Fensterrahmen streichen oder mehr?

  • Hallo zusammen,

    letzten Dienstag hatten wir in unserer Mietwohnung einen Vorort-Termin mit unserer Vermieterin um zu besprechen, welche Arbeiten vor Auszug noch erledigt werden müssen. Im Mietvertrag befindet sich eigentlich eine Klausel, nach der wir zwar nicht renovieren müssten (erst nach fünf Jahren wäre der erste Raum fällig und wir wohnen da jetzt 3,5 Jahre), aber je nach Raum und Zeitintervall einen bestimmten Prozentsatz vom Angebot eines Maler-Kostenvoranschlags zahlen müssten.

    Um diese Zahlung zu umgehen wird der Vater meiner Freundin als pensionierter Maler und Messebauer die Renovierung übernehmen, das kostet uns dann nur das Material und ein Dankeschön.

    Bei der Besichtigung der Wohnung ging es auch um unsere Dachfenster (Velux). Diese vier Fenster haben jeweils einen Holzrahmen von dem nun teilweise die weiße Farbe abblättert. Die Vermieterin verlangt nun, daß diese geschliffen, grundiert und dann wieder gestrichen werden - sonst würde sie uns die Wohnung nicht abnehmen.

    Da im Mietvertrag nur was von Streichen steht, meint das dann auch vorbereitende Arbeiten wie Schleifen und Grundieren die ja dann teurer und vor allem zeitaufwendiger sind?

    Vielen Dank für eure Einschätzung hierzu!


  • Da im Mietvertrag nur was von Streichen steht, meint das dann auch vorbereitende Arbeiten wie Schleifen und Grundieren die ja dann teurer und vor allem zeitaufwendiger sind?

    Da soll also Ihr Bekannter auf den Dreck drüberstreichen, weil das nicht im Vertrag steht. Ich würde Ihnen bei solch einer "Qualitätsarbeit" das Objekt links und rechts um die Ohren hauen.
    Sicher wird es etwas aufwendiger und teurer. Für Drückeberger natürlich nicht das Wahre.

  • Bei der Besichtigung der Wohnung ging es auch um unsere Dachfenster (Velux). Diese vier Fenster haben jeweils einen Holzrahmen von dem nun teilweise die weiße Farbe abblättert. Die Vermieterin verlangt nun, daß diese geschliffen, grundiert und dann wieder gestrichen werden - sonst würde sie uns die Wohnung nicht abnehmen.


    Die Vermieterin hat recht, fachgerecht muss es schon sein.

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