Beiträge von skroete


    Warum darf denn keine Wohnungsübergabe schon im Oktober erfolgen?

    "Darf" schon, sie wollen nur nicht. Leider seit ihr auch verpflichtet Wohnungsbesichtigungen zu ermöglichen. Das heißt dass ihr zu vereinbarten Terminen hinfahren müsst, wenn ihr niemanden habt, dem ihr den Schlüssel anvertrauen wollt. Besprecht die Situation noch mal mit der Verwaltung (am besten persönliches Erscheinen oder notfalls telefonisch). Vielleicht lenken sie bezüglich der Schlüsselübergabe ein, wenn sie wissen dass ihr nicht mehr vor Ort seid. Übergabeprotokoll kann schon gemacht werden, nur müssten ggf. Zählerstände nachgetragen werden (schriftlich vereinbaren). Miete + NK müsstet ihr trotzdem bezahlen.

    Alternative: Möglichkeit zur Untervermietung prüfen: Viele neue Studenten, die noch eine Wohnung gefunden haben, nehmen auch eine Zwischenmiete in Kauf. So hättet ihr die 3 Monate Mieteinnahmen, müsst aber zur Schlüsselübergabe am Jahresende trotzdem noch mal hinfahren.

    Wenn Sie der alleinige Nutzer der Maschine sind, wäre es denkbar das die verbrauchte Gesamtmenge durch den Gesamtzeitraum(4 Jahre) dividiert wird und Sie demnach den zeitlichen Anteil tragen, entsprechend des letzten Abrechnungszeitraumes, sofern terminlich noch möglich. Wäre ein gangbarer Weg....

    Dafür muss der VM aber den Zählerstand bei Einzug nachweisen können. Wenn er es 5 Jahre lang vergessen hat, ist die Vermutung nicht unbegründet, dass das Ablesen auch schon länger vergessen wurde und somit der Verbrauch des Vormieters und Vorvormieters dabei ist. 321 Kubikmeter nur für's Wäschewaschen sind in 5 Jahren einfach unrealistisch.

    Die Sperrung des Transponders sehe ich als zulässig an. Er könnte ja auch vor der Haustür verloren gegangen sein, und da wäre naheliegend zu welchem Haus der Transponder gehört. Versicherungstechnisch hatte die Hausverwaltung dafür vermutlich sogar die Pflicht. Wenn es sich beim Wohnungsschließzylinder tatsächlich um keine Schließanlage handelt und der VM keine anderen Gründe anführen kann, sehe ich keinen Grund warum kein höherwertiger Schließzylinder fachmännisch eingebaut werden sollte.

    Die naheliegendste Lösung: Studentenwohnheim.
    Zweite Möglichkeit: WG-Zimmer (hier werden selten die genannten Nachweise gefordert)
    Dritte Möglichkeit: Kontoauszüge der letzten drei Monate mit Überweisungsnachweisen der Eltern und HiWi-Bezüge, sowie Bürgschaft der Eltern.

    Je nach eigenem Anspruch sollte eine der Möglichkeiten nicht so schwierig sein zu realisieren.

    Hallo Finone,


    "Grund ist die Zwillingsschwangerschaft ihrer Tochter, die momentan ca. 500km entfernt von hier mit ihrem Mann lebt,"
    - Millionen von Mütter in der Bunten Republik ziehen Zwillinge auf. Die Argumentation der VMn sieht mir an den Haaren herbeigezogen aus.

    Naja, Millionen von Müttern vielleicht nicht gleich. Zwillinge sind im Babyalter schon eine besonders große Herausforderung, die ohne Hilfe des Partners (auf dessen Hilfe die Schwangere anscheinend nicht bauen kann) kaum zu bewältigen ist. Einfach mal Zwillingseltern fragen, was die so zu erzählen haben! ;) Die Hilfe durch die Mutter ist daher schon sinnvoll, was im Streitfall ein Gericht sicherlich auch so feststellen wird.

    Zur Größe der Wohnung: Babies brauchen nicht viel Platz und es ist ja vermutlich davon auszugehen, dass sie nicht ewig dort wohnen werden, sondern nach 1-2 Jahren (?) wieder zurück zum Vater der Kinder ziehen. Es sei denn es steckt noch eine Trennung dahinter was nicht mitgeteilt wurde, aber das wäre unerheblich (würde die Position der VM eher noch stärken).

    Zum Zeitpunkt der Mitteilung: Auch wenn die Tocher schon schwanger gewesen wäre als ihr eingezogen seid, kann es ja trotzdem sein, dass der Entschluss erst später gefallen ist. Auch wenn man zur Mutter zieht, ist die Entscheidung sicherlich nicht leicht gefallen weg vom Mann zu ziehen.

    Sofern Kündigungsfrist und Begründung einwandfrei ist, sehe ich daher wenig Chancen dagegen anzugehen.

    Hier ist es aber nicht das Treppenhaus, sondern die Hofeinfahrt. Und der Unterschied dürfte so lange gültig sein bis der TE eine Zeichnung oder ein Foto über den "Fluchtweg" einstellt.

    Eine Zeichnung ist hier nicht nötig, wenn der TE schreibt, dass es der einzige Zugang ist und dieser ist anscheinend regelmäßig zu schmal (weniger als einen Meter dürfte es schon sein, wenn man sich "vorbeizwängen" muss). Für Miethäuser gibt es Auflagen für Fluchtwege, z.B. dass diese hindernisfrei sein müssen.

