Mieterhöhung durch gestiegenen Index

  • Hallo,

    Ich habe heute ein Schreiben von meinem Vermieter erhalten in dem er mich zum 1.09.2012 auffordert eine höhere Miete zu bezahlen.

    Im Mietvertrag ist eine Indexmiete ausgemacht und in dem Schreiben wird angegeben, dass der Verbraucherpreisindex vom Juli 2009: 107,1 auf 112,9 gestiegen ist.

    Muss der Vermieter auch bei einer Indexmiete eine Frist einhalten? Oder sind 3 Tage in dem Fall gerechtfertigt? Muss ich also am 1.9. schon die gestiegene Miete bezahlen?

    Danke für eure Zeit!

    gruß

    gnubbel

    Einmal editiert, zuletzt von gnubbel (31. August 2012 um 13:56) aus folgendem Grund: Falsche Zahl angegeben

  • Danke für die schnelle Antwort!
    Also muss ich die höhere Miete erst ab dem 1.10.2012 zahlen?


    Wenn die übrigen im Link genannten Voraussetzungen erfüllt sind, ja.

    "Ich habe heute ein Schreiben von meinem Vermieter erhalten in dem er mich zum 1.09.2012 auffordert eine höhere Miete zu bezahlen."
    Halte ich für eine Dreistigkeit/Frechheit.

  • Ja der Vermieter versucht alles erdenkliche um einem was reinzudrücken...

    Muss er mir ein neues Schreiben aushändigen mit einem angepasstem Zahlungstermin?

    Und verschiebt sich die Frist, wenn dies zutrifft?

  • Muss er mir ein neues Schreiben aushändigen mit einem angepasstem Zahlungstermin?
    Und verschiebt sich die Frist, wenn dies zutrifft?


    Hier wird es sicherlich verschiedene Meinungen geben:
    1. Offensichtlicher Irrtum, wenn bspw. statt der 30.06. der 31.06. angegeben wurde. Hier, meine ich, wäre das noch i.O.
    2. Schwerwiegende Irrtümer lassen sich nicht durch ein nachgeschobenes Schreiben reparieren, so wie hier, meine Meinung.

  • Hallo gnubbel,
    hier sind noch weitere Informationen die bei Indexmietvereinbarung zu beachten sind.
    > Einen Aenderung der Miete kann in Textform angegeben werden
    > Der Mietzins, der sich veraendert, ist mit anzugeben. (alleine der Hinweis auf den gestiegenen Index ist nicht ausreichend)
    > Der Mietzins darf innerhalb eines Jahres nicht zweimal gemaess einer Indexveraenderung erhoeht werden. Gerechnet von den Zeitpunkt der wirksammen Mietzinsveraederung
    Es darf aber eine "zweite" Indexveraenderung den Mieter zugehen und die Erhoehung kann dann nach den Ablauf des "Jahres" vollzogen werden.
    > Es besteht bei einer vereinbarten Indexmiete mit den Eintritt einer Mieterhoehung fuer den Mieter kein Sonderkuendigungsrecht.
    > Mieterhoehungen bei einer vereinbarten Indexmiete sind z.Bsp. nach einer Modernisierung oder Anpassung an der ortueblichen Mietspiegel nicht moeglich.
    Eine Ausnahme besteht, wenn bauliche Veraenderung durch behoerdliche Anordnung durchgefuehrt werden muss. Hier kann dann eine Mieterhoehung erfolgen.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  • Danke für eure Hilfe!
    Der Vermieter hat den Fehler eingesehen und korrigiert. Natürlich versucht er mir nun anderweitig eins auszuwischen.


    Manche Idioten sterben für ihren Stolz...:o

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