Feuchte kellerwand

  • Hallo zusammen dies ist mein erster Beitrag und Direkt ist es eine Frage.

    Ich wohne aktuell in einem 6 Parteienhaus. Im Keller gibt es eine deutlich feuchte Wand mit Schimmelbildung. Der Vermieter kennt das Problem aber ändert nichts an der Tatsache. Mittlerweile riecht es schon recht muffig im Treppenhaus. Kann man da etwas unternehmen oder muss man damit leben. Dazu kommt dass es bereits eine weiter feuchte Stelle an der Kellerdecke gibt. Aber auch diese wird vom Vermieter ignoriert.

    Bitte immer als PDF über Dateianhänge des

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    Grace

  • Gerade im Altbau sind feuchte Keller nichts ungewöhnliches und eine Schadenbeseitigung ist teilweise gar nicht, bzw. nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand möglich.

    Es muss hier erst einmal geprüft werden, aus welcher Richtung das Wasser in den Keller eindringt.

    Ich möchte jetzt nicht mit Fachbegriffen, wie Horizontal oder Vertikalsperren langweilen, aber eine nachträgliche Montage kann gern mal einen 5-stelligen Betrag kosten.

    Ist der Keller denn durch Fenster o.ä. regelmäßig belüftet?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Es handelt sich nur leider in diesem Fall um ein haus was erst 2015 errichtet wurde. Die Stelle liegt im Treppenhaus wo täglich ja mehrfach die Haustür auf und zu geht.

  • Kellerlüftung ist ganz speziell. Die Wände im Keller sind i.d.R. kalt, wird nun bei warmer

    Witterung gelüftet gibt es Tauwasser an den Wänden, also Schimmelbildung.

    Fazit: Keller nur bie entsprechender Witterung lüften, am besten bei niedrigen Aussentemperaturen, nie bei hohen.

  • Als Hinweis: Bilder bitte nur als pdf hochladen.

    Wenn das Gebäude tatsächlich erst 2015 errichtet wurde, würde ich beim Vermieter mal Druck machen.

    Hier würde es sich dann ggfs. um einen Baumangel handeln, wobei hier noch ein Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Bauunternehmer besteht.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Naja der Vermieter interessiert sich leider nicht dafür. Also absolut null. Und weiß leider nicht womit man Druck ausüben kann. Da es ja nicht die Wohnräume sondern lediglich das Treppenhaus betrifft.

  • Keiner einen Tipp? Kann man da überhaupt was machen?

    Als Mieter kannst du nichts machen, außer dem VM klarmachen, dass die Bausubstanz unnötige Schäden bekommt. In jeder Region gibt es Firmen, die sich mit diesen Problemen auskennen und sie beseitigen. das ist aber einzig eine Angelegenheit für deinen Vermieter.

  • Als Mieter kannst du nichts machen, außer dem VM klarmachen, dass die Bausubstanz unnötige Schäden bekommt.

    ...und er für die Instandsetzung vermutlich auch gar nichts zahlen muss, da es sich um einen Gewährleistungsmangel handelt.

    Wenn das Haus 2015 errichtet wurde, dann läuft der Gewährleistungsanspruch nach § 13 VOB/B in diesem Jahr ab.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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