Beiträge von Leipziger82

    Hat Du Belege dafür?

    Schau mal hier: Da ist auch das entsprechende BGH-Urteil benannt.

    http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kleinreparaturen.htm

    Ich würde dennoch zunächst das Fenster darunter subsumieren. Grund? Warum nicht?

    Es ist doch dem täglichen Zugriff des Bewohners ausgesetzt!

    Nein, eben nicht. Der Griff ist dem unmittelbaren Zugriff ausgesetzt. Du wirst ja kaum täglich eine Dichtung anfassen, oder?

    Dann kündigt einfach zum 31.03.17 und bittet um eine Kündigungsbestätigung des Vermieters zu diesem Zeitpunkt.

    Schreibt er eine solche Bestätigung (muss er nicht), dann endet das Mietverhältnis zum 31.03.

    Ansonsten könntet Ihr tatsächlich erst zum 30.06.18 kündigen

    Wenn sich beide Wohnungen im gleichen Haus (sogar übereinander) befinden, dann liegt es vermutlich tatsächlich am Heizverhalten.

    Warum sollten denn die baulichen Gegebenheiten eine Etage darüber anders sein?

    Wenn es bauliche Mängel gibt, dann vermutlich nur durch undichte Fenster. Dazu brauchst Du dann aber keinen Energieberater.

    Wie sieht denn dein Heizverhalten aus? Vielleicht nutzt der Nachbar alle Heizkörper (so wäre es richtig), während Du versuchst, die ganze Wohnung mit einem einzigen Heizkörper zu beheizen?

    Was sagt das dem Fragesteller?

    Genau darauf wollte ich hinaus, habe mich hierbei allerdings auf deine Antwort bezogen.

    Die normale Kündigungsfrist beträgt 3 Monate, die Frist bei einer außerordentlichen Kündigung ebenso 3 Monate.

    Der Fragesteller wollte wissen, ob er eher aus dem Vertrag kommt. Da ist deine Aussage hinsichtlich eines Sonderkündigungsrechtes komplett irreführend.

    Soll der TE dann viel Zeit damit verbringen, deinen Link zu um festzustellen, dass die Frist 3 Monate beträgt und ein Sonderkündigungsrecht für einen Erben gar nicht existiert?

    Grundsätzlich gebe ich @H Hamburg recht.

    Für WGs gilt das gleiche Recht, wie für "normale" Mietwohnungen, d.h. die Hundehaltung ist genehmigungspflichtig.

    Deine Eltern/Vermieter können die Hundehaltung verbieten, wenn es dafür einen guten Grund gibt. Ob der Grund ausreichend ist, kann letztendlich nur ein Richter entscheiden.

    Es stellt sich aber die Frage, ob man wegen so einer Sache unbedingt vor Gericht ziehen muss, insbesondere, wenn es sich um die eigenen Eltern handelt.

    Es dürfte aber trotzdem leicht sein, wieder jemanden zu finden, der auch mit zwei Hunden hier wohnen möchte, da hier Wohnungsknappheit herrscht und die Mitbewohnersuche auch mit meinem anderen Hund immer sehr sehr leicht war).

    Das gehört zwar nicht unbedingt zur Frage, aber dürft Ihr einfach so einen Nachmieter suchen? Was, wenn die Eltern den Nachmieter/die Untervermietung ablehnen?

    Eine Mietminderung halte ich hier nicht für zielführend, bzw. auch für ausgeschlossen.

    Allein die Angst vor einem Hausbewohner mindert nicht die Tauglichkeit der Wohnung. Der einmalige Vorfall würde vielleicht eine Mietminderung von ein paar wenigen EUR nach sich ziehen.

    Das Fragesteller kann hier lediglich den Vermieter über die Vorkommnisse informieren. Letztendlich hat dieser seine Schuldigkeit schon getan, in dem er eine Kündigung ausgesprochen und eine Räumungsklage eingeleitet hat.

    Der Rest liegt nicht mehr in der Macht des Vermieters.

    Das Urteil des LG Berlin stellt nur auf die genannten Ausnahmefälle ab.

