Beiträge von engel85

    Meine Kosten werden mit einer Mietbescheinigung die nach der Betriebskostenabrechnung folgt, umverteilt, sonst könnte ich wegen der Heizkosten die Wohnung nicht halten. Wird aber alles immer merkwürdiger.

    Aufgrund Kolinums Hinweis den Zähler immer monatlich abzulesen, was ich beim Strom zb. schon sehr lange so mache, bin ich in den Keller und an den Zähler. Ich habe einen SensonicII -> Seite 21
    http://www.gte.at/databases/internet/_public/files.nsf/SearchView/D39C193C44D33537C12578E2006F9726/$File/folder_m-bus.pdf

    Doch ich kam mit der Anzeige nicht wirklich klar da der erste Wert der mir angezeigt wurde utopisch hoch war (Ablesung vom 31.12.2013 betrug 23.884,70 kWh) und rief meinen Vermieter an, dieser sagte wie ich vorgehen müsse und meinte der 2. Wert sei der Verbrauch aber da ich gleich sagte das der 2. Wert der angezeigt wird auf 0,0kWh steht, kommt nun morgen nachmittag jemand vorbei und zeigt mir wie es geht.

    Ich habe mich derweil, wie oben der Link zeigt, selbst schlau gemacht aber erschrecke immer mehr.

    Der Wert der angeblich, laut Link, den Verbrauch darstellt steht bei 121,1kWh.

    IA 121,1kWh
    Ib 0,0 kWh
    IC 0,0 kWh
    Id 31.12.2014
    IE 7,4 m3

    Es kann doch nicht sein das ich, wo ich 2013 knappe 6000kWh verbraucht habe, nun auf einmal 98000kWh verbraucht haben soll in 7 Monaten?!?

    Vergesse ich evtl. eine Umrechnung oder anderweitige Kalkulation?

    Vielleicht hilft mir nochmal jemand, danke. :) Und Gruß

    Hi, ja da hast du Recht. Mir geht es aber an sich nicht um die Nachforderung sondern um den monatlichen Abschlag an Heizkosten und dieser beträgt momentan 118€ und ist natürlich falsch aufgeteilt da die Warmwasserkosten nicht aufgeführt sind, weder als Verbrauch noch die dazugehörigen Grundkosten hierfür aber das haben wir ja nun schon raus bekommen. ;)

    Zu dem Widerruf habe ich für mich soeben noch tolle Heizregler bestellt, evtl. spar ich auch dadurch, wird sich zeigen.

    Gruß

    Für mich, mit ALG2 macht es sicher keinen Unterschied ob Warmwasser und Heizkosten getrennt aufgelistet sein würden oder? Da dass Warmwasser wohl über die Heizungsanlage läuft, dürfte es ja zu den Heizkosten gehören...

    Im Netz fand ich jedoch gerade ->

    Heizkostenverordnung

    Einheitlich entstandene Betriebskosten
    - errechnete Warmwasserkosten
    ----------------------------------------------
    = Heizkosten

    Stimmt. Also ist der Wert unter Wärmezähler für Heizkosten und Warmwasser? Ist das Rechtens?

    Es gibt so vieles was da nicht stimmt.

    Was mich auch interessiert sind die Heiznebenkosten die ja die Wartung, den Brennstoff usw. beinhalten und dann nochmals Heizzusatzkosten auftauchen wo dahinter nochmals Wartung usw. notiert ist...

    Die 2 Posten unter Kaltwasser kapier ich auch nicht. (KE/WK)

    Es ist zwar ein Beiblatt mit Abkürzungserklärungen dabei aber dort sind immer 3 Buchstaben + Beschreibung und keine 2. :)

    Hausnebenkosten ist auch so ein Fall für sich. Nirgends aufgelistet was in diesen über 16 Tausend Euro stecken soll.

    Hi, hoffe jetzt besser? Grüße

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    Hallo.

    Ich bin langsam aber sicher am verzweifeln denn dieses Jahr wird in richtig warme Kleidung investiert und die Heizungen werden wohl maximal auf der sogenannten Froststufe laufen und ich(29 und mehrfach chronisch krank) und meine Tochter(8) werden über den Herbst/Winter frierend hier in unseren 4 Wänden(3Raum/57qm/Mehrfamilienhaus -6 Parteien) verweilen.

    Unser Verbrauch soll laut Abrechnung von Jahr zu Jahr steigen aber geheizt wird immer weniger. Die letzten Jahre liefen nur noch Wohnzimmer und Kinderzimmer, wenn wir daheim waren, auf 2 und maximal 2x pro Woche die Heizung im Badezimmer.

    Ich bin mit meinem Latain am Ende und weiß einfach nicht warum es Jahr für Jahr am Verbrauch mehr wird. Die eigentlichen Kosten (alles was die Heizungsanlage betrifft) steigen auch fast jährlich.

    Des weiteren komme ich auch mit der Aufrechnung an sich nicht wirklich klar, vielleicht liegt da auch der Punkt. Wir haben nur 2 Zähler im Keller, einen für das kalte Wasser und einen sogenannten Wärmemengenzähler.
    Es stehen in der Berechnung auch Werte für den Warmwasserverbrauch und einen für den Heizkostenverbrauch aber wie berechnet das mein Vermieter bei nur diesem einen Zähler?

    Ich hoffe das mich einer von euch in die richtige Richtung schieben kann. Ich dachte auch schon daran mir mal einen Anwalt zu nehmen der über diese BKAbrechnung schaut. Hier kann was nicht stimmen.

    Bitte, wer Zeit hat und sich auskennt, schaut sie euch an und ich bitte um Eure Meinung.

    Grüße

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    Hallo.

    Ich habe mich schon mehrfach im Netz darüber informiert, werd aber irgendwie nicht schlau drauß weil überall was anderes steht.

    Daher war ich gerade bei meinem Vermieter und frug nach.

    Folgendes -> Februar 2006 zog ich mit meinem damaligen Partner in eine ca. 60qm Wohnung, diese war unrenoviert. Wir haben also tapeziert und gemalert. Der PVC wurde überall neu verlegt und der Flur frisch "überfließt", wortwörtlich.

    Nach nun 6 1/2 Jahren sieht der Wohnzimmer-Belag nicht mehr so toll aus. Jede Menge Abnutzungsspuren, kleine Löcher und Risse die mittlerweile schwarz sind. Es ist zwar sauber aber dennoch ist es mir immer wieder unangenehm sobald jemand neues in meine Wohnung kommt.

    Tja, Vermieter fühlt sich nicht verantwortlich. Sagt ich müsse das selbst machen, könne aber den Belag bei Auszug dann mitnehmen, also den neuen den ich verlegen würde, irgendwann.

    Ist das aber so korrekt?

    Grüße

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