Eigenbedarfkündigung laut Mietvertrag

  • Hallo Community,

    Da ich hier neu bin , hoffe das ich mit meinem Thema in der richtigen Rubik bin.

    Meine Mutter hat nun folgendes Problem. Sie lebt in einem Mehrfamilien Haus seit 4 Jahren. Dieses Haus soll nun verkauft werden , nun halten sich die Gerüchte das die neuen Käufer(Privatleute) allen Mietern wegen Eigenbedarf kündigen wollen.

    Mittlerweile weiß ich das eine Kündigung wegen Eigenbedarf einigen Gesetzen unterliegen, und es nicht immer so einfach ist eine Eigenbedarfkündigung gelten zu machen.

    Nun aber zu meinem Problem , in dem Mietvertrag den meine Mutter unterschrieben hat steht nun folgendes unter dem Punkt Sonstiges:

    Dem Mieter ist bekannt, dass das Wohnunghaus .......str in XXXX zum Verkauf ansteht. Sollte ein Kaufinteressent für die Wohnung des Mieters Eigenbedarf beanspruchen, erklärt sich der Mieter schon jetzt bereit, dem Eigenbedarfsanspruch stattzugeben und die Wohnung innerhalb von 3 Monaten zu räumen. Die Frist beginnt sobald dem Mieter der Eigenbedarfsanspruch schriftlich mitgeteilt wurde. Als Aufwandsentschädigung zahlt der Vermieter den Mietern eine einmalige Entschädigungszahlung von 1000€ nach Auszug.


    Nach allem was ich jetzt zum Thema Mietrecht gelesen habe sagt mir mein Gefühl das die Zeile im Mietvertrag ungültig ist und nicht gelten gemacht werden kann.


    Mir geht es nicht darum ein Krieg mit dem neuen Käufer anzuzetteln und auf Teufel komm raus eine Kündigung entgegenzuwirken .

    Eher geht es mir darum ggf. eine größere Entschädigungszahlung zu verhandeln für kommende Kosten für Umzug, da meine Mutter erkrankt ist versuche ich natürlich das beste aus solch einer Situation rauszuschlagen , ein Rechtsstreit ist jetzt das letzte was meine Mutter gebrauchen könnte.

    Für zukünftige Verhandlungen wäre es natürlich für mich von Interesse das diese Klausel bestand hat.


    Erstmal danke an alle die bis zum Ende gelesen haben, und hoffe das vllt. der ein oder andere ein Rat für mich hat.


    Gruß

    Daniel

    Mod: Anonymisiert

    2 Mal editiert, zuletzt von Xillary (25. Juli 2018 um 19:15)

  • Nun aber zu meinem Problem , in dem Mietvertrag den meine Mutter unterschrieben hat steht nun folgendes unter dem Punkt Sonstiges:

    Und das sollte man tunlichst einem Anwalt für Mietrecht überlassen, denn erstens kann und darf ein Forum keine Rechtsberatung anbieten, und zweitens machen juristische Laien mehr Fehler und versauen die Forderungen.

  • Nach allem was ich jetzt zum Thema Mietrecht gelesen habe sagt mir mein Gefühl das die Zeile im Mietvertrag ungültig ist und nicht gelten gemacht werden kann.

    Warum sollte das ungültig sein? Das hätte nicht mal im Vertrag stehen müssen.

    Macht der neue Eigentümer Eigenbedarf für sich oder nahe Familienangehörige geltend ist das rechtlich in Ordnung. Vorausgesetzt der Eigenbedarf besteht tatsächlich. Auch die Kündigungsfrist von 3 Monaten ist korrekt sofern die Mietdauer unter 5 Jahre liegt.

    Die Aufwandsentschädigung ist natürlich etwas läppisch. Aber rechtlich ist der Vermieter gar nicht dazu verpflichtet.

  • Warum sollte das ungültig sein?

    Weil man damit das Widerspruchsrecht ausschließt, was gesetzlich zwingend ist. Auch eine verlängerte Kündigungsfrist ab einer gewissen Mietdauer würde damit umgangen werden, was wiederum nicht gesetzlich zulässig ist.

    Insgesamt klingt das eher wie ein Aufhebungsvertrag unter der aufschiebenden Bedingung des Eigenbedarfes. Denn in der Regelung wird nicht von Kündigung gesprochen, sondern von Räumung. So ein Aufhebungsvertrag würde keiner AGB Prüfung stand halten. Ist die Frage, ob es eine AGB ist. Allgemein klingt das alles nach Umgehungsvereinbarung vom Kündigungsschutz im Mietrecht.

    Insgesamt bestehen daran für mich erhebliche Zweifel, aber sichere Aussagen über die Wirksamkeit kann nur ein Anwalt geben.

  • Weil man damit das Widerspruchsrecht ausschließt, was gesetzlich zwingend ist. Auch eine verlängerte Kündigungsfrist ab einer gewissen Mietdauer würde damit umgangen werden, was wiederum nicht gesetzlich zulässig ist.

    Es stellt sich halt die Frage, welche Kröte man hier schlucken will.

    Besteht man auf gesetzliche Regelungen, wie Kündigungsfristen oder Widerspruchsrecht, welche im Zweifel für den Fragesteller belanglos sind, oder akzeptiert man die Vereinbarung und bekommt dafür sogar noch 1.000 €.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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