Zitat
Also Berny, wenn sich zwei Parteien in einem neuen Vertrag auf eine neue Miete einigen, die 40% höher ist als die vorige und 40% über der lokalen Vergleichsmiete liegt (in einer Stadt, wo es eine Mietpreisbremse gibt), dann steht die Vereinbarung über der gesetzlichen Grenzen?
Grundsätzlich kann eine Vereinbarung immer über die gesetzlichen Grenzen hinaus gehen. Es stellt sich nur die Frage nach der Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter. Oder anders: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Angenommen die Parteien sind sich tatsächlich einig, dann vereinbart man eben einen Ausschluss von Schadenersatzansprüchen.
Die ganzen Gesetze, wie Mietpreisbremse, Kappungsgrenze, etc. wurden doch nur zum Schutz des Mieters erschaffen. Verzichtet der Mieter hier auf diesen Schutz, ist doch alles in Ordnung.
Warum soll man sich dann hinterher als Mieter auf Gesetze berufen?
Ich hab die Geschichte auch mal privat durch, als ich in München eine Wohnung gesucht habe. Ich bin bei der Massenbesichtigung an den Vermieter herangetreten und hab nochmal einen großzügigen Zuschlag auf die geforderte Miete angeboten. Es war mir durchaus bewusst, dass hier gesetzliche Vorgaben überschritten wurden, allerdings war mir das egal, da ich die Wohnung unbedingt wollte.
Da stehe ich doch hinterher auch nicht mit einem Rudel Anwälten vor der Tür und poche auf mein vermeintliches Recht.