@kolonium: oh, das hört sich schlecht an. Die Neuregelung läßt da auch keine Lücke offen? In etwa, dass dieser Satz ungültig ist? Dann könnte sich ja jeder VM mit so einer Klausel aus der Affäre ziehen ... Ich staune, dass eine so nachteilige Formulierung auf einem Zweckform-Formular aufgedruckt wurde. Oder war/ist das gang und gäbe?
Ich kann zwar auf einer falschen Angabe nicht bestehen, aber ichkann feststellen, dass die Wohnfläche nicht stimmt und das für die Zukunft geltend machen, oder? Also nicht rückwirkend Geld zurückfordernd, dafür aber für die zukünftigen Zahlungen weniger Miete zahlen?
Achso, noch eine nachfrage: im vorliegenden Mietvertrag steht noch der alte VM drin, der hat das Haus vor 5 Jahren an eine Investment-Group verkauft. Wir haben aber noch den alten und keinen neuen bekommen. Ist das auch usus?