Kündigung wegen Hundehaltung

  • Hallo,

    ich besitze seit ich die Wohnung gemietet habe 2 kleine Hunde also seit ca 3 Jahren. Der Vermieter weiß das auch seit eben diesen 3 Jahren. Jetz schreibt er mir, nachdem ich ihn auf einen Fehler in seinem Mieterhöhungsschreiben hingewiesen habe, dass ich die Hunde bis zum 30.9. entfernen muss sonst werde ich fristlos gekündigt.

    Als Grund gibt er an, dass die Hunde Nachts ununterbrochen bellen und sie ständig alleine sind. Ich weiß aber, dass dies nicht meine Hunde sind, sondern der Hund schräg über meiner Wohnung ist. Meine Hunde sind nur zwischen 9 und 15 Uhr alleine da ich in der Zeit zur Schule muss. Auch tragen sie zu der Zeit ein Halsband das Wasser sprüht um sie am Bellen zu hindern um genau sowas zu vermeiden.

    Hat jemand vielleicht einen Rat für mich wie ich vorgehen kann?

    Gruß

    gnubbel

    Einmal editiert, zuletzt von gnubbel (12. September 2012 um 09:07)

  • Im Mietvertrag steht, dass es die Erlaubnis des Vermieters bedarf. Er weiß aber wie gesagt seit 3 Jahren, dass ich diese Hunde habe und bin auch nicht der einzige Mieter im Haus mit Hunden.

    Im Mietvertrag steht ja auch, dass die Zustimmung nur aus triftigem Grund versagt werden darf. Sein Grund betrifft auch nicht meine Hunde sondern die eines anderen Mieters..

  • Schriftliche Erlaubnis liegt vor?
    Was der Vermieter Ihrer Meinung nach weiss spielt keine Rolle.
    Nur schriftliche festgehaltenes zählt wirklich.
    Wie groß sind die Hunde, besonderst kleine fallen ggf. sogar unter "Kleintiere".
    Sprechen Sie Ihren Vermieter an, dass es nicht Ihre Hunde sind die bellen und dass sie mit dem Entzug der Genehmigung nicht einverstanden sind, da es sich um Schikane handelt. Ob er die Kündigung dann wirklich durchzieht ist eine andere Sache. Ich hoffe Sie haben eine Rechtsschutzversicherung oder schliessen am besten noch eine ab.

  • Nein es gibt leider keine schriftliche Erlaubnis...

    Beide Hunde haben eine Schulterhöhe von etwa 30 cm also etwas größer als eine ausgewachsene Katze.

    Ich habe ihn schonmal darauf angesprochen, dass nicht meine Hunde den Lärm verursachen und ihm angeboten mir per Telefon oder Email bescheid zu sagen sobald Lärm auftritt, um ihm zu zeigen das dieser nicht von meinen Hunden stammt.

    Seine Antwort war das er auch das Veterinäramt anrufen kann damit sie die Hunde mitnehmen, da aus seiner Sicht eine 50m² Wohnung für 2 Hunde zu klein ist.

    Es ist mir also nicht möglich mit ihm auf normalem Weg zu reden, er versucht jetzt alles um mich aus der Wohnung rauszubekommen.

  • Ja dann würde ich meinen letzten Satz beachten und dringend dazu raten.

    Lassen Sie sich das nicht gefallen, soll der Vermieter doch Klage einreichen, dass steht auf sehr dünnen Beinen.
    Die Geschichte mit dem Veterinäramt halte ich für dummes Gelaber.
    30 cm Schulterhöhe geht als Kleintier wohl nicht durch.
    Aber wenn Sie einen Zeugen haben oder durch steuerliche Anmeldung oder ähnliches nachweisen können, dass die Hunde seit 3 Jahren ohne Probleme da wohnten, wird glaube ich kaum ein Richter die Kündigung befürworten, vorallem wenn da Schikane im Raum steht.
    Aber bei so einem Vermieter würde ich rechtzeitig einen fähigen Anwalt einschalten.

  • ich bin mir nicht sicher ob man Hunde braucht, wenn man diese 6 Stunden in einer Wohnung alleine lässt und das damit im Rahmen hält, sie mit dubiosen Halsbändern auszustatten... Die beiden leben doch völlig fern jeglicher Natur des Hundes :-/

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