Beiträge von Leipziger82

    Zahl ich da nicht eigentlich nur eine Kaltmiete? Den es gibt ja keine Betriebskosten mehr.

    Nein, der Großteil der Betriebskosten ist nicht verbrauchsabhängig. Betriebskostenarten, wie Hauswart, Versicherungen, Grundsteuer, etc. zahlst Du bis zum regulären Vertragsende.

    Anders wäre die Gesamtsituation, wenn die Wohnung derzeit schon saniert/renoviert wird. Dann würde evtl. sogar die gesamte Miete entfallen.

    Für den Schaden den wo ich verursacht habe kann er keine 1800euro verlangen, den der Boden ist sehr alt und es wurden viele groß Stücke rausgeschnitten. Wie gehe ich jetzt da am besten vor? Meine haftpflicht wartet bloß auf einen kostenvorschlag.

    Der Vermieter kann nur einen Zeitwert veranschlagen. Ein Angebot hast Du noch nicht? Dann solltest Du den Vermieter nochmals daran erinnern.

    Es gab noch keine offizielle Übergabe an den Vermieter?

    Der Vermieter kennt ja meine Situation und versucht mir entgegen zu kommen mit anstatt 3 Monatsbeiträgen wegen der Kündigungsfrist nur 2. Muss ich mir da auch was schriftlich geben lassen?

    Das würde ich machen. Sonst könnte Dir das auf die Füße fallen.

    Als Mieter kannst du nichts machen, außer dem VM klarmachen, dass die Bausubstanz unnötige Schäden bekommt.

    ...und er für die Instandsetzung vermutlich auch gar nichts zahlen muss, da es sich um einen Gewährleistungsmangel handelt.

    Wenn das Haus 2015 errichtet wurde, dann läuft der Gewährleistungsanspruch nach § 13 VOB/B in diesem Jahr ab.

    Meines Wissens ist es so, dass dieses Umlageausfallwagnis nur dann umgelegt werden darf, wenn der Mieter eine Kaution hinterlegt hat. Hierdurch wird das Ausfallrisiko ja schon ausgeschlossen.


    Ich bin mir da aber nur zu 90% sicher.

    Im Netz habe ich gefunden, dass wenn ein Betriebskostenausfallwagnis berechnet wird, dass dies schon in meiner monatlichen Mietzahlungen enthalten sein sollte und diese nicht in der Betriebskostenabrechnung extra noch nicht mit einfließen darf.

    Das ist so nicht ganz richtig. Es muss unterschieden werden, ob es sich um ein Mietausfallwagnis oder ein Betriebskostenausfallwagnis handelt.

    Ersteres muss in der Kostenmiete berücksichtigt werden, letzteres in der Betriebskostenabrechnung.

    Das Betriebskostenausfallwagnis bemisst sich nach § 25a NMV nach den tatsächlich angefallenen Betriebskosten innerhalb einer Abrechnungsperiode (Max. 2%) und kann demnach gar nicht in der Miete enthalten sein. Der Betrag ändert sich ja immer.

    Mit Schönheitsreparaturen hat das schon mal gar nichts zu tun, sondern eher mit Beschädigungen.

    Um zu klären, wer für die Instandsetzung der Decke verantwortlich ist, müsste man erst einmal herausfinden, wie dieser Schaden denn überhaupt entstanden ist, bzw. was konkret "abgebrochen" ist.

    Wurde hier fahrlässig, bzw. falsch renoviert, oder handelt es sich um einen Baumangel?

    Bei letzterem wäre der Vermieter in der Verantwortung und müsste auch die Kosten tragen.

    Ist ersteres der Fall, bleiben die Kosten wohl erst einmal bei Dir hängen, bzw. kann der Vermieter dies von deiner Kaution abziehen.

    Das Problem ist ja, dass das Mietverhältnis zu dem Zeitpunkt nicht beendet war, bzw. keine offizielle Übergabe stattgefunden hat.

    Folglich haftest Du bis zur Übergabe umfänglich gegenüber deinem Vermieter.

    Ob Du die Kosten dann vom Nachmieter zurückholen kannst, steht auf einem anderen Blatt.

    Ohne deine Zustimmung darf der Vermieter deine Wohnung gar nicht betreten.

    Theoretisch müsste er also jedes mal einen Termin mit Dir vereinbaren. Was befindet sich denn in diesem Raum. Angenommen, der Vermieter müsste hier einmal pro Woche in diesen Raum, würde ich mit einem Fachanwalt oder Mieterverein besprechen, inwiefern Du dann überhaupt Zugang gewähren musst.

    Pro Forma würde ich mal das Schloss der Wohnungseingangstür tauschen. Nicht, dass der Vermieter noch einen Schlüssel besitzt und selbständig in deiner Wohnung ein- und ausgeht, nur um seinen Abstellraum betreten zu können.

