Mietvertrag Campingplatz - graue Gasflaschen und Fragen

  • Hallo an alle,

    wir sind Dauercamper auf einen Campingplatz da es hier kaum bezahlbare Wohnungen gibt. Jetzt hat dieser Campingplatz einen neuen Besitzer. Da wir hier alles mit Gas betreiben kochen wie auch heizen beziehen wir halt da wo es günstig ist die grauen Gasflaschen welche ja eigentlich Eigentumsflaschen sind wenn man diese käuflich erwirbt.

    Der neue Besitzer will uns jetzt verpflichten das man diese nur noch hier auf dem Platz käuflich erwerben darf obwohl uns dies hier einfach zu teuer ist.

    Wir haben den neuen Mietvertrag deswegen noch nicht unterschrieben und bräuchten da bitte dringend so gut es geht Hilfe da wir denken das dies nicht rechtens ist was der neue Besitzer jetzt verlangt. Denn im Internet steht das man diese grauen Gasflaschen überall beziehen darf und auch abgeben darf wo man dies möchte.

    Ich hoffe uns kann da jemand helfen mit weiteren Informationen und bedanke mich s

  • Puh...ich denke, das Ihr da in dem Forum nicht so viel Hilfe erwarten könnt.

    Hier im Forum geht es eher um das Wohnungsmietrecht.

    Wie das nun auf einem Campingplatz aussieht, weiß ich beim besten Willen nicht, allerdings bin ich mir doch recht sicher, dass es dort keinen wirklichen Kündigungsschutz gibt. Wenn Ihr dem Willen des Eigentümers nicht nachkommt, dürft Ihr sicher einen anderen Campingplatz suchen.

    Denn im Internet steht das man diese grauen Gasflaschen überall beziehen darf und auch abgeben darf wo man dies möchte.

    Darum geht es hier doch gar nicht, sondern allein darum, welche Flaschen ihr auf dem Gelände nutzen dürft.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Es ist so der Vater von meinem Lebensgefährten ist der Pächter von dem Platz den wo wir wohnen und wir sozusagen die Mieter von seinem Vater. Es gibt hier Mietwohnwagen und Plätze wie unserer die man pachten kann.

    Und laut Internet kann man ja die grauen überall beziehen und auch überall abgeben aber man will uns jetzt zwingen diese grauen nur noch hier zu beziehen.

  • Und laut Internet kann man ja die grauen überall beziehen und auch überall abgeben aber man will uns jetzt zwingen diese grauen nur noch hier zu beziehen.

    Es geht aber um die Frage, ob man durch das Hausrecht und der Hausordnung nur die Nutzung von eigenen Flaschen erlaubt oder auch von anderen Anbietern. Das ist so ähnlich wie auf einem Konzert, wo man auch keine Getränke mitbringen darf und nur auf dem Gelände Getränke erwerben darf.

    Am Ende stellt sich die Frage, ob dies eine unangemessene Benachteiligung ist für die Camper, wobei zu bedenken ist, dass der Verpächter Hausrecht hat. Ob dies hier vorliegt ist schwer zu beantworten und würde in eine Rechtsberatung enden, die hier nicht zulässig ist.

    Daher sollte ein juristischer Rat beim Anwalt eingeholt werden.

  • Spannende Frage. Gibt es eine Begründung, warum der Eigentümer nur die bei ihm erworbenen Flaschen zulässt? Falls er sich auf die Sicherheit bezieht, müsste er auch Kurzzeitcampern das Mitbringen von Gasflaschen verbieten. Ich bin selbst Camper und habe so etwas noch nie gehört. Zwar bieten viele Campingplätze den Kauf/Tausch von Gasflaschen an, das aber nicht verpflichtend.

    Wie ist es denn mit silbernen Aluflaschen geregelt? Oder verbietet der Eigentümer die Verwendung dieser Flaschen?

    Noch einmal zum allgemeinen Verständnis: Die grauen Gasflaschen sind Kaufflaschen, für die man einmalig bezahlt. Ist die Flasche leer, kann man sie bei einem Servicepartner (Baumarkt, Tankstelle, Campingplatz etc.) abgeben und erhält eine neue, gleichwertige graue Flasche. Bezahlt wird dann nur der Preis für die Gasfüllung.

    Einmal editiert, zuletzt von Benjito (30. April 2019 um 13:12)

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