war nie die Rede bei Vertragsunterzeichnung. Die wie gesagt auch 5 Jahre her ist.
    Ich ging bisher davon aus, dass dies eine "ganz normale" Wohnung ist.

  • Das jetzt oder wie?
    Lt der Rückseite des Schreibens steigt die Einzelmiete und nicht die Betriebskosten oder Heizkosten

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

    Da wurde die Warmmiete erhöht, das zu erwähnen hatte der VM wohl versäumt. Soll heissen, eine NK-Vorauszahlung wird erhöht und einfach ohne exakten Hinweis der Miete zugerechnet. So ist es zu verstehen.


  • Von alledem war nie die Rede bei Vertragsunterzeichnung. Die wie gesagt auch 5 Jahre her ist.
    Ich ging bisher davon aus, dass dies eine "ganz normale" Wohnung ist.

    Aber du hast doch selbst im Beitrag #8 geschrieben, dass die Wohnung preisgebunden ist, wie passt das denn mit deinen anderen Ausführungen zusammen?

  • Aber du hast doch selbst im Beitrag #8 geschrieben, dass die Wohnung preisgebunden ist, wie passt das denn mit deinen anderen Ausführungen zusammen?

    Ich hab gestern in den Mietvertrag geschaut.
    Deswegen weiß ichs jetzt.

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