Hallo,
Ich habe mich gerade neu angemeldet, da mir heut ein Brief mit einer Mieterhöhung zugestellt wurde.
Datiert ist der Brief mit 06.12.16 - wurde heute am 15.12.16 eingeworfen.
Kein Poststempel drauf.
Sie schreiben etwas von einer Wirtschaftlichkeitsberechnung.
D.h. plötzlich ist diese Wohnung wohl eine "Sozialwohnung".
Die Miete steigt um 20,33€ zum 01.01.17
Jetzt les ich allerdings dies:
§ 558b
Zustimmung zur Mieterhöhung
(1) Soweit der Mieter der Mieterhöhung zustimmt, schuldet er die erhöhte Miete mit Beginn des dritten Kalendermonats nach dem Zugang des Erhöhungsverlangens.
Das würde bedeuten, dass die Miete erst zum 01.03.17 steigen darf - oder?
Ich mein, sie geben mir jetzt 2 Wochen.. das ist schon dreist ehrlich gesagt.
Ich hatte erst eine Mieterhöhung aufgrund der Nebenkosten Mitte des Jahres (+ ca 20€) und jetzt das.
Kann ich da widersprechen und sagen ich zahle dies ab dem 01.03.17 aufgrund der Frist oder hab ich da keine Chance?
Hab mal den Brief mit eingefügt.
Vielen Dank im voraus