Beiträge von Leipziger82

    Mietereigene Gegenstände sind in der eigenen Wohnung oder Kellerraum unterzubringen.

    Hier geht es doch nur darum, dass Du nicht private Gegenstände im Treppenhaus oder Keller abstellst, sondern eben in deiner Wohnung (dazu gehört auch der Balkon).

    Ich lese ich dem Auszug absolut nichts davon, dass Du nichts auf dem Balkon abstellen darfst. Lediglich der Sichtschutz wird hier thematisiert und da ist der Vermieter im Recht.

    Optische Beeinträchtigungen kann der Vermieter durchaus untersagen, auch wenn sich dein Sichtschutz an dem Geländer orientiert.

    Es ist ja schon eine "Beeinträchtigung", wenn nur 4 von vielleicht 10 Balkonen mit einem Sichtschutz versehen sind.

    Das Aufstellen eines Sonnenschirmes kann dir der Vermieter aber nicht verbieten.

    Der Sinn bei einer Kündigung nach § 573a BGB ist es, dass der Vermieter eben keinen Grund für eine Kündigung benötigt.

    Hier verlängert sich die Kündigungsfrist aber um 3 Monate, so dass deine Frist dann mindestens 6 Monate beträgt.

    . "Das Untermietverhältnis beginnt am....

    Das Untermietverhältnis endet am ...."

    Wenn hier weder Mietbeginn, noch Mietende eingetragen ist, kannst Du davon ausgehen, dass es sich um ein unbefristetes Mietverhältnis handelt.

    Wenn der Vermieter es drauf anlegt, kann er mich dann zum Monatsende kündigen?

    Nein, kann er nicht. Der § 549 BGB greift hier nicht, da das Zimmer nicht möbliert überlassen wurde. Das ist hier eine zwingende Voraussetzung.

    Falls sie eine Contracting Vertrag geschlossen hat, ist dann möglich, dort wieder heraus zu kommen ??? Auch als Vermieterin ???

    Nein, das funktioniert nicht, da solche Verträge meist über > 5 Jahre abgeschlossen werden. Sinn des Contracting ist es, dass der Energielieferant die Heizungsanlage finanziert/einbaut und hiernach die (Gas)Lieferung übernimmt.

    Ich habe überschlägig gerechnet, das ich durch den neuen Vertrag eine Preissteigerung von ca 40% habe.

    Das ist eine Milchmädchenrechnung. Bei einer neuen (modernen) Anlage kannst Du fast davon ausgehen, dass diese effizienter arbeitet und die Kosten hiernach reduziert werden.

    Da kannst Du erst einmal nur abwarten.

    Könnt ihr mir sagen, ob es vom Gesetz her einfacher wäre mir aufgrund der Trennung zu seiner Frau zu kündigen, als das eventuell irgendwann mal eine Pflegeperson dort einziehen wird?

    Nein, das macht keinen Unterschied. Für eine Pflegekraft kann man auch einen Eigenbedarf geltend machen.

    Nach § 573 BGB wäre dies ein Angehöriger des Haushaltes.

    Er will mir nicht sofort mit der Frist von 3 Monaten kündigen.

    Das könnte er laut Gesetz aber.

    Könnte ich von dem Sohn verlangen mir etwas schriftliches vorzulegen, dass er sich definitiv von seiner Frau trennen wird?

    Nein, das spielt auch keine Rolle. Laut Rechtsprechung könnte er ggfs. sogar eine Eigenbedarfskündigung durchsetzen, wenn er das Haus als Wochenenddomizil/Zweitwohnung nutzen will oder diese als Ferienwohnung vermietet.

    Die Vermieterin ist wie oben erwähnt seine Mutter. Ich weiß auch nicht, ob er bereits im Grundbuch steht. Erst dann könnte eine Kündigung doch nur aus Sicht seiner Mutter (Vermieterin) erfolgen, richtig?

    Sobald er als Eigentümer im Grundbuch steht, kann er als Eigentümer seinen Eigenbedarf anmelden und kündigen. Dazu benötigt er nicht seine Mutter.

    Eine andere Überlegung von mir wäre um einen Betrag x zu bitten und ich ziehe freiwillig aus. Wäre das möglich?

    Versuchen kann man das sicher, aber wie gesagt: Er kann mit der Frist von 3 Monaten kündigen.

    Grundsätzlich muss euch der Vermieter nachweisen, dass Ihr Schuld an dem Schaden seid. Bei einer undichten Duschtasse oder Silikonfugen kann euch keine Schuld treffen.

    Wie sollen wir uns im Bezug, auf die Ausweichwohnungssuche, Miete mindern oder aussetzen, da die Wohnung nicht bewohnbar ist verhalten.

    Einen Fachanwalt für Mietrecht aufsuchen. Allein werdet ihr hier vermutlich nicht weiterkommen.

    Du stellst die Mietzahlungen gar nicht ein, sondern kündigst das Mietverhältnis ordentlich.

    Bedenke bitte, das wir hier keine Rechtsberatung durchführen, sondern nur Tipps geben. Wenn die Vermieterin jetzt schon rechtliche Schritte ankündigt, dann wende dich vor der Kündigung an einen Fachanwalt für Mietrecht.

    Den wirst Du mit Vorliegen des Mahnbescheides wahrscheinlich sowieso benötigen.

    Wenn ich das richtig verstehe, will sich der Vermieter ja nur die Option offen lassen, seine Tochter einziehen zu lassen.

    Dahingehend ist so eine Befristung gar nicht so schlecht. Er könnte nämlich auch einen unbefristeten Vertrag abschließen und Euch in ein paar Monaten eine Eigenbedarfskündigung zustellen.

