Beiträge von Leipziger82

    Hab mich mal versucht durchzukämpfen und fasse zusammen.

    1. Ihr wolltet im gleichen Haus umziehen, habt aber wegen einer schlechten Schufa eine Absage bekommen.
    2. Der Vermieter hat angeboten, einen Vertrag für die neue Wohnung abzuschließen unter der Bedingung, dass der Bruder auch als Hauptmieter aufgenommen wird
    3. Ihr seit einverstanden gewesen und habt (voreilig) Nachmieter gesucht
    4. Ihr habt dann festgestellt, dass der neue Vertrag nur auf den Bruder läuft und Ihr nicht mit einziehen könnt
    5. Eurer Nachmieter ist auch abgesprungen

    Mir stellt sich die Frage, ob die jetzige Wohnung überhaupt schon gekündigt wurde? Wenn ja, besteht kein Recht, diese zurückzuziehen.
    Hier wäre der Gute Wille des Vermieters gefragt.

    Zitat

    Tatsache ist aber dass hier in der Stadt ziemlicher Bauboom herrscht und schon mancher leerstehende Getränkehandel etc abgerissen wurde, um ein Wohnhaus zu errichten.

    Vermutlich, weil es an Wohnraum fehlt.

    Wenn ein Unternehmen ein Top-saniertes Haus kauft, dann reißt er nicht ab, sondern reibt sich vermutlich die Hände und bereitet die ersten Mieterhöhungen vor ;)

    Dazu braucht er übrigens die genauen Wohnungsgrößen.

    Zitat

    Kann der Vermieter hier berechtigtes Interesse geltend machen?

    Warum nagelst Du dich hier eigentlich auf einen Abriss fest? Das dürfte die unwahrscheinlichste Option sein, denn:

    Zitat

    Aber der Block in dem ich hier wohne, ist top in Schuss; vor einigen Jahren kam ein neues Dach drauf, und letztes Jahr wurden Haustüren und Wohnungseingangstüren erneuert.

    Warum sollte ein Unternehmen ein Top-Saniertes Objekt kaufen, dann abreißen und ein Neubau realisieren?

    Unabhängig davon orientiert sich eine Verwertungskündigung des Vermieters nicht an dem Zustand des Hauses, sondern - so steht es auch im Gesetz - an einer mangelnden wirtschaftlichen Verwertung.

    Als Beispiel: Das Haus wurde mit horrend-teuren Fremdmitteln finanziert und die Mieter zahlen 1,50 €/m².

    Aufgrund der geringen Miete kann der Eigentümer den Kapitaldienst nicht bedienen und schreibt jeden Monat rote Zahlen. Einen Käufer findet er auch nicht, so dass es zu einer Verwertungskündigung kommt.

    Bitte nimm das nicht persönlich, aber hier über einen Abriss zu spekulieren ist schon leicht paranoid.

    Es ist völlig normal, dass sich ein neuer Eigentümer ein Bild von dem Objekt machen will.

    Mal abgesehen von den Schreibfehlern, die ich heute nach versehentlich in den Text gebracht hatte, wäre ich der Meinung gewesen, das ich wenigstens einen Grund hätte das Mietverhältnis kündigen zu können.
    Habe ich irgendetwas übersehen? Was könnte in meiner Situation ein Grund für eine fristlose Kündigung sein?
    Vielleicht gibt es ja doch noch einen guten Hinweis, wie ich in meiner Situation am besten damit umgehe?

    Vermutlich würde Dich jeder Richter fragen, warum Du ausgerechnet jetzt fristlos kündigen willst, obwohl Dir die Zustände schon seit März bekannt sind.
    Das ist jetzt unglaubwürdig.

    Eine fristlose Kündigung ist nur dann möglich, wenn eine Fortführung nach Abwägung aller Interessen (auch Vermieter) für alle Vertragsparteien unzumutbar ist.
    Aktuell ist das nur für Dich unzumutbar.

    Zitat

    Aber wer kontrolliert denn im Sommer die Heizung.

    Laut Gesetzgebung musst Du das machen.

    Zitat

    Meine Frage nun, muss der Vermieter nicht sicherstellen, dass beim Einzug die Heizung einwandfrei funktioniert?

    Vielleicht war sie zu dem Zeitpunkt gar nicht in Betrieb?

    Zitat

    Habe ich irgendwelche rechtlichen Möglichkeiten?

    Nein. Ich verweise mal vorsichtig auf den § 536c BGB, wonach Du verpflichtet bist, Mängel unverzüglich an den Vermieter zu melden.

