Beiträge von Mainschwimmer

    Meine Fragen (wenn möglich, wären auch die gesetzlichen Normen interessant)

    Handelt es sich im o. g. Fall um einen Schaden oder um einen Gebrauch der Mietsache?

    Das ist zweifelsfrei ein Schaden und kein vertragsgemäßer Gebrauch der Mietsache.

    Hätte der Vermieter zunächst die Möglichkeit einräumen müssen, dass der Mieter den Schaden selbst beseitigt?

    Du hast doch mit dem Vermieter den Schaden aufgenommen, VM hat doch angekündigt, dass der Schaden von einem Fachmann beseitigt wird. Warum hast du damals nichts gesagt?

    Gibt es eine sogenannte Verhältnismäßigkeit was die Behebung von Schäden angeht?

    Ja, wenn Reparatur nicht möglich, dann Neuanschaffung mit der Berechnung alt für neu.

    Muss der Mieter die Rechnung über den reparierten Schaden begleichen?

    Na klar, was denkst du denn. Die Diözese wird die Rechnung nicht begleichen.

    Inwiefern ist die Argumentation zulässig, dass ein Tisch den Fall eines Messers aus ca. 10 bis 15 cm Höhe "aushalten" muss?

    Das dürfte doch wohl vom Material des Tisches abhängig sein. Beauftrage einen Sachverständigen, der dazu eine Expertise anfertigt. Vielleicht hilft dir das Gutachten ja.

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    Also sollte der Einzug kurzfristig erfolgen, so denke ich .


    Was nützt das ganze Rätseln und Denken ohne Fakten? Nichts!

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    In diesem Zeitrahmen (im Februar 2014) stand eine Wohnung leer in einem der vielen Mietshäuser des neuen Eigentümers. Da hätte der Bruder ja auch reinziehen können und ich nicht ausziehen.


    Richtig! Das musst du uns nicht erzählen, sondern deinem Anwalt, den du in solch einem Fall hättest längst einschalten müssen.

    Und hier solltest du weiterlesen: Mietrecht: Vorgeschobener Eigenbedarf und die mietrechtlichen Folgen

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    lautete die monotone Antwort immer wieder, ich solle doch zur Belegeinsicht zur Hausverwaltung kommen.


    Richtig! Dir ist die Einsichtnahme während der Bürozeiten bei der Verwaltung möglich zu machen, mehr nicht.

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    - Können die Heizkosten trotz Ablesung beim Auszug nach Gradtagzahlen abgerechnet werden?


    Was soll das bringen? Diese Berechnung wird nur bei einer Zentalheizung angewandt, nicht bei einer reinen Ölversorgung für Einzelöfen.

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    Es ist mir bekannt, dass der Mieter keine Nachforderungen akzeptieren muss, wenn ein Jahr nach Ende der Abrechnungsperiode keine gültige Abrechnung vorgelegt wird;


    Dieses Wissen ist falsch. Wenn du der Meinung bist, dass die Abrechnung falsch ist, dann hättest du dich kümmern müssen und die Fehler anhand der Unterlagen, in die du Einsicht nehmen konntest, angeben.

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    ich erwarte aber eine Rückzahlung. Was gibt es hier zu beachten?


    Dann sitz nicht am PC rum, sondern mach dich auf den Weg zur Verwaltung und lass dir die Unterlagen zu der Abrechnung zeigen. Mach Fotos oder Kopien davon.

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    Wie gesagt, das Einzige, was mir noch einfällt, ist selbst nicht mehr so rücksichtsvoll zu sein. Ich kann auch rumtrampeln und Türenknallen.


    Quatsch! Die Lärmverursacher wohnen über, nicht unter dir. Du bringst bestenfalls den Mieter unter dir gegen dich auf.

    Und was sagt der Vermieter zu deiner saftigen Mietminderung, lässt ihn das kalt?

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    Bei der Wohnungsbesichtigung hat der Vermieter mir zugesichert das es sowohl einen Telefon,- sowie Internet und Fernsehanschluss gibt.


    Solche Zusagen haben erst dann wert, wenn sie schriftlich vorliegen.

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    Der Techniker hat dann erkannt das die Leitung zu meiner Wohnung komplett *tot* ist.


    Es gibt also schon eine Leitung. Und die ist tatsächlich nicht zu erneuern?

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    Kann ich eine Mietminderung fordern?.


    Ja, beim örtlichen Amt für Mietminderungen. Entweder im Rathaus der Stadt oder im Landratsamt der Gemeinde.

