Auszug aus WG - Ärger mit Mietverwaltung

  • Guten Tag,

    ich wäre euch sehr dankbar wenn ihr mir bei meinen Fragen behilflich sein könntet.

    Der Hintergrund:
    Ich wohne seit ca. drei Jahren in einer zweier WG. Die WG habe ich damals zusammen mit einem alten Schulfreund übernohmen, als die beiden vorheriger WG-Bewohner gleichzeitig auszogen. Wir haben hierzu einen Mietvertrag mit dem Vermieter abgeschlossen, in dem wir beide als Hauptmieter eingetragen sind. Wir mussten keine Kaution hinterlegen, aber eine Bürgschaft unser Eltern, da wir als Studenten kein regelmäßiges Einkommen haben. Nach ca. einem Jahr beauftragte der Vermieter eine Mietverwaltung mit der Erfüllung seiner Vermieterpflichten. Diesen kam die Mietverwaltung jedoch nur mäßig bis gar nicht nach (bemängelte Schäden wurden meißt ignoriert).

    Die Situation jetzt:
    Nun möchte ich zum 1.11 ausziehen und es steht auch schon ein neuer WG-Mitbewohner in den Startlöchern. Deswegen rief ich vor zwei Wochen bei der Mietverwaltung an und fragte nach dem benötigten Unterlagen. Die Antwort: Alles kein Problem. Ich müsste nur eine Kündigung in meinen Namen zusammen mit der Unterschrifts beider Hauptmieter und die Daten des neuen Mitbewohners schicken. Für die Daten bekam ich (nach Nachfrage) ein Formular geschickt, welches allerdings für Mitinteressenten ist, die neue in eine Wohnung einziehen wollen und daher einen Vertrag abschließen müssen.Jedoch kündigen mein Schulfreund und ich den alten Vertrag ja nicht - ich ziehe aus während er dort weiter wohnt und die WG mit neuen Mitbewohner bestehen bleibt.
    Daher rief ich eine Woche später wieder bei der Mietverwaltung an. Schon in den ersten zwei Sätze merkte ich, dass der Ton und die Stimmung des Mietarbeiter der Mietverwaltung diesmal anders waren. Mir wurde gesagt, dass der neue Mitbewohner das Formular ausfüllen müssen. Das heißt es müsste neben der Bürgschaft noch 3 Kaltmieten als Kaution hinterlegen, wovon beim ersten Telefonat nicht die Rede war. Ohnehin müsse es vor der Übergabe eine Begehung der ganzen Wohnung geben, bei der ein Mitarbeiter anwesend sei. Darauf erwiderte ich, dass ich die Renovierung meines Zimmers (Streichen) mit meinem Nachmieter bereits abgelkärt hätten. Egal, meinte der Mitarbeiter, es müsse eine Begehung geben. Außerdem müsse mein Schulfreund und der neue Mitbewohner schriftlich erklären, dass sie etwaige Schäde aus meiner Mietzeit übernehmen würden. Mein Zimmer ist allerdings in einem gewöhnlichen Zustand. Einzig die Wände könnten mal wieder gestrichen werden und auf dem Paket sind normale Abnutzungspuren sichtbar.

    Meine Fragen:
    - Begehung beim Mitbewohner-Wechsel? Schriftliche Zustimmung zur etwaigen Schadensübernahme? Ich hatte schon zuvor einen anderen WG-Auszug der wesentlich reibungsloser lief - versucht mir der Mitarbeiter eins "reinzuwürgen" oder "abzukassieren"? Ich habe die Befürchtung, dass er versuchen könnte wegen Dingen wie der Paketabnutzung mir Geld abzuknüpfen.
    - Muss der neue Mitbewohner wirklich die neuen Konditionen der Mietverwaltung erfüllen oder die alten Bedingungen Vetrages, den wir damals mit den damals mit dem Mieter abgeschlossen haben und der ja so nicht aufgelöst wird?

    Vielen Dank für eure Mühe!

  • Der Vermieter muß einen "fliegenden" Mieterwechsel nicht zustimmen.

    Rechtlich gesehen kann er die Kündigung des kompletten Vertrages verlangen und, sofern er gewillt ist, mit dem "verbleibenden" und einem neuen Mieter einen neuen Vertrag abschließen ... oder nicht.

  • Du solltest froh sein, dass der Vermieter dich überhaupt aus dem Vertrag entlässt. Grundsätzlich könnte er dies nämlich ablehnen, was zur Folge hätte, dass Ihr beide die Wohnung kündigen müsstet.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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