    Muss ich beim Bestandsprotokoll auf was bestimmtes achten?

    Lieber zu viel aufschreiben, als zu wenig. Im Zweifel auch Fotos machen. Wichtig ist nur, dass Zeugen dabei sind. Im Idealfall mehr als einer.


    Den Vermieter per Einschreiben in Kenntnis setzen, dass ich ihm den Schlüssel in den Briefkästen werfen werde

    Du musst nicht ankündigen, dass Du das tun wirst, sondern Du wirfst die Schlüssel einfach unter Zeugen in den Briefkasten.

    Wenn Ihr wisst, von wem der Müll ist, dann teilt dies gemeinschaftlich dem Vermieter mit und widersprecht bereits jetzt einer Kostenumlage.

    Die Sache mit dem Baum ist kurios. Wurde dies schon mal beim Vermieter angesprochen? Wenn er einen Baum fällen lässt (das sind auch keine Betriebskosten), dann muss er auch auf seine Kosten das Holz entsorgen.

    Im Übrigen gibt es vermutlich genügend Personen, die das Holz kostenlos abholen würden.

    Hallo,

    die erstmalige Einrichtung der Sat-Anlage hat in den Betriebskostenabrechnungen gar nichts verloren. Dort dürfen nur regelmäßig wiederkehrende Kosten für den Betrieb der Anlage umgelegt werden.

    Ich würde diesen Kosten widersprechen, bzw. eine Beleg-/Rechnungseinsicht verlangen.

    Der Vermieter kann nur solche Kosten geltend machen, die er auch belegen kann.

    Ich würde die genaue Vorgehensweise nochmal mit dem Vermieter besprechen.

    Grundsätzlich ist es natürlich so, dass Du solche Termine an einem Sonntag nicht dulden musst. Theoretisch könntest Du auf einen Wochentag bestehen.

    Aber: Anscheinend wird bei Euch eine chemische Desinfektion der Wasserleitungen durchgeführt.

    Da dieses Zeug gesundheitsgefährdend ist, müssen alle Zapfstellen gesperrt werden. Sobald eine Mietpartei den Zugang verweigert, fällt die gesamte Maßnahme ins Wasser, weil dann die Gefahr besteht, dass irgend ein Mieter dieses Desinfektionsmittel trinkt.

    Vermutlich hat der Vermieter auch deshalb einen Sonntag ausgewählt. Unter der Woche besteht dann immer die Gefahr, dass ein Mieter aus beruflichen Gründen nicht da ist.

    An mehreren Tagen lässt sich so etwas auch nicht durchführen.

    Diese Desinfektion muss innerhalb eines Tages erfolgen, da Du sonst mehrere Tage kein Wasser hast.

    Von einer Bereitstellung sanitärer Anlagen steht im Ankündigungsschreiben nichts.

    Dann stell dir vor Beginn der Maßnahme ein paar Eimer Wasser hin. Die Abflussleitung wird ja nicht gesperrt, so dass Du auch die Toilette nutzen kannst. Ich würde hierzu auch nochmal den Vermieter fragen.

    Kann ich belangt werden,wenn ich am Sonntag den Handwerkern die Tür nicht öffne ?

    Naja, ich würde dann wenigstens vorab schriftlich den Termin absagen. Einfach nicht aufmachen halte ich für die falsche Vorgehensweise.

    Ich denke nicht dass die das machen können da wir nicht im geringsten damit etwas zu tun haben.

    Das ist ein leidiges Thema. Die Frage hier: Warum sollte der Vermieter diese Kosten übernehmen? Er hat damit ja noch weniger zu tun.

    Grundsätzlich sind Müllentsorgungen umlagefähige Betriebskosten. Dazu gehört auch die Beseitigung von Sperrmüll, sofern hier eine gewisse Regelmäßigkeit vorhanden ist.

    Folglich können auch diese Kosten umgelegt werden.

    Wenn aufgrund eines höheren Müllaufkommens mehr Tonnen benötigt werden, dann wird auch das in den Betriebskosten umgelegt.

    Wenn die Terrasse vertraglich angemietet wurde, kann der Vermieter keine Nutzung untersagen. Anders herum wird ein Schuh daraus: Wenn der Vermieter die vertragliche Nutzung untersagt, kann dies eine Mietminderung zur Folge haben.

    Der Rückbau des Sichtschutzes kann gefordert werden, wenn dies eine optische Beeinträchtigung darstellt. Wenn die Terrasse Teil des Mietvertrags ist, kann der Vermieter diese auch nicht betreten. Das wäre Hausfriedensbruch.

    Als Hinweis: Bilder bitte nur als pdf hochladen.