    Da dies keine Abrechnung ist, die den Vorschriften entspricht, ist sie auch nicht zur Zahlung fällig. Ob der Grundsteuerbescheid für das ganze Haus gilt (2 Hausnummern, oder nur eine?) oder nicht, könnte ich nur in meiner Kristallkugel erkennen. Aber die ist derzeit zur Inspektion.

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    Alle 6 Monate? Das ist schon mal falsch. Der VM muß über einen Zeitraum von 12 Monate abrechnen.


    Nicht ganz richtig. Die Abrechnung sollte über einen Zeitraum von 12 Monaten gemacht werden, es sind aber auch kürzere möglich, aber keine längeren.

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    Na, wo soll ich denn sonst damit hin, wenn nicht in ein Mietrecht - Forum?


    Für solche Stories gibt es seit Jahren die privaten Fernsehsender, noch nie davon gehört? Helena Fürst kämpft für dich

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    Blöderweise habe ich das nicht aufgenommen, da der Anruf übers Geschäftshandy erfolgte.


    Nicht autorisierte Tonaufzeichnungen sind vor Gericht nicht erlaubt, also was soll das?

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    da mir dann der Mietvertrag gekündigt wird


    Das ist doch ganz großer Quatsch, wen hast du da als Souffleur engagiert?

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    ich hatte allerdings mehr auf Erfahrungsberichte o.ä. gehofft.


    Quatsch! Mache dich mal mit der Struktur eines Forums vertraut, bevor du solchen Unsinn schreibst. Hier werden Tipps und Ratschläge gegeben, die dich aber nicht interessieren. Erfahrungen mit solchen Mitmietern hat hier niemand, wie ich weiß. Und wenn, dann wäre ein Umzug in eine andere Wohnung der beste Weg.

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    Warten bis sie verfristet ist.

    Hier liegt ein Gedankenfehler vor, denn so einfach geht das nicht. Die Mieter erhalten ja regelmäßig die Abrechnungen, also tritt auch keine Verfristung ein.

    Hansestadt

    In solch einem Fall würde ich mir die Mühe machen und eine korrekte Abrechnung anhand der ungültigen erstellen. Ergibt sich eine Nachzahlung würde ich die mit dem Hinweis auf die Korrektur überweisen. Wäre aber ein Guthaben für mich, würde ich Klage bei Gericht einreichen. Aber erst dann, wenn der Betrag von mir mit Euro und Cent beziffert werden kann.

    Eine Klage mit dem Grund, dass meine Vermieterin die Betriebskostenabrechnung nicht korrekt vornimmt, wird am Gericht mit einem müden Lächeln zur Kenntnis genommen, mehr passiert nicht!


    Klar, dass ein Anwalt erst einmal Geld kostet, aber vielleicht besteht ja die Möglichkeit, sich einen Beratungsschein bei Gericht zu holen. Dann kostet der Spaß nur 10,- Euro.

    Wichtig!

    Jede Betriebskostenabrechnung kann nur innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt bemängelt werden, danach ist kein Widerspruch mehr möglich:

    Nebenkostenabrechnung: Fristen für Mieter und Vermieter

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    Es müssen schon irgendwelche Erfahrungswerte existieren.

    Wenn du es weiß, dann such bitte danach. Aber so lange du der Meinung bist, dass die Schönheitsreparaturenklausel in deinem Mietvertrag nicht gültig und weiterhin der Meinung bist, dass du diese Klausel für dich behalten kannst, dann tuts mir Leid für dich. Dann ist hier für mich Ende der Vorstellung.

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    Mein Vertrag beinhaltet unwirksame Klausel sowohl zu Schönheitsreparaturen als auch zu Abgeltungsklausel.

    Woher weißt du?

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    und kann von mir bereits jetzt dazu verdonnert werden,


    Wer hat dir das erzählt?

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    Es gibt Lebensdauertabelle (habe jetzt nur welche für die Schweiz gefunden)


    Da deine Wohnung aber nicht in der Schweiz ist, kannste solche Tabellen getrost vergessen, denn in Deutschland gibt es so etwas selbst ansatzweise nicht.

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    Nun wollte ich nicht gleich klagen oder eine Mietminderung vornehmen,


    Ich nehme an, dass du eine Rechtschutzversicherung hast, die deinen Quatsch bezahlen soll, richtig? Und für die Minderung der Miete bist du wohl im Club der Mietminderer der Vorsitzende.

    Lass es auch von mir gesagt sein, dass man sich die Wohnung vor Anmietung genau anschaut, wie die Verfliesung im Bad das Duschen im Stehen oder nur in der Hocke erlaubt. Also angemietet, wie besichtigt. Aber das wird dir dann auch das damit befasste Gericht bei Gelegenheit klar machen.

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