    So habt Ihr für 2 Jahre Sicherheit.

    Jetzt stelle ich mir die Frage, ob der Vermieter so eine gravierende Änderung überhaupt in den Vertrag nehmen darf, so kurz vor Unterzeichung.

    Rechtlich gesehen ist der Vertrag nur ein Angebot. Solange dieser nicht von beiden Parteien unterzeichnet ist, ist dieser auch nicht wirksam.

    Dahingehend ist der Vertrag auch noch änderbar.

    Frage: Ist dies bei einem Neubau überhaupt nötig?

    Ja, Neuanlagen müssen auch auf Legionellen geprüft werden. Dies erfolgt unmittelbar mit der Inbetriebnahme des Objektes.

    Laut Rechnung wird dies automatisch alle 3 Jahre erneut geprüft, sollte dann diese 400€ Legionellenprüfung nicht auch auf 3 Jahre auf die Parteien umgelegt werden? So zahle ich als Erstmieter im Entstehungsjahr quasi die Gesamtkosten?

    Nein, die Kosten werden in der Periode umgelegt, in der sie entstanden sind. Die nächste Rechnung kommt dann erst in 3 Jahren.

    -> Frage: Ist dies überhaupt in den Kaltwasserkosten umlegbar? Ich denke nicht...

    Hierfür gibt es noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung. Ich würden tendenziell aber behaupten, dass dies so korrekt ist.

    es handelt sich um regelmäßig wiederkehrende Kosten, die mit dem Betrieb der Wasserversorgung im Zusammenhang steht.

    Hausversicherungen i.H.V. 2000€ laut Police Vertragsbeginn und Abrechnung vom 1.6 bis 31.12. Muss ich als Mieter Juni mitzahlen?

    Nur, wenn der Mietbeginn der 01.06.18 war. Wenn nicht, dann nicht.

    Der Hausmeister stand in der Hitzeperiode 1.7. - 19.7. 3x beim Hecken gießen laut Rechnung da, kosten: 400€ (Lohn) Danach noch 3x bis Anfang August, insgesamt Lohnkosten dafür 1000€. Ich finde das steht in keinem Verhältnis. Kann man sowas wirklich einfach umlegen, und wenn ja, interessiert mich als Mieter das Gießen vor dem 20.7. ?

    Durchaus möglich, dass es einen Hausmeisterpauschalvertrag gibt. Dahingehend ist es egal, wann die Arbeiten durchgeführt worden sind.

    Aber wie gesagt: Es können nur die anteiligen Kosten umgelegt werden, die tatsächlich während deiner Mietzeit entstanden sind.

    Puh...ich denke, das Ihr da in dem Forum nicht so viel Hilfe erwarten könnt.

    Hier im Forum geht es eher um das Wohnungsmietrecht.

    Wie das nun auf einem Campingplatz aussieht, weiß ich beim besten Willen nicht, allerdings bin ich mir doch recht sicher, dass es dort keinen wirklichen Kündigungsschutz gibt. Wenn Ihr dem Willen des Eigentümers nicht nachkommt, dürft Ihr sicher einen anderen Campingplatz suchen.

    Denn im Internet steht das man diese grauen Gasflaschen überall beziehen darf und auch abgeben darf wo man dies möchte.

    Darum geht es hier doch gar nicht, sondern allein darum, welche Flaschen ihr auf dem Gelände nutzen dürft.

    Die Vereinbarung ist unwirksam. Es kann zwar ein beidseitiger Kündigungsverzicht für den Zeitraum von maximal 4 Jahren vereinbart werden, allerdings ist es nicht möglich, dass sich ein Vertrag laufend um ein Jahr verlängert und nur einmal im Jahr gekündigt werden kann.

    Im § 573 BGB steht geschrieben, dass eine Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig ist.

    Noch interessanter ist da der Absatz 4 des gleichen Paragraphen, in welchem geschrieben steht, dass eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam ist, d.h. Du jederzeit kündigen kannst.

    Die beste Zustellmethode ist eigentlich das Einwurf-Einschreiben. Bei einem Einschreiben mit Rückschein muss der Empfänger das Schreiben nicht annehmen und gilt somit als nicht zugestellt.

    Soweit ich weiß steht in den Mietverträgen, dass der Garten gemeinschaftlich genutzt werden darf, was jetzt angeblich nicht mehr gelten soll, weil die Wohnungen einzeln verkauft werden sollen

    Bevor man hier eine Aussage treffen kann, müsste man wissen, was tatsächlich im Mietvertrag steht. Steht der Garten zur gemeinschaftlichen Nutzung zur Verfügung? Wenn ja, darf dieser nicht abgeschlossen werden.

    Bitte nochmal den Mietvertrag prüfen.

    btw.: Was heißt denn "einen der beiden Zugänge"? gibt es noch einen weiteren Zugang, der die Nutzung des Gartens ermöglichen würde?

    Das geht aus der Fragestellung nicht wirklich hervor. Angenommen, die Küche war vorher Raufaser weiß, dann muss der Vermieter nach meiner Einschätzung lediglich die betroffenen Wände mit Raufaser weiß instand setzen.

    Sicher gibt es dann minimale Unterschiede in der Struktur, welche dann allerdings zu vernachlässigen ist.

    Ich will hier gar nicht großartig rumdiskutieren, sondern lediglich darauf hinweisen, dass der Vermieter mit seiner Aussage nicht ganz unrecht haben könnte.

    Da es hier nicht um wenig Geld geht, sollte man hier ggfs. eine professionelle Beratung in Anspruch nehmen.

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