Beiträge von Leipziger82

    Ich vermute mal stark, dass in dem PfÜB nicht geschrieben steht, wie hoch die Miete ist. In der Regel ist in dem Beschluss nur der Gegenstand an sich bezeichnet.

    Hast Du eine Info dazu? Wenn die Höhe in dem Beschluss nicht geregelt ist, kannst Du theoretisch jeden Monat nur einen Cent überweisen.

    P.S.: Wir sprechen Aufgrund der drastischen Zustände Zeitweise 100% Kürzung der Kaltmiete und 100% einbehalt der Betriebs- und Nebenkostenvorrauszahlungen

    Das wurde hoffentlich mit einem Fachanwalt so abgesprochen? 100% bedeuten schon eine Unbewohnbarkeit.

    Dann ist es nicht direkt einer der 320 Mietervereine, wie schon anhand von

    Berlin erklärt, sondern eine Aussenstelle

    Doch ist es. "Mein" lokaler Mieterverein ist Mitglied im Landesverband des DMB. Wie gesagt, ich habe in meiner beruflichen Laufbahn schon mit etlichen Mietervereinen zusammengearbeitet und habe ca. 2-4 Schreiben pro Monat auf dem Tisch liegen.

    Ein Bekannter meinerseits hat sogar mal ein Jahr beim DMB gearbeitet.

    Diese bieten alle eine Rechtsberatung durch einen Anwalt an, allerdings heißt das nicht, dass dieser bei jedem Sachverhalt einspringt.

    Momentan habe ich einen Fall, der sich um eine Beschwerde des Mieters über eine unzureichende Treppenhausreinigung dreht. Mit solchen Lapalien beschäftigt sich kein Anwalt.

    Als Mitglied erhält man eine kostenlose Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt.

    Aber eben nicht automatisch. Beispiel Betriebskostenabrechnung: Hat man dort einen Widerspruch über einen Mieterverein laufen, dann kümmern sich die Sachbearbeiter um die Beantwortung.

    Ein Rechtsanwalt wird erst dann eingeschalten, wenn ein Rechtsstreit hieraus entsteht.

    Ansonsten könnte das teuer werden für den Mieterverein. Wenn für jeden kleinen "Mist" ein Anwalt zu Rate gezogen wird, dann kommt man mit dem Mitgliedsbeitrag von 50€/Jahr sicher nicht weit.

    Aus meinem Bereich kann ich sagen, dass lediglich 5-10% aller Schreiben des Mietervereins von einem Anwalt beantwortet werden.

    Mieterschutzbund und Mieterverein sind das selbe, haben halt nur unterschiedliche Namen.

    Beides sind Interessenvertretungen für den Mieter. Über die Kompetenzen lässt sich streiten. Das hängt von dem Wohnort ab.

    Diese Vereine haben zwar in der Regel auch Anwälte beschäftigt, allerdings hat du keinen Anspruch darauf, von diesem beraten zu werden.

    Nach meiner Erfahrungen kann es schon mal mal sein, dass sich ein unerfahrener Sachbearbeiter um dich kümmert.

    Dann lieber so machen, wie BHShuber vorgeschlagen hat.

    Und letztlich haben die Vormieter auch schon nachzahlen müssen, woraufhin der Vermieter spätestens beim Mieterwechsel die Kosten hätte anpassen müssen.

    Das schlimme ist: Der Vermieter könnte hier auch Vorauszahlungen von 0,01 €/m² vereinbaren können. Er ist nicht verpflichtet, diese passend zu kalkulieren.

    Erst wenn Ihr vor Vertragsunterzeichnung fragt, ob die Vorauszahlungen ausreichend sind, hätte er mit der Wahrheit rausrücken müssen.

    Wenn man noch den Betriebskostenspiegel zu rate zieht, wird ein Wert von 2,5€ bis 3€ empfohlen.

    Dieser Spiegel ist gar nichts wert, da dieser nur den Durchschnitt angibt. Hier sind sowohl Niedrigenergiehäuser, als auch Energiefresser inbegriffen.

    Der Anwalt hat vorgeschlagen, dass wir nur einen "zumutbaren" Anteil von 500€ zahlen, mit Verweis auf die oben genannten Punkte.

    Man kann hier sicher mit dem Vermieter verhandeln, aber wenn die Abrechnung per se inhaltlich und formell korrekt ist, habt Ihr wenig Chancen.

    Wie gesagt, man müsste hierzu die Abrechnung sehen.

    Ein weiterer Aspekt wäre beispielsweise das Abwasser. Durchaus möglich, dass hier Wasser- und Abwasserkosten zusammengefasst worden sind und der Gesamtverbrauch deswegen höher ist, als die Hauptwasseruhr anzeigt.

    Es gibt hier zu viele Eventualitäten, die ohne Kenntnis der Abrechnung nicht beantwortet werden können.

    Können wir hier verlangen die Nebenkosten der letzten Jahre zu sehen?

    Nein, das fällt unter Datenschutz, zumal ein Vergleich gar nicht möglich ist.

    Jeder Mieter hat einen anderen Wärme- & Wasserbedarf.

    Haben wir einfach nur zu wenig NK bezahlt?

    Ja, auch.

    Im Schnitt kann man Vorauszahlungen in ca. 2,50 €/m²/Monat ansetzen. Bei Euch sind das nur 1,88 €/m²

    Was hier auffällt, sind die Heizkosten von über 1.300 € in 10 Monaten. Das ist überdurchschnittlich viel.

    Wir sind jetzt natürlich schon verwundert, da wir nicht die verhältnis hohen Heizer sind. In der letzten Mietwohnung haben wir eher wieder was rausbekommen.

    Da habt Ihr vermutlich in keiner Maisonette gewohnt, oder? Wo befindet sich die Treppe zum Obergeschoss?

    Wärme hat nun mal die Eigenschaft, dass sie nach oben zieht. Wenn man dann mit einer Heizung zwei Geschosse versorgt, dann kann das ein teurer Spaß werden.

    Sollte es wirklich separat getrennt sein muss er Miete mit einer min höhe von 66% des Mietspiegels verlangen?

    Er muss gar nichts. Es gibt keine gesetzliche Pflicht, dass man Miete o.ä. verlangen muss.

    Schaut doch einfach mal zusammen, was für das Haus an Betriebskosten fällig werden und einigt Euch dann auf einen Betrag X.

    Ob Ihr das ganze dann durch eine Art Vertrag fixiert oder das nur mündlich vereinbart, ist dann euch überlassen.

    Es stellt sich die Frage, was Du möchtest. Ein komplett neuer Mietvertrag muss theoretisch nicht aufgesetzt werden. Hier wäre ein Nachtrag ausreichend, wonach die Lebensgefährtin in das bestehende Mietverhältnis eintritt.

    Hier bestimmt aber der Vermieter die Spielregeln. Wenn er den neuen Vertrag zur Bedingung macht, dann müsst Ihr die Kröte schlucken.

    Aber: Du kannst mit der Freundin auch einen Untermietvertrag abschließen. Bedenke, dass Du sie - wenn sie Hauptmieterin ist - nicht ohne weiteres aus der Wohnung bekommst, wenn es mal nicht so läuft.

    das ist kein Kündigungsgrund.

    Du solltest aber jemanden beauftragen, der regelmäßig nach der Wohnung schaut.

    Angenommen, während der Abwesenheit kommt es zu einem Wasserschaden, der aufgrund deiner Abwesenheit verspätet bemerkt wird, machst Du dich ggfs. schadenersatzpflichtig.

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