Beiträge von Leipziger82

    Hallo,

    wenn man einen Blick in den § 555b Pkt. 7 BGB wirft, erkennt man, dass die Schaffung neuen Wohnraums eine Modernisierung darstellt (die Kosten sind allerdings nicht umlagefähig).

    Umlagefähig sind tatsächlich nur die Kosten der Dämmung (abzgl. des Instandhaltungsanteils). Ob hier das Gerüst und die Eindeckung anteilig umgelegt werden darf, würde ich mal vorsichtig bezweifeln.

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    Dies hätte er mindestens 3 Monate vor Beginn der Isolierarbeiten ankündigen müssen, mit eben dargestellter Berechnung und Mieterhöhungsbegehren, da er das erst im Nachhinein fordert, kann er wohl mit dem Ofenrohr ins Gebirge blicken!

    Doch, kann er, wenn auch verspätet.

    Zitat

    Gibt es denn einen bestimmten Paragraphen der dies besagt bzw. die Folgen einer solchen Kündigung auflistet?

    Dazu gibt es keine Paragraphen.

    Wichtig für dich ist nur der § 573c BGB. Dort steht geschrieben:

    Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.

    Sofern kein vertraglicher Kündigungsausschluss vereinbart wurde, kannst Du jederzeit den Vertrag kündigen. Sonst würden eventuelle Einschränkungen auch in diesem Paragraphen zu finden sein.

    Eine Kündigung ist immer eine einseitige und empfangsbedürftige Willenserklärung, d.h. Du machst von deinem gesetzlichen/vertraglichen Recht gebrauch, dass Mietverhältnis zu kündigen.

    Dieses Recht kann nicht eingeschränkt werden, weil der Vermieter zuerst gekündigt hat. Dann wäre es nämlich eine zweiseitige Willenserklärung, d.h. Ihr vereinbart, dass das Mietverhältnis am 30.11. endet.

    Zitat

    Also Berny, wenn sich zwei Parteien in einem neuen Vertrag auf eine neue Miete einigen, die 40% höher ist als die vorige und 40% über der lokalen Vergleichsmiete liegt (in einer Stadt, wo es eine Mietpreisbremse gibt), dann steht die Vereinbarung über der gesetzlichen Grenzen?

    Grundsätzlich kann eine Vereinbarung immer über die gesetzlichen Grenzen hinaus gehen. Es stellt sich nur die Frage nach der Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter. Oder anders: Wo kein Kläger, da kein Richter.

    Angenommen die Parteien sind sich tatsächlich einig, dann vereinbart man eben einen Ausschluss von Schadenersatzansprüchen.

    Die ganzen Gesetze, wie Mietpreisbremse, Kappungsgrenze, etc. wurden doch nur zum Schutz des Mieters erschaffen. Verzichtet der Mieter hier auf diesen Schutz, ist doch alles in Ordnung.
    Warum soll man sich dann hinterher als Mieter auf Gesetze berufen?

    Ich hab die Geschichte auch mal privat durch, als ich in München eine Wohnung gesucht habe. Ich bin bei der Massenbesichtigung an den Vermieter herangetreten und hab nochmal einen großzügigen Zuschlag auf die geforderte Miete angeboten. Es war mir durchaus bewusst, dass hier gesetzliche Vorgaben überschritten wurden, allerdings war mir das egal, da ich die Wohnung unbedingt wollte.

    Da stehe ich doch hinterher auch nicht mit einem Rudel Anwälten vor der Tür und poche auf mein vermeintliches Recht.

    Zitat

    Ist ein neuer Mietvertrag nötig/sinnvoll, weil a) der alte durch den Aufhebungsvertrag rechtlich als beendet gilt

    Ja und nein.
    Grundsätzlich ist der Vertrag beendet, allerdings kann man ja auch einen Aufhebungsvertrag zum Aufhebungsvertrag vereinbaren.

    Das mag sinnfrei klingen, verdeutlicht aber, dass im bürgerlichen Recht alles möglich ist.

    Zitat

    ein aktueller Mietvertrag nach aktuellem Mietrecht besser ist?

    Das Mietrecht ist im BGB geregelt, so dass ein Mieter in der Regel kaum benachteiligt werden kann. Besser ist der neue Vertrag nur für den Vermieter, da er eine höhere Miete vereinbaren kann und somit die möglichen Mieterhöhungen nach § 558 BGB umgehen kann.

    Zitat

    Die neue Kaltmiete liegt weit über dem lokalen Mietspiegel und die Mieterhöhung in Prozent liegt weit über der gesetzlichen Kappungsgrenze.

