Hallo zusammen,
mein Vermieter fordert mich auf 60 Euro an die Maklerin zu bezahlen. Hierzu berunft er sich auf den Mietvertrag:
- Für die mit der Neuvermietung / dem Mieterwechsel anfallende Bearbeitung, wie das Ausfertigen eines neuen Mietvertrags / eines Vertragsnachtrags, die Bonitätsprüfung des Nachmieters etc., darf vom Vermieter jeweils ein Vermittler ( „Vermittlungsmakler“) eingeschaltet werden, dessen Kosten für Vermittlungsaufwand und den Aufwand für die Erstellung der Vertragsdokumentation vom jeweiligen Nachmieter in einer vor Vertragsabschluss vom Vermittler zu benennenden Höhe zu vergüten sind.
Ich habe gelesen, dass ich dazu nicht verpflichtet bin, da ich die Maklerin nicht angagiert habe. Ist das so richtig? Muss ich die 60 Euro nicht bezhlen auch, wenn das so im Vertrag festgehalten ist?
"Eigentümer, die ihre Wohnung vermieten wollen und dafür einen Makler beauftragen, müssen ab Juni 2015 die Provision selbst zahlen. Der Gesetzgeber hat ausgeschlossen,
dass Vermieter die Maklergebühren hinterher an den Mieter weitergeben."
Danke Für die Hilfe!