Ich würde die genaue Vorgehensweise nochmal mit dem Vermieter besprechen.
Grundsätzlich ist es natürlich so, dass Du solche Termine an einem Sonntag nicht dulden musst. Theoretisch könntest Du auf einen Wochentag bestehen.
Aber: Anscheinend wird bei Euch eine chemische Desinfektion der Wasserleitungen durchgeführt.
Da dieses Zeug gesundheitsgefährdend ist, müssen alle Zapfstellen gesperrt werden. Sobald eine Mietpartei den Zugang verweigert, fällt die gesamte Maßnahme ins Wasser, weil dann die Gefahr besteht, dass irgend ein Mieter dieses Desinfektionsmittel trinkt.
Vermutlich hat der Vermieter auch deshalb einen Sonntag ausgewählt. Unter der Woche besteht dann immer die Gefahr, dass ein Mieter aus beruflichen Gründen nicht da ist.
An mehreren Tagen lässt sich so etwas auch nicht durchführen.
Diese Desinfektion muss innerhalb eines Tages erfolgen, da Du sonst mehrere Tage kein Wasser hast.
Von einer Bereitstellung sanitärer Anlagen steht im Ankündigungsschreiben nichts.
Dann stell dir vor Beginn der Maßnahme ein paar Eimer Wasser hin. Die Abflussleitung wird ja nicht gesperrt, so dass Du auch die Toilette nutzen kannst. Ich würde hierzu auch nochmal den Vermieter fragen.
Kann ich belangt werden,wenn ich am Sonntag den Handwerkern die Tür nicht öffne ?
Naja, ich würde dann wenigstens vorab schriftlich den Termin absagen. Einfach nicht aufmachen halte ich für die falsche Vorgehensweise.