Meine Fragen (wenn möglich, wären auch die gesetzlichen Normen interessant)
Handelt es sich im o. g. Fall um einen Schaden oder um einen Gebrauch der Mietsache?
Das ist zweifelsfrei ein Schaden und kein vertragsgemäßer Gebrauch der Mietsache.
Hätte der Vermieter zunächst die Möglichkeit einräumen müssen, dass der Mieter den Schaden selbst beseitigt?
Du hast doch mit dem Vermieter den Schaden aufgenommen, VM hat doch angekündigt, dass der Schaden von einem Fachmann beseitigt wird. Warum hast du damals nichts gesagt?
Gibt es eine sogenannte Verhältnismäßigkeit was die Behebung von Schäden angeht?
Ja, wenn Reparatur nicht möglich, dann Neuanschaffung mit der Berechnung alt für neu.
Muss der Mieter die Rechnung über den reparierten Schaden begleichen?
Na klar, was denkst du denn. Die Diözese wird die Rechnung nicht begleichen.
Inwiefern ist die Argumentation zulässig, dass ein Tisch den Fall eines Messers aus ca. 10 bis 15 cm Höhe "aushalten" muss?
Das dürfte doch wohl vom Material des Tisches abhängig sein. Beauftrage einen Sachverständigen, der dazu eine Expertise anfertigt. Vielleicht hilft dir das Gutachten ja.