Beiträge von mietina

    @kolonium: oh, das hört sich schlecht an. Die Neuregelung läßt da auch keine Lücke offen? In etwa, dass dieser Satz ungültig ist? Dann könnte sich ja jeder VM mit so einer Klausel aus der Affäre ziehen ... Ich staune, dass eine so nachteilige Formulierung auf einem Zweckform-Formular aufgedruckt wurde. Oder war/ist das gang und gäbe?
    Ich kann zwar auf einer falschen Angabe nicht bestehen, aber ichkann feststellen, dass die Wohnfläche nicht stimmt und das für die Zukunft geltend machen, oder? Also nicht rückwirkend Geld zurückfordernd, dafür aber für die zukünftigen Zahlungen weniger Miete zahlen?

    Achso, noch eine nachfrage: im vorliegenden Mietvertrag steht noch der alte VM drin, der hat das Haus vor 5 Jahren an eine Investment-Group verkauft. Wir haben aber noch den alten und keinen neuen bekommen. Ist das auch usus?

    Ich bin noch immer neu hier und hab noch eine Frage ;)

    Wir wohnen im Dachgeschoss auf (ca.) 79qm. Neben unserer Wohnung befindet sich eine größere Wohnung (ca. 115 qm). Diese wird von einer sehr lieben Nachbarin bewohnt. Sie ist allein erziehend, ihre große Tochter zieht nächsten Sommer aus (wg. Studium), ihr kleiner Sohn (6 J.) bleibt weiter bei ihr wohnen.
    Wir sind zu viert in 79 qm gequetscht. Meine große Tochter kommt im nächsten Jahr in die Schule. Meine beiden Kinder teilen sich ein 10 qm-Spielzimmer. :eek: - kein Platz für nichts darin!

    Nun hatte ich die Idee, dass wir doch die Wohnungen tauschen könnten. Unsere Lebensumstände ändern sich ja deutlich und der Platzbedarf steigt oder sinkt jeweilig. Meine Nachbarin ist einverstanden und wir planen bereits, wie der Tauschakt von statten gehen könnte.
    Natürlich weiß der VM noch nichts von seinem Glück.
    Unsere größte Angst ist, dass der VM dann mittels eines neuen Vertrages die Miete ordentlich erhöht. Wir zahlen 6,15 kalt, der Mietspiegel müsste für unsere Lage und Ausstattung mittlerweile bei 6,50 €/qm liegen (Dresden).

    Kann man das durch geschicktes Verhandeln umgehen? Schließlich ändert sich für den VM nicht viel, zwei zuverlässig zahlende (seit fast 10 bzw. 4 Jahren) Mieter tauschen nur die Wohnungen.. Zudem würden wir die Wände selbst streichen, was wir ja auch nicht müssten, würden wir regulär kündigen ... etc.

    Denkbar wäre ja, dass wir jeweils als Ersatzmieter in den anderen Vertrag eintreten könnten, aber ich hab eigentlich keine Ahnung, wie man das ganze am geschicktesten händeln könnte. :confused:
    Vielleicht weiß jemand von Euch einen guten Rat? dankeschön :)

    Hallo,
    ich bin noch ganz neu hier, beginne aber gleich mit einer spannenden Frage:

    wir wohnen seit fast 6 Jahren in einer Maisonette-Wohnung unterm Dach, also mit vielen Dachschrägen und Treppenflächen. Da ich kürzlich von dem Gerichtsentscheid gelesen habe, dass man bei größeren Abweichungen der tatsächlichen Wohnfläche von der im Mietvertrag angegebenen eine Rückforderung stellen kann (rückwirkend für die letzten 3 Jahre), habe ich mal in unserer Wohnung erst mal grob nachgemessen. Es scheint so, dass unsere Wohnung tatsächlich über 10 % kleiner ist als im Vertrag angegeben.

    Nun eine Frage: im Mietvertrag steht folgender Satz:
    "Ausweislich der Pläne beträgt die Wohnfläche ca. 79 qm. Eine Zusicherung der Wohnfläche findet nicht statt. Sollte sich bei einer Neuvermessung eine geringere Wohnfläche ergeben, hat dies keinen Einfluss auf die vertraglich vereinbarte Miete. Minderung aus diesem Grund ist ausgeschlossen." (Zweckform Einheitsmietvertrags-Formular)

    Ist dieser Satz denn noch rechtens nach dem Gerichtsentscheid? Oder habe ich Pech und kann nicht mindern? Der Vertrag ist von 2007, damals war ja diese neue Regelung noch nicht vorhanden.

    Muss der Vermieter im Fall, dass ich mit der Minderung durchkäme, auch nochmal nachmessen, als Gegenbeweis sozusagen?

    Ich bin gespannt auf Eure Antworten! Danke schön dafür :)

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