ZitatWürde also bedeuten, dass ganz normal nach dem Mietspiegel berechnet wird.
Nach den 10 Jahren, ja
ZitatMit der Lasermessung meine ich das Hilfsmittel, womit ich die qm der Wohnung ausgemessen habe. Ist halt ziemlich genau aber um es auch Gerichtsverwertbar zu machen war meine Frage, ob das durch eine anerkannte Firma ausgemessen werden muss oder nicht und wenn ja, wer diese Firma dann bezahlt.
Wenn dann mal eine Mieterhöhung auf Grundlage der Wohnfläche erfolgt, dann stimmst Du einfach nicht zu, mit dem Hinweis, dass die Fläche falsch ist.
Klagt der Vermieter dann, muss das Gericht ermitteln lassen, wer Recht hat. Hier wird das Gericht dann einen Gutachter mit der Vermessung beauftragen.
ZitatDie Mieten sind hier in den letzten Jahren so dermaßen gestiegen und die Politik macht nichts dagegen.
Was soll die Politik denn machen? Ich halte nichts von einer Politik, die alles reguliert. Wo fängt man an, wo hört man auf?
Wenn der Wohnungsmarkt reguliert wird, warum nicht dann auch der Lebensmittelmarkt (Schau mal, was ein Stück Butter kostet)?