Auszug aus Mietwohnung - Überlassung für Reparaturen

  • Hallo zusammen,

    ich hätte mal ein paar Fragen zu unserem bevorstehenden Auszug aus einer Mietwohnung. Wir haben zum 31.5.2014 gekündigt, werden aber schon in der ersten Maiwoche ausziehen. Der Nachmieter möchte am 24.5. einziehen und zahlt uns dafür auch anteilig die Miete. Nun müssen vorm Einzug des Nachmieters noch Renovierungsarbeiten am Parkettboden (schleifen und ölen) durchgeführt werden, die ein Betreten der Wohnung für ca. 4-5 Tage unmöglich machen.

    Die Vermieterin zeigte sich bisher wenig entgegenkommend, d.h. sie möchte uns die Miete für die Zeit der Reparaturen nicht erlassen. Müssen wir die Wohnung für die Zeit der Reparaturen kostenfrei zur Verfügung stellen?

    Anders gefragt: wenn wir die Wohnung erst zum 24.5. freigeben, kann man uns dann haftbar machen weil der Nachmieter aufgrund der Reparaturarbeiten doch noch nicht in die Wohnung kann?

    Wir hatten bisher eigentlich ein gutes Verhältnis zur Vermieterin, nur scheinbar ändert sich das Klima nun wo es ans Geld geht. Eine diplomatische Lösung würden wir dennoch vorziehen, wenn also jemand zu dem Thema Erfahrungen hat, freue ich mich über eure Antworten!


  • Wir haben zum 31.5.2014 gekündigt, werden aber schon in der ersten Maiwoche ausziehen.


    Rechtlich haben Sie bis zum 31.5. die Verfügungsgewalt über die Wohnung einschließlich Miete und Nebenkosten zu zahlen.
    Ausziehen können Sie schon vorher, wann Sie wollen.

    Zitat

    Der Nachmieter möchte am 24.5. einziehen und zahlt uns dafür auch anteilig die Miete. Nun müssen vorm Einzug des Nachmieters noch Renovierungsarbeiten am Parkettboden (schleifen und ölen) durchgeführt werden, die ein Betreten der Wohnung für ca. 4-5 Tage unmöglich machen.

    Dann kann der Nachmieter eben nicht zu diesem Zeitpunkt einziehen.

    Zitat

    Anders gefragt: wenn wir die Wohnung erst zum 24.5. freigeben, kann man uns dann haftbar machen weil der Nachmieter aufgrund der Reparaturarbeiten doch noch nicht in die Wohnung kann?


    Nein! Hatte ich ihnen schon eingangs beantwortet.

    Nachtrag: Warum müssen Sie das Parkett abschleifen lassen. Das ist nicht Mietersache. Es sei den, Sie haben extra Schäden verursacht.
    Sollte das Parkett nur die normalen Abnutzungserscheinungen aufweise, brauchen Sie keine Reparatur vornehmen.
    In diesem Fall, könnte die Problematik gelöst sein.

  • Hallo paimutan,
    wichtig ist hier (wie eigentlich immer), wer mit wem ein Vertragsverhältnis hat. Eures endet am 31.5., das Eurer Nachfolger beginnt am 1.6.
    Der VM hat mit privaten Absprachen nichts zu tun, die wären auch kein Mietrecht.

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