    Zitat

    Über Abrechnungsfristen bzw. Verjährungsfristen habe ich ein bissl was gelesen und meine, dass mein Vermieter nach deutlicher Überschreitung der Abrechnungsfrist (31.12.2015) mich entgegen der ersten Abrechnung (Guthaben!) nicht benachteiligen darf.

    Nicht nur bei einer deutlichen Überschreitung. Er darf dich auch dann nicht benachteiligen, wenn die Abrechnungsfrist einen Tag abgelaufen ist (BGH Urteil vom 17.11.2004, Az.: VIII ZR 115/04)

    Wenn Du eine Abrechnung mit einem Guthaben erhältst, dann steht Dir dieses Guthaben auch zu, unabhängig davon, ob der Vermieter falsche Zähler verwendet hat.

    Ansonsten gern nochmal hier lesen:

    http://www.betriebskostenabrechnung.com/blog/betriebsk…r-moeglich-ist/

    Zitat

    Der allgemeine Zustand des Hauses ist schlecht. Der Treppenaufgang ist fürchterlich verdreckt. Nicht selten wird in den Treppenaufgang uriniert.

    Das hättest Du aber bei der Besichtigung schon erkennen müssen.

    Auch ich sehe hier keinen Grund für eine fristlose Kündigung, höchstens Mietminderungen. Ansonsten hättest Du das Mietverhältnis längst ordentlich kündigen können.

    Als Tipp für die Zukunft: Wenn die Miete in einem Haus vergleichsweise günstig ist, dann zieht dies auch ein entsprechendes Mieterklientel an. Eine billige Wohnung würde ich mir nie suchen.

    Ich für meinen Teil habe in der Vergangenheit immer Wohnungen gesucht, deren Mietpreis deutlich über dem lokalen Hartz IV-Satz gelegen haben. Somit kann man die Wahrscheinlichkeit verringern, mit Mitgliedern des Prekariats zusammen wohnen zu müssen.

    Ich will hier aber natürlich nicht alle über einen Kamm scheren.

    Kopf und Kragen und Geld.

    Geldstrafe oder bis 1 Jahr Knast wegen Hausfriedensbruch.

    Geldstrafe oder bis 3 Jahre Knast wegen Sachbeschädigung.

    Geldstrafe oder bis 5 Jahre Knast wegen Diebstahl.

    Das wäre es was mir so auf Anhieb einfällt.

    Mir fällt da noch Schadenersatz ein, da der Untermieter sein Zimmer nicht mehr nutzen kann. Je nach dem, wo er dann unterkommen muss, können das sicher mal 60 € oder mehr pro Tag sein.

    Wer sagt denn so was?

    Hier geht es nur um das Prozesskostenrisiko. Eine Räumungsklage kannst Du mit dem Kündigungsdatum einleiten.

    Angenommen, Du leitest heute eine Räumungsklage ein und der Mieter übergibt die Mietsache fristgemäß (also innerhalb der 14 Tage), dann trägst Du die Kosten des Verfahrens.

    Zitat

    Es muss die Erhöhung , bzw der neue Mietbetrag angegeben werden und ab wann die neue Miete gelten soll. Welche Frist ist dabei einzuräumen? Könnte man es z.b. morgen tun für den 1. November?

    Siehe § 558b (1) BGB.

    Zitat

    Man muss (am besten auf demselben Blatt) das Einverständnis des Mieters einfordern per Unterschrift.

    Nein, der Mieter muss lediglich zustimmen. Eine Unterschrift muss hier nicht erfolgen. Eine Zustimmung kann auch durch schlüssiges Handeln zustande kommen.

    Zitat

    wenn der Mieter nicht reagiert oder ablehnt, muss man die Erhöhung einklagen und dies wiederum ihm ankündigen unter Hinweis auf die Kosten des Rechtsstreits, die er im Fall der Berechtigung der Erhöhung zu tragen hat.

    Kann man, muss man aber nicht. Es ist mir kein Paragraph bekannt, wonach der Vermieter darauf hinweisen muss.

    Zitat

    kann der Brief auch im Haus zugestellt werden mit Quittierung des Empfangs?

    Was meinst Du damit? Das Mieterhöhungsverlangen muss in den Zuständigkeitsbereich des Mieters gelangen.

    Das wird niemals funktionieren. Was passiert denn, wenn der Nachmieter beim Vermieter einen Vertrag zum 01.01.17 unterzeichnet, sich im Gegenzug aber weigert, deinen Vertrag zu unterschreiben?

    Wenn ich der Nachmieter wäre, würde ich mit Dir gar nicht "verhandeln", sondern einfach einen Mietvertrag mit dem Vermieter zu meinem Wunschtermin abschließen.

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