    Wenn das Gebäude tatsächlich erst 2015 errichtet wurde, würde ich beim Vermieter mal Druck machen.

    Hier würde es sich dann ggfs. um einen Baumangel handeln, wobei hier noch ein Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Bauunternehmer besteht.

    Gerade im Altbau sind feuchte Keller nichts ungewöhnliches und eine Schadenbeseitigung ist teilweise gar nicht, bzw. nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand möglich.

    Es muss hier erst einmal geprüft werden, aus welcher Richtung das Wasser in den Keller eindringt.

    Ich möchte jetzt nicht mit Fachbegriffen, wie Horizontal oder Vertikalsperren langweilen, aber eine nachträgliche Montage kann gern mal einen 5-stelligen Betrag kosten.

    Ist der Keller denn durch Fenster o.ä. regelmäßig belüftet?

    Ab sofort werde ich alles mit Foto und Zeuge absichern

    Die Wasserzähler würde ich tatsächlich zum Stichtag 31.12. ablesen. Das muss auch kein Handwerker unterschreiben. Da reicht es aus, wenn Dir das ein Freund abzeichnet.


    Aber auch du hast recht, vllt. habe ich ja zweimal tägl. ein Vollbad genossen.

    Ich weiß, dass Du vermutlich nicht die Antwort bekommen hast, die Du gern wolltest, allerdings ist der Sachverhalt schwierig.

    Sicher ist deine Argumentation plausibel, allerdings eben kein stichfester Nachweis. Deshalb mein Argument mit dem Vollbad.

    Ich würde der Abrechnung dennoch widersprechen, allerdings nicht so großen Hoffnungen herangehen.

    Da gebe ich Schweinchenfan recht.

    Letztendlich sind dir auch keine wirklichen Mehrkosten entstanden. Alles, was Du in 2015-2017 zu wenig gezahlt hast, zahlst Du dann jetzt (dummerweise auf einen schlag).

    Du hättest damals auch schon monieren können, das der geringer Verbrauch nicht stimmen kann.

    Das mit der Plausibilität ist relativ, bzw. vermutlich kein ausreichender Beweis.

    Der Vermieter könnte auch argumentieren, dass die Wohnung von 2015-2017 vielleicht nur sporadisch genutzt wurde (da Du dich vielleicht immer beim Freund gewohnt hast und nur aller paar Tage mal da warst). In 2018 warst Du vielleicht immer daheim und hast fast täglich gebadet?

    Aus meiner beruflichen Erfahrungen kann ich sagen, dass ein Verbrauch von 85m³ für zwei Personen sehr hoch ist, aber ab und zu schon mal vorkommt.

    Die Sache mit dem Contracting wollte ich auch schon anbringen. Da kommt es aber immer auf den Standort und das Objekt an.

    Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass sich ein Contractor für kleinere Objekte, sprich Zweifamilienhaus, eher selten interessiert. Das ist in der Regel dann unwirtschaftlich.

    Ansprechen sollte man das aber, bzw. kann der Fragesteller hier unverbindlich selbst beim lokalen Versorger anfragen.

    Die frage ist, ob dein 12monatiges Widerspruchsrecht für die Abrechnung 2017 schon abgelaufen ist. Wann hast Du diese Abrechnung erhalten.

    Aber selbst wenn nicht, stehen deine Chancen hier eher schlecht. Wenn der Ableser der Meinung ist, er hätte die korrekten Werte abgerechnet, musst Du ihm das Gegenteil nachweisen. Da brauchst Du dann einen Nachweis schwarz auf weiß.

    Mit Mutmaßungen wirst Du dann vermutlich nicht weit kommen.

    Versuchen solltest Du es aber dennoch.

    Ich schließe mich @darkshadow an. Wenn die Vermieterin kein Geld hat, kann man sie auch nicht zwingen, die Heizungsanlage zu erneuern.

    bei dieser Problematik wäre zwar ggfs. eine Mietminderung denkbar, allerdings wird die Wohnung davon auch nicht warm.

    Ich würde vermutlich aber mal das Gespräch mit der Vermieterin suchen und hier ggfs. auch einen Heizungsplaner hinzuziehen.

    Wenn man auf eine Energieeffiziente Anlage umsteigt, gibt es diverse Fördermöglichkeiten, wie zinsverbilligte Darlehen oder sogar Zuschüsse durch KfW oder das Bundes­amt für Wirtschaft und Ausfuhr­kontrolle (Kesselaustauschbonus).

    Die Tilgungsraten wären dann im übrigen zumindest teilweise umlagefähige Modernisierungskosten.

    Hier würde dann zwar deine Miete steigen, allerdings holst du das dann wieder durch geringere Heizkosten rein.

    Die Vermieterin müsste wiederum nicht auf einen Schlag > 10.000 EUR auf den Tisch legen.

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