in dem Fall gilt hier das Bestellerprinzip. Wenn der Vermieter hier einen Makler beauftragt, zahlt er auch die Kosten.
Selbst wenn es hier einen Passus im Formularmietvertrag gibt, dürfte dieser unwirksam sein, da ein Verstoß gegen den § 307 BGB vorliegt.
Das grundsätzliche Problem liegt schon darin, dass im Vertrag kein EUR-Betrag benannt wurde. Was, wenn der Vermieter plötzlich keine 60 €, sondern 3.000 € haben will?
Wurde der Vertrag schon von Dir und dem Vermieter unterschrieben? Wenn nicht, wird der Vermieter sicher nicht unterzeichnen, wenn Du die Summe nicht zahlst.
Entweder Du zahlst die Summe, wenn Du die Wohnung willst, oder Du suchst etwas anderes.