Hallo zusammen,
ich hätte mal ein paar Fragen zu unserem bevorstehenden Auszug aus einer Mietwohnung. Wir haben zum 31.5.2014 gekündigt, werden aber schon in der ersten Maiwoche ausziehen. Der Nachmieter möchte am 24.5. einziehen und zahlt uns dafür auch anteilig die Miete. Nun müssen vorm Einzug des Nachmieters noch Renovierungsarbeiten am Parkettboden (schleifen und ölen) durchgeführt werden, die ein Betreten der Wohnung für ca. 4-5 Tage unmöglich machen.
Die Vermieterin zeigte sich bisher wenig entgegenkommend, d.h. sie möchte uns die Miete für die Zeit der Reparaturen nicht erlassen. Müssen wir die Wohnung für die Zeit der Reparaturen kostenfrei zur Verfügung stellen?
Anders gefragt: wenn wir die Wohnung erst zum 24.5. freigeben, kann man uns dann haftbar machen weil der Nachmieter aufgrund der Reparaturarbeiten doch noch nicht in die Wohnung kann?
Wir hatten bisher eigentlich ein gutes Verhältnis zur Vermieterin, nur scheinbar ändert sich das Klima nun wo es ans Geld geht. Eine diplomatische Lösung würden wir dennoch vorziehen, wenn also jemand zu dem Thema Erfahrungen hat, freue ich mich über eure Antworten!