Beiträge von gnubbel

    Nein es gibt leider keine schriftliche Erlaubnis...

    Beide Hunde haben eine Schulterhöhe von etwa 30 cm also etwas größer als eine ausgewachsene Katze.

    Ich habe ihn schonmal darauf angesprochen, dass nicht meine Hunde den Lärm verursachen und ihm angeboten mir per Telefon oder Email bescheid zu sagen sobald Lärm auftritt, um ihm zu zeigen das dieser nicht von meinen Hunden stammt.

    Seine Antwort war das er auch das Veterinäramt anrufen kann damit sie die Hunde mitnehmen, da aus seiner Sicht eine 50m² Wohnung für 2 Hunde zu klein ist.

    Es ist mir also nicht möglich mit ihm auf normalem Weg zu reden, er versucht jetzt alles um mich aus der Wohnung rauszubekommen.

    Im Mietvertrag steht, dass es die Erlaubnis des Vermieters bedarf. Er weiß aber wie gesagt seit 3 Jahren, dass ich diese Hunde habe und bin auch nicht der einzige Mieter im Haus mit Hunden.

    Im Mietvertrag steht ja auch, dass die Zustimmung nur aus triftigem Grund versagt werden darf. Sein Grund betrifft auch nicht meine Hunde sondern die eines anderen Mieters..

    Hallo,

    ich besitze seit ich die Wohnung gemietet habe 2 kleine Hunde also seit ca 3 Jahren. Der Vermieter weiß das auch seit eben diesen 3 Jahren. Jetz schreibt er mir, nachdem ich ihn auf einen Fehler in seinem Mieterhöhungsschreiben hingewiesen habe, dass ich die Hunde bis zum 30.9. entfernen muss sonst werde ich fristlos gekündigt.

    Als Grund gibt er an, dass die Hunde Nachts ununterbrochen bellen und sie ständig alleine sind. Ich weiß aber, dass dies nicht meine Hunde sind, sondern der Hund schräg über meiner Wohnung ist. Meine Hunde sind nur zwischen 9 und 15 Uhr alleine da ich in der Zeit zur Schule muss. Auch tragen sie zu der Zeit ein Halsband das Wasser sprüht um sie am Bellen zu hindern um genau sowas zu vermeiden.

    Hat jemand vielleicht einen Rat für mich wie ich vorgehen kann?

    Gruß

    gnubbel

    Hallo,

    Ich habe heute ein Schreiben von meinem Vermieter erhalten in dem er mich zum 1.09.2012 auffordert eine höhere Miete zu bezahlen.

    Im Mietvertrag ist eine Indexmiete ausgemacht und in dem Schreiben wird angegeben, dass der Verbraucherpreisindex vom Juli 2009: 107,1 auf 112,9 gestiegen ist.

    Muss der Vermieter auch bei einer Indexmiete eine Frist einhalten? Oder sind 3 Tage in dem Fall gerechtfertigt? Muss ich also am 1.9. schon die gestiegene Miete bezahlen?

    Danke für eure Zeit!

    gruß

    gnubbel

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