Auch wenn man das nicht unbedingt verstehen muss, allerdings gibt es hier eine akzeptable Lösung, in der Form, dass der Vermieter Eure vorzeitig, d.h. per 31.08.18 aus dem Mietverhältnis entlässt.
Angenommen, die Wohnung ist nicht unbewohnbar, sondern nur Mängelbehaftet, dann kommt man dort nicht ohne weiteres raus, sondern muss fristgemäß kündigen.
Auch sind zwei unabhängige Rechtsanwälte informiert worden: Beide sind der Meinung, eine Mietminderun von 90% ist in so einem Fall zulässig, wenn nicht sogar die volle Mietminderung.
Ein kurzer Satz hierzu: Ein von Euch beauftragter Anwalt macht immer das, was Ihr wollt. Haltet Ihr die Wohnung für unbewohnbar, wird ein Anwalt tendenziell zustimmen, weil dann ein Mandat winkt.
Wie heißt es so schön: "Wess Brot ich ess, dess Lied ich sing".
ein Prozessrisiko wäre mir hier - unabhängig von der Dauer - zu hoch, zumal Euch der Vermieter (aus Kulanz) vorzeitig aus dem Vertrag entlässt.