Nachforderung Staffelmiete

  • Hallo liebes Forum,

    ich brauche dringend Rat zu Folgendem:

    1.In meinem Oktober 2012 abgeschlossenen Mietvertrag ist eine Staffelmiete vereinbart, die festlegt, dass die Miete pro Jahr um 10 Euro steigt, beginnend mit dem 1.11.2013

    2.Seitens des Vermieters wurde "vergessen" (laut Hausverwaltung ein Programmfehler ;-), die Erhöhung zu berechnen und einzuziehen. Die Miete wird vom Vermieter monatlich per Einzugsermächtigung eingezogen.

    3.Im September 2016 bekam ich eine Forderung über 690 Euro für die Differenz der Staffelmiete für den Zeitraum 11/2013 bis 09/2016.

    4.Ich habe den Betrag im November 2016 bezahlt.

    5.Laut diesem Artikel
    https://forum.mietrecht.de/www.iv-mieters…g/staffelmiete/
    ist eine Nachforderung solcher Staffelmieten-Versäumnisse aber nicht zulässig, wenn die Miete über eine Einzugsermächtigung eingezogen wird. Die letzten beiden Absätze des Artikels sind wichtig.

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    FRAGE:
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    Kann ich die geleistete Zahlung von 690 Euro zurückfordern oder gilt die Zahlung als Einverständniserklärung o.Ä.?

    Vielen Dank schonmal für die Antworten und schöne Feiertage!

    gruß


  • Kann ich die geleistete Zahlung von 690 Euro zurückfordern oder gilt die Zahlung als Einverständniserklärung o.Ä.?


    Du hast dir doch die Antwort schon selbst gegeben, in dem du 2 Urteile vorweisen kannst. Wenn jetzt noch dein Amtsgericht zu der selben Erkenntnis kommt, dann steht doch der Forderung nichts mehr im Weg.

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