    Der Mietspiegel wurde nur als Instrument für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis gegründet. Bei Neuvermietungen ist das unerheblich. Hier wäre nur zu prüfen, ob die Mietpreisbremse in der Stadt gilt. Wenn ja, darf die neue Miete die alte Miete nicht um mehr als 10% überschreiten.

    Ist dem so, kann der Mieter hinterher ggfs. Rückzahlungen erstreiten.

    Ansonsten gibt es bei Neuvermietungen keine Kappungsgrenze.

    Zitat

    Der Schlüsseldienst konnte die Tür in wenigen Sekunden öffnen.

    Nur am Rande: Es ist schon Wahnsinn, was Schlüsseldienste so alles in Rechnung stellen. Mein Haus-und Hofdienst stellt für Notfalleinsätze am Wochenende höchstens 80 € in Rechnung.

    Was rechtfertigt denn derartige Kosten, wenn der Schlüsseldienst effektiv wenige Sekunden gearbeitet hat?

    Zum Thema: Ich würde hier nochmal eine kurze Frist zur Überweisung setzen und gleich eine Verrechnung mit der Miete ankündigen, wenn keine Zahlung erfolgt.

    Hallo,

    Zitat

    Nun merkte der Vermieter an, dass er die Benutzung dieser mit einer Klausel im Mietvertrag verbieten wird. Hintergrund ist, dass er von einer eventuellen Reperatur absehen möchte um diese nicht bezahlen zu müssen.

    Mein Tipp: Suche Dir eine andere Wohnung.

    Wenn der Vermieter sich jetzt schon sträubt, Reparaturen durchzuführen, wie soll das dann im laufenden Mietverhältnis aussehen?

    Was ist, wenn mal die Heizung ausfällt oder eine Mischbatterie defekt ist?

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    Trotz der angeblichen Reinigung ist das komplette Treppenhaus voll zugestaubt.

    Wird diese nun tatsächlich oder angeblich gemacht?

    Ansonsten lässt sich das bei einer Modernisierung kaum vermeiden. Angenommen, Dienstag früh wird gereinigt und mittags kommen die Handwerker, dann ist auch sofort wieder der Baustaub im Treppenhaus.

    Was soll der Vermieter hiergegen machen? Bauen bedeutet nunmal auch Dreck.

    Bei solchen Baumaßnahmen würde ich einfach mal drüber weg sehen. Oder ist hierdurch eurer Wohlbefinden innerhalb der Wohnung gestört?

    Unabhängig davon besagt der § 536 BGB, dass eine Minderung dann möglich ist, wenn die Tauglichkeit der Wohnung eingeschränkt wird. Dreck im Treppenhaus betrifft die Tauglichkeit eurer Wohnung nicht wirklich.

    Ich denke nein, denn dein Vermieter hat ja nicht den Anschluss gelegt, der jetzt nicht funktioniert. Es dürfte wohl eher an der Telekom, bzw. deinem Provider legen, dass du keine Verbindung bekommst. Verklage also die Telekom und dazu wünsche ich dir einen langen Atem und viel Glück.

    Es spielt doch gar keine Rolle, wer hier die Schuld trägt. Der § 536 BGB besagt ja nur, dass bei einer geminderten Tauglichkeit der Mietsache nur eine geminderte Miete zu zahlen ist.

    Ansprechpartner für den Mieter ist hier ausschließlich der Vermieter.

    Ich schließe mich dem Vorredner an.

    Es ist völlig unerheblich, ob Du diese Gebühren an den Vermieter entrichtest oder an den Versorger.

    Hier solltest Du nur die Betriebskostenabrechnung prüfen. Nicht, dass Dir die Kosten doppelt in Rechnung gestellt werden.

    P.S.: 21 € im Monat nur für Kabel finde ich heftig. Wenn es sich hierbei nur um die "Standard-Sender" handelt, würde ich mir einen anderen Anbieter suchen.

    Zitat

    Kann solch eine Bestätigung mich negativ beeinflussen?

    Nein.

    Der Vermieter hat den Mietvertrag dummerweise vorher schon unterschrieben und will sich hier nur absichern.

    Angenommen, Du unterschreibst diesen trotz deiner mündlichen Absage, wäre dieser wirksam (Unterschrift Mieter und Vermieter) und Du könntest auf einen Einzug bestehen.

    Das könnte aber wiederum problematisch werden, wenn er die Wohnung zwischenzeitlich anderweitig vermietet hat.

    Zitat

    Mich interessiert die Frage, wie ihr es einschätzt, dass ich meinen Vermieter darum bitten kann, dass er mit Herrn R über die Vorgänge redet.