    Verhaltet euch möglichst kooperativ wenn die potentiellen Nachmieter zum Besichtigungstermin kommen und erwähnt auf jeden Fall, dass ihr Ende November auszieht. Vielleicht habt ihr ja Glück und sie würden auch gern schon Anfang Dezember einziehen und dann hat sich das Problem ja von selbst geklärt. Der VM wird dann schon auch mitspielen, da er auf neue Mieter ja angewiesen ist und diese nicht gleich vergraulen will.

    ...
    Für Schadenfällen (Wasser, Feuer) kann man nicht irgendwo rumtelefonieren(außer Notdienste). Da ist schnelles Handeln erforderlich.
    Eine Anforderung des Schlüssels bei Ihrer Mutter wäre da ziehmlich zeitaufwendig.
    Da geht der gewaltsame Zutritt am schnellsten und problemlosesten. Auch der Ersatzschlüsselinhaber ist nicht immer greifbar.
    ...

    Das sehe ich anders. Die Nummer vom Schlüsseldienst müsste genau so rausgesucht werden wie die der Mutter. Bei nur einem Mieter sollte es nicht zu viel verlangt sein, sich die Nummer der Mutter im Telefonbuch mit abzuspeichern. Und da es sich anscheinend um ein Mehrgenerationenhaus handelt, ist die Wahrscheinlichkeit hoch dass immer jemand zu Hause ist. Es ist in diesem Fall doch offensichtlich, dass der VM sich absichtlich quer stellt, weil er durch den zu Unrecht zurück gehaltenen Schlüssel ertappt wurde.

    Einzige Ausnahme: 112.

    Die folgende Frage gehört nur indirekt zum Mietrecht, aber vielleicht kann trotzdem jemand helfen:

    In einer Gemeinde steht an einer Nebenstraße seit ca. 10 Jahren ein kleines Wohngebiet/Wohnblock mit 4 Eingängen zu je 7 Wohnungen (alles Mietwohnungen von einer Gesellschaft vermietet). Es gibt keine offiziellen bzw. zugehörigen Parkflächen, man parkt am Straßenrand der besagten Nebenstraße. Gegenüber (andere Seite der Nebenstraße) entsteht zur Zeit ein neues großes Wohngebiet mit Eigenheimen. Seitdem verschlechtert sich die Parksituation erheblich, einmal durch Zweit-/Drittautos der Eigenheimbewohner bzw. Fahrzeuge von Besuchern etc., sowie durch entstehende Querstraßen von dieser Nebenstraße aus, wodurch bisherige Parkmöglichkeiten verschwinden. Bis Ende des Jahres werden ca. die Hälfte der momentan noch vorhandenen Parkmöglichkeiten durch Straßenbaumaßnahmen (die im Zusammenhang mit der Erschließung des Eigenheim-Wohngebiets entstehen) dauerhaft verschwunden sein. Spätestens dann werden die Mieter der Mietwohnungen des Häuserblocks kaum noch Parkmöglichkeiten zur Verfügung haben. Es gibt keine (legale) Alternative in der Umgebung.

    Folgende Frage erschließt sich aus der vorliegenden Situation:

    Müssen in Wohngebieten eine bestimmte Anzahl Parkmöglichkeiten für Mieter zur Verfügung stehen und wenn ja, wie ist der Schlüssel?

    Anders sieht es aber aus wenn die Wohnung bereits im Oktober aufgrund der Instandsetzungsarbeiten nicht bewohnbar wäre und der Schlüssel bereits abgegeben wurde. Ein offenes Gespräch mit VM könnte durchaus für beide Seiten lukrativ sein. Wenn die Bauarbeiten dank frühzeitiger Schlüsselübergabe einen Monat früher beginnen könnten, wäre die Instandsetzung ja auch einen Monat früher beendet. Somit entsteht VM kein Schaden. Im Gegenteil, wer zieht schon Mitte Dezember um?! Ab Mitte November findet sich bestimmt schneller ein Nachmieter (so könnt ihr das dem VM schmackhaft machen).

    Falls keinerlei Kompromissbereitschaft seitens VM möglich ist, Schlüssel erst am 31.10. abgeben, und Erstsemesterstudenten, die noch keine Wohnung gefunden haben als Gäste für einen Monat aufnehmen ;)


    ... sondern, der seine Wutanfälle auch an Türen und an Schlössern aus läst....



    ...
    Ua anderen Mitbewohner versucht Einzuschüchtern mit Prügel Androhungen.
    ...



    ...
    und mit Anschuldigungen die Frei erfunden sind,zb Schießübungen im Garten
    ...


    Wenn der Tatbestand der Sachbeschädigung, Bedrohung und Verläumdung vorliegt, ist das sehr wohl ein Fall für die Polizei. Genügend Zeugen dürften ja auch vorhanden sein. Die Polizei wird den betreffenden Nachbarn jedoch nicht aus der Wohnung werfen können oder Ähnliches. Das kann nur der Vermieter (bzw. Hausverwaltung im Auftrag).

    Wenn der Kaufvertrag nichtig ist, gehört die Küche nicht "bronger" und demzufolge müsste er die Küche auch nicht entfernen, denn dann gilt "gemietet wie gesehen", also mit Küche, auch wenn diese im Mietvertrag nicht expliziet aufgeführt ist. Vielleicht hat der VM die Küche ja für den betreffenden abtrünnigen Vormieter ja auch nur an Ort und Stelle "gelagert" ;)

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