Also, ich wollte fragen ob es erlaubt ist, dass ein Nachbar einfach einen der beiden Zugänge zum garten abriegeln darf und somit den restlichen Mietern den Durchgang verwehren darf. Soweit ich weiß steht in den Mietverträgen, dass der Garten gemeinschaftlich genutzt werden darf, was jetzt angeblich nicht mehr gelten soll, weil die Wohnungen einzeln verkauft werden sollen. Was auch noch interessant zu wissen wäre ist, ob das Tor nicht allein schon offen bleiben müsste für eventuelle Einsätze wie Feuerwehr, weil die Balkone Richtung Garten sind. Mir geht es in erster Linie nur darum, dass ich immer mit meinem Hund durch dieses Tor gegangen bin, weil mein Hund nicht durch das Treppenhaus gehen kann. Das andere Tor kann ich auch nur selten durchqueren, weil dort ein anderer Hund lebt und dann dieser eben öfters rein geschickt werden müsste.
Sorry für den langen Text, aber bevor ich irgendwo stunk mache, möchte ich eben wissen, ob ich überhaupt das recht dazu habe. Danke im voraus.