    Bitten, ja. Fordern nein.
    Entgegen der weitverbreiteten Meinung der Mieter, ist der Vermieter nicht für alles Verantwortlich, was so im Haus passiert.

    Liegen Verstöße gegen die Hausordnung, bzw. den Mietvertrag vor (z.B. Hundegebell) muss der Vermieter tätig werden.

    Da im Mietvertrag aber sicher nicht geschrieben steht, dass der Nachbar Dir nicht drohen oder dich schlagen darf, hat hier der Vermieter gar keine handhabe.

    Hierbei handelt es sich dann wohl um eine strafrechtliche Angelegenheit, die nur Dich und den Nachbarn etwas angeht.

    Ich würde hier einfach eine Anzeige erstatten

    anitari, der Mietvertrag ist unbefristet und ohne Kündigungsverzicht

    Warum schreibt man dann so eine - sorry - unsinnige Vereinbarung mit den 3 geeigneten Nachmietern in den Mietvertrag? Wenn der Anwalt halbwegs fachkompetent ist, müsst er gar keinen Nachmieter vorstellen.

    Das scheint er aber nicht zu sein, sonst würde er Dir keinen Nachmieter präsentieren wollen.

    Im § 573c BGB steht geschrieben:

    (1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.

    und:

    (4) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1 oder 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

    Zitat

    Wäre ein Möglichkeit, aber unterm strich habe ich noch nie erlebt das das in der Praxis klappt

    Hab ich erst gestern wieder nach einer knallharten Verhandlung gehabt. ;)
    Wir investieren einen mittleren 5-stelligen Betrag und der Mieter zahlt künftig ca. 3€/m² mehr.

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    Bei einem "wirtschaftlichen" Mietvertrag reden wir ja eigentlich von wohl mindestens einer Verdopplung bis zur Vervierfachung der Miete, nicht wahr?

    Da sollte der Fragesteller vorab mal den Familienrat einberufen und klären, was ihm ein saniertes Haus wert wäre.
    Selbst bei einer Verdopplung wären das bei über 100 m² Wohnfläche nur 600 €.
    Je nach Wohnort kann das immer noch günstig sein.

    Unabhängig davon: Irgendwo muss der Fragesteller ja mit Mutter, Freund und Kindern wohnen.

    Zitat

    dürfen wir das einfach so? Oder müssen wir den Vermieter um Erlaubnis fragen?

    Enge Verwandte dürfen auch ohne Erlaubnis in die Wohnung/das Haus ziehen. Hier muss dem Vermieter nur eine Mitteilung darüber gemacht werden. Anders sieht es bei deinem Lebensgefährten aus. Hier wäre eine Zustimmung erforderlich.

    Zitat

    Ohje, jetzt weiß ich gar nicht mehr was ich machen soll.
    Meine Mutter da raus reißen?
    Meine Kinder SO aufwachsen lassen?

    Mit dem Vermieter sprechen, ihn auf seine Instandhaltungspflicht nach § 535 BGB hinweisen und die Abstellung der Mängel fordern.

    Letztendlich ist das ein Geben und Nehmen. Ich würde dem Vermieter hier im Gegenzug einen wirtschaftlichen Mietvertrag anbieten.
    Bei einer Miete von 300 € kann er das Haus nicht instand halten.

    Ein großer Karton hat doch vor der (Rest?)Mülltonne nichts verloren.

    Wenn die Tonne schon voll ist, dann stelle ich das Zeug nicht daneben, sondern nehme es wieder mit in die Wohnung und warte, bis die Tonne leer ist.
    Oder würdest du in deinem Eigenheim den Müll auch neben die Tonne werfen?

    In einem gemeinschaftlichen Keller haben Pappkartons (Brandgefahr) auch nichts verloren.

    Zitat

    Ich befürchte dass während eines Übertragungsprozesses an mich Bank, Amt o.ä. darauf Aufmerksam werden.

    Fürchte ich auch. Insbesondere das Finanzamt dürfte sich für die nicht gezahlten Steuern aus Vermietung und Verpachtung interessieren.

    Zitat

    • Habe ich überhaupt noch eine Chance irgendwie als Eigentümer der Wohnung eingetragen zu werden?

    Ich male mal ein Szenario auf:

    Dein Vater lässt sich als Eigentümer im Grundbuch eintragen. Davon bekommen die Gläubiger "Wind" und die Wohnung wird "gepfändet". im Zuge der Zwangsversteigerung kannst Du dann die Wohnung kaufen.

    Der einfachste Schritt wäre natürlich, wenn dein Vater die Wohnung einfach an Dich verkauft und er von dem Erlös seine Schulden begleicht.

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