    Hast Du dir das Urteil eigentlich durchgelesen oder nur einen Artikel kopiert?

    Es kann unter gewissen Umständen tatsächlich ein Anspruch des Mieters bestehen, vorzeitig aus einem Mietverhältnis auszutreten, aber auch nur dann, wenn es sich um ein befristetes Mietverhältnis oder einen Vertrag mit Kündigungsausschluss handelt.

    Hier ist das aber nicht der Fall. Der Fragesteller will nur die Kündigungsfrist umgehen. Das funktionier so nicht.

    Der MV läuft ab 01.02.18. Vielfach steht im Vertrag u.a. z.B. "Der Vertrag ist ab Mietbeginn mit 3 Monaten zu kündigen". Das wäre natürlich für die Mieterinnen bindend, denn es würde heißen, die Kündigung wäre demnach erst am 1.2.18 möglich.

    Ich weise deshalb darauf hin weil der VM sagt das geht nicht, die beiden müssten min.3 MM bezahlen. Kennt der VM möglicherweise diesen Passus im MV? MV vorsichtshalber nochmals durchlesen.

    Das wäre ja dann ein Kündigungsverzicht, oder? Seit wann ist dieser nur einseitig für den Mieter gültig?

    Ansonsten können Verträge direkt nach Abschluss wieder gekündigt werden.

    Meine halbe Wohnung besteht aus Rigips-Wänden. Ich verstehe nicht, wo da das Problem ist?

    In der Küche hatte ich übrigens bisher in jeder Wohnung solche Trockenbauwände. Meine Hängeschränke samt schwerer Teller, Gläser und Tassen sind da auch noch nie runter gefallen.

    Hierfür bringt man eine Schiene mit entsprechenden Hohlraumdübeln an. Das Gewicht der Schränke verteilt sich dann.

    Schlimmer finde ich da eher den geziegelten Altbau. Da versuchst Du ein 6mm-Loch zu bohren und hast dann gleich eine Durchreiche in der Wand.

    Wo sollen denn diese Rigipsplatten angebracht sein, wenn nicht an die verputzte Wand/Mauer/ etc.

    Wie wäre es mit Trockenbauprofilen an Fußboden und Decke?

    Gerade im Neubau/Fertigteilebau ist es nicht unüblich, die einzelnen Räume durch Trockenbauwände abzutrennen. Das spart Baukosten und lässt dem Eigentümer mehr Kreativität bei der Gestaltung.

    Auch hier gibt es Einschränkungen, die in diesem Fall zutreffen. Bitte googeln.

    Kannst Du hellsehen? Eine energetische Sanierung hört nicht an der Fassade auf.

    Eine energetische Sanierung kann auch Installationen an Heizung, Lüftung, Sanitär betreffen.

    Handelt es sich um eine Komplexsanierung, welche zur Folge hat, dass die Energiebilanz des Gebäudes verbessert wird, dann fällt die Mietminderung in den ersten 3 Monaten flach.

    Das ist natürlich ein gefährliches Phänomen, wird sich aber irgendwann wieder von allein geben.

    Ich kenne es am Beispiel München: Ich habe dort bekannte, die permanent über die teuren Mieten in der Stadt meckern.

    Als ich dort gearbeitet habe, bin ich gleich auf die grüne Wiese gezogen und habe nur einen Bruchteil der Münchener Miete gezahlt.

    Warum muss man direkt in der Stadt wohnen, wenn man eine perfekte U-/S-Bahnanbindung hat und innerhalb einer halben Stunde in der Stadt ist?

    Ich erinnere mich an die Wohnung eines bekannten in Berlin Wedding. Die letzte Bruchbude in einer verdreckten Straße für eine überzogene Miete. Er war aber gar nicht darauf angewiesen, in der Stadt zu wohnen, da er außerhalb gearbeitet hat.

    In meinen Augen ist das Luxus. entweder man kann sich diesen leisten, oder man zieht an den Stadtrand.

    Weißt Du, was Mietwohnungen in Moskau, Tokio oder Paris kosten? Da sind die Mieten in Berlin schon ein Schnäppchen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!