Beiträge von Leipziger82

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    Würde also bedeuten, dass ganz normal nach dem Mietspiegel berechnet wird.

    Nach den 10 Jahren, ja

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    Mit der Lasermessung meine ich das Hilfsmittel, womit ich die qm der Wohnung ausgemessen habe. Ist halt ziemlich genau aber um es auch Gerichtsverwertbar zu machen war meine Frage, ob das durch eine anerkannte Firma ausgemessen werden muss oder nicht und wenn ja, wer diese Firma dann bezahlt.

    Wenn dann mal eine Mieterhöhung auf Grundlage der Wohnfläche erfolgt, dann stimmst Du einfach nicht zu, mit dem Hinweis, dass die Fläche falsch ist.

    Klagt der Vermieter dann, muss das Gericht ermitteln lassen, wer Recht hat. Hier wird das Gericht dann einen Gutachter mit der Vermessung beauftragen.

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    Die Mieten sind hier in den letzten Jahren so dermaßen gestiegen und die Politik macht nichts dagegen.

    Was soll die Politik denn machen? Ich halte nichts von einer Politik, die alles reguliert. Wo fängt man an, wo hört man auf?

    Wenn der Wohnungsmarkt reguliert wird, warum nicht dann auch der Lebensmittelmarkt (Schau mal, was ein Stück Butter kostet)?

    Woher willst Du wissen, womit er konkret beauftragt worden ist?

    Du unterzeichnest doch nur, um zu bestätigen, dass er die Arbeiten erledigt hat.

    Wenn der Techniker die Arbeiten durchgeführt hat, obwohl er weder von Dir, noch von der Verwaltung einen Auftrag erhalten hat, dann bekommt er auch von niemandem Geld.

    Wenn dieses Formular einen Arbeitsauftrag darstellt, hätte dich der Handwerker auch darauf hinweisen müssen.

    Auch ich verweise hier auf die Sperrfrist nach der Umwandlung in Wohnungseigentum. Vielleicht habt Ihr Glück und diese ist länger als 3 Jahre.

    Die Oma hat vor 4 Jahren einen neuen Mietvertrag unterschrieben? Wenn ja, dann gilt hier die Kündigungsfrist von 3 Monaten.

    Ich würde die Kündigung aber auch einem Fachanwalt für Mietrecht zur Prüfung vorlegen.

    Hier sollte auch geprüft werden, ob ein Härtefall nach § 574 BGB vorliegt.

    Mittelfristig wird der neue Eigentümer sicher mit dem Eigenbedarf durchkommen, allerdings könnt Ihr vielleicht noch ein paar Monate gewinnen.

    Um was für eine Sanierung handelt es sich denn konkret? Bei energetischen Sanierungen ist das Recht zur Mietminderung für 3 Monate ausgeschlossen.

    Ansonsten wird Dir die Genossenschaft nicht automatisch eine Mietminderung gewähren. Diese musst Du schon schriftlich geltend machen.

    Sobald es aber eine Mieterhöhung gibt, kann ich das sehr wohl beanstanden. Die qm stimmt einfach nicht und da können die nicht einfach die neue Miete nach der falschen qm berechnen. Ich denke da bin ich im Recht, wenn ich das beanstande und die Miete neu berechnen lasse. Oder liege ich tatsächlich falsch?

    Eine Mieterhöhung muss tatsächlich auf Basis der korrekten Wohnfläche erfolgen. Es gibt hier aber momentan dennoch keinen Anspruch, die Miete zum jetzigen Zeitpunkt neu zu berechnen.

    Das würde ja auch bedeuten, dass in deinem Mietvertrag der Mietpreis pro m² angegeben sein müsste.

    Ich schließe mich dem Vorredner an. Ausschlaggebend sind keine Angaben im Grundbuch, sondern die vertraglichen Vereinbarungen.

    Einen Hobbyraum gibt es im Mietrecht nicht. Hier ist nur von der Anzahl der (Wohn-)Räume die Rede.

    Ich bewohne beispielsweise auch eine Dreiraumwohnung und habe aus dem Kinderzimmer ebenso einen Hobbyraum gemacht.

    Der Raum fließt aber trotzdem voll in die Miete ein.

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    Da im Grundbuch nur 50qm angegeben sind, müsste er ja auch selbst nur für 50qm Steuern zahlen. Alleine deswegen bin ich der Meinung, dass er mir den Hobbyraum nicht als Wohnfläche anrechnen darf, da er ja sonst selbst Steuern hinterzieht.

    Das ist Käse. Der Hobbyraum wird selbstverständlich als Nutzfläche in die Ermittlung der Grundsteuer einfließen.

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    Ist die Vermietung der Wohnung über die Anzahl der Wohnung in diesem Fall oder generell überhaupt rechtlich tragbar, zumal ein Raum ja Hobbyraum ist und kein Wohnraum?

    Eine Wohnung besteht ja nicht nur aus Wohnräumen. Nach deiner Argumentation müsste die Küche und das Badezimmer dann auch aus der Berechnung herausfallen.

    Grundsätzlich kann der Vermieter -unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben - die Miete überall erhöhen, egal ob Wohnraum oder nicht.

    Noch anders: Wenn du der Meinung bist, der Hobbyraum ist kein Wohnraum, dann ist der Vermieter hier auch nicht an das Wohnungsmietrecht gebunden und könnte die Miete sogar um 100% erhöhen, bzw. den Raum kündigen.

    Da der Raum aber im Wohnungsmietvertrag angegeben ist, funktioniert das nicht. Und da die Wohnungsnutzung (50m²) im Vergleich zur Hobbynutzung (20m²) überwiegt, greift für den gesamten Mietvertrag das "Wohnungsmietrecht".

    Der Fachmann meinte die Abflussrohre verstopfen, weil dort keine Nutzung stattfindet. Dann bilden sich klumpen in die Rohre. Das ganze Haus hat heute gestunken.

    Das möchte ich ja fast bezweifeln. In dem Fallstrang geht doch immer Abwasser durch, wenn nicht von der Mieterin unter Dir, dann zumindest von Dir und den anderen Mietern.

    Ansonsten ist es auch recht simpel. Wenn eine Abwasserleitung nicht genutzt wird, kann auch nichts verstopfen.

    Die Instandsetzungskosten sind nicht über Betriebskosten umlegbar.

    Was heißt denn "Laufzeit 10 Jahre"? Ist der Vertrag befristet oder endet nach 10 Jahren die Möglichkeit die Miete aufgrund des Verbraucherpreisindexes zu erhöhen?

    Bitte mal konkretisieren.

    Wenn es sich um einen befristeten Vertrag handelt, dann endet der Vertrag nach 10 Jahren automatisch.

    Kann ich jetzt im Rahmen der Mieterhöhung verlangen, dass die Miete neu berechnet werden muss?

    Nein, ein Mangel würde erst dann vorliegen, wenn die Flächenabweichung mehr als 10% beträgt. Das ist hier nicht der Fall.

    Angenommen, der M. renoviert nicht weil nicht unbedingt nötig. Der nächste M wird nun nicht unterschreiben, dass er eine frisch renovierte Wohnung übernommen hat und braucht daher auch bei Auszug nicht renovieren. Wenn das nach kurzen Mietzeiten der Fall sein sollte und der VM die Renovierung auf eigene Kosten vornehmen würde, wäre eine Vermietung fast nicht mehr rentabel. Nur so eine Überlegung.

    Willkommen in meinem Tagesgeschäft. Die Optionen, bei einer Kündigung eine renovierte Wohnung zu bekommen, ist aufgrund der schwammigen Rechtsprechung fast unmöglich.

    Bei einer Mietdauer von 8 Jahren und etlichen Mieteinnahmen, tut es mir aber nicht weh, hinterher einen Malerfachbetrieb mit einem Überholungsanstrich zu beauftragen.

    Es gilt was im MV vereinbart wurde, nämlich die Wohnung neu renoviert zu übergeben, so, wie vor 8 Jahren übernommen.

    Wenn im Mietvertrag vereinbart ist, dass der Mieter die Wohnung bei Rückgabe renovieren muss, dann würde es sich hier um eine ungültige Endrenovierungsklausel handeln.

    Die Rechtsprechung besagt nicht, dass die Wohnung im gleichen Zustand, wie bei Wohnungsübergabe zurückgegeben werden muss, sondern vielmehr nur, dass der Vermieter keinen besseren Zustand verlangen darf.

    Gewissen Verschlechterungen, die aus dem Vertragsgemäßen Gebrauch entstanden sind, hat der Vermieter hinzunehmen, erst recht nach dem Wegfall der Quotenregelung.

    Der TE muss hier lediglich die bunten Wände streichen.

    Also warum sollte der Mieter hier etwas beweisen, was vom Vermieter im Ansatz nicht zu beweisen ist?

    Wie soll man als Vermieter beweisen, etwas nicht erhalten zu haben?

    Mal angenommen, ich behaupte, Dir gestern 500 € in die Hand gedrückt zu haben. Wie willst Du nun nachweisen, dass ich mir das nur ausgedacht habe?

    Du kannst bei Bargeld Geschäften ohne Beleg niemals nachweisen, etwas nicht erhalten zu haben. Das ist schon in der Theorie gar nicht möglich. Das mag sonst über Kontoauszüge funktionieren, passt hier aber nicht.

    Der Mieter muss hier seine Handlungen nachweisen können.

    Demnach müssen alle Parteien unter anderem für die Gartenabfälle zahlen da diese ja den größten Anteil ergeben. Fair ist das nicht, aber kann man daran etwas ändern? Wie ist die Lage?

    Das ist das Problem bei gemeinschaftlichen Mülltonnen. Eine gerechte Verteilung wirst Du dort nie hinbekommen.

    Gerecht wäre es, wenn jeder die gleiche Menge Müll einwerfen würde.

    Bei mir im Haus gibt es auch solche Unterschiede.

    Mein Nachbar wirft dort täglich irgendwelche Müllbeutel mit Windeln in den Restmüll und hat auch nebenbei eine ganze Menge Abfall.

    Ich für meinen Teil komme im Monat nicht einmal auf 5l Restmüll.

    Trotzdem zahle ich den gleichen Betrag wie der Nachbar.

    Lange Rede, kurzer Sinn:

    Du kannst hier etliche Umlageschlüssel durchrechnen. Davon wird die Umlage aber nicht fairer. Das ist nur machbar, wenn jeder Mieter seine eigene Tonne hätte.

    Die Kosten sind zumindest nicht unplausibel. Die Preise/m² könnten so stimmen.

    Warum sich hier aber die Wassermenge geändert hat, kann Dir nur dein Vermieter beantworten.

    Zwei Sachen dazu:

    Der anteilige Warmwasserverbrauch muss bereits seit 2013 durch einen separaten Wärmemengenzähler erfasst werden. Hier wurde der Anteil per Formel ermittelt, was in der Regel nicht zulässig ist.

    Nutzerwechselgebühren können nur dann umgelegt werden, wenn dies im Vertrag vereinbart wurde. Dahingehend mal den Mietvertrag prüfen.

    Danke, aber lesen kann ich auch. Da geht es um eine verbotene Inbesitznahme. Sie ist aber vielleicht nicht mehr verboten, wenn sie explizit per Vertrag erlaubt wird. Deshalb muss es noch eine andere Rechtsgrundlage geben.

    Gegenfrage: Darf ich vertraglich mit Dir vereinbaren, dass ich dich erschießen darf oder bleibt dies - trotz Vereinbarung - eine Straftat?

    Die Wohnung ist allein schon durch das Grundgesetz geschützt.

    Ansonsten habe ich geschrieben, dass hier eine notarielle Zwangsvollstreckungsunterwerfung nötig ist.

    Eine Zwangsräumung bedarf ansonsten immer eines Räumungstitels.

    Hallo,

    Lustig, was sich die Vermieter so alles einfallen lassen...

    Natürlich ist das nicht wirksam.

    Selbst wenn Du den Wisch unterschreibst, kann der Vermieter die Wohnung nicht einfach in Besitz nehmen. Das wäre eine verbotene Eigenmacht nach § 858 BGB.

    Der Vermieter muss hier eine Räumungsklage einleiten.

    Die einzige Möglichkeit, eine Räumungsklage zu umgehen, wäre eine sogenannte Zwangsvollstreckungsunterwerfung. Diese muss aber notariell beurkundet werden.

    Hier kann dann auch ohne Gerichtsurteil vollstreckt werden.

    Der VM klaut das Wasser des Mieters, begeht eine Straftat, und Köbes meint der M müsse Wasser bezahlen. Wieviel denn? Lese auch #7 nochmal. Der M könnte den VM anzeigen wegen Diebstahl aber unter diesen Umständen muss er kein Wasser bezahlen.

    Sorry, aber das ist doch Quatsch.

    Die Rechtsprechung besagt, dass eine Schätzung zu erfolgen hat, wenn der Verbrauch nicht ermittelt werden konnte.

    Unterstellt man dem Vermieter, dass dieser Diebstahl schon über Jahre geht, besteht immer noch die Möglichkeit, die gesamten Wasserkosten des Hauses auf Basis der Wohnfläche umzulegen.

    Warum vermischst Du hier Straf- (wenn überhaupt...) und Mietrecht?

    Was wäre denn gewesen, wenn der Zähler einfach nur über Jahre defekt gewesen ist? Muss der Fragesteller dann auch keine Wasserkosten zahlen?

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    Welche Forderungen zu handeln oder ähnliches kann ich von der Hausverwaltung verlangen?

    Gar nichts. Du solltest Mietrecht nicht mit Strafrecht vermischen. Nicht alles, was in einem Mehrfamilienhaus vorgeht, geht den Vermieter etwas an.

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    Der Nachbar überwacht seinen Stellplatz mit einer Kamera. Ist das Erlaubt?

    Wenn er hiermit keine anderen Stellplätze filmt, ja.

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    Welche anderen Tipps könnt Ihr mir geben?

    Den Nachbarn ignorieren oder umziehen. Mit der Anzeige hast Du schon alles richtig